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HEV 3/1998 | Inhaltsverzeichnis |
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Die Seite des Geschäftsleiters Rolf Hegetschweiler Direktor Kantonalverband Zürcher Hauseigentümervereine und Sektion Zürich |
«Stich»-Zuschlag doch
zulässig
Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gutgeheissen und die Rechtmässigkeit des 20-prozentigen Bundeszuschlages auf den zürcherischen Eigenmietwerten 19931996 bestätigt. Überzeugendes Urteil der Bundessteuer-Rekurskommission . . .Vor fast zwei Jahren befand die Bundessteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) habe nicht schlüssig belegt, die Eigenmietwerte im Kanton Zürich seien zu niedrig. Der sogenannte «Stich»-Zuschlag von 20% auf die zürcherischen Eigenmietwerte sei somit nicht gerechtfertigt. Die Bundessteuer-Rekurskommission fällte damals ein vernichtendes Urteil über die Art und Weise, in welcher die Eidgenössische Steuerverwaltung noch unter Bundesrat Stich die Zürcher Hauseigentümer behandelte und alle Liegenschaften im ganzen Kanton über einen Leisten schlug . . . überzeugte Bundesgericht doch nichtSinnigerweise an einem Freitag, dem Konsequenzen des Urteils noch schwer abschätzbarOhne Folgen bleibt das Urteil zweifellos für alle rechtskräftigen Einschätzungen der betroffenen Jahre. Hingegen könnte es die noch offenen Einschätzungen der Steuerperioden 1993/94 und 1995/96 tangieren. Allerdings würden damit einmal mehr gleiche Sachverhalte ungleich behandelt. Inwiefern das Urteil Konsequenzen auf die offenen Einschätzungen der Steuerperiode 1997/98 hat, lässt sich erst sagen, wenn die schriftliche Begründung des Bundesgerichtes vorliegt. Seit Inkrafttreten der Weisung des Regierungsrates vom 21. August 1996 schlagen die Bundessteuerbehörden bekanntlich 15% auf die zürcherischen Eigenmietwerte. Sie nehmen unseren Finanzdirektor beim Wort, welcher behauptet, die Eigenmietwerte entsprächen in etwa 60% des Marktwertes, während der Bund 70% als unterste Grenze betrachtet. Die Auswertung der uns von unseren Mitgliedern gelieferten Daten deutet jedoch darauf hin, dass diese 70%-Limite nicht nur erreicht, sondern überschritten wird. Damit erscheint der Bundeszuschlag als spätestens ab 1997 ungerechtfertigt. Wir werden Sie über diese Altlast aus Bundesrats Stichs Zeiten auf dem laufenden halten. |
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