HEV 7/1998 Inhaltsverzeichnis


Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler
Direktor Kantonalverband Zürcher
Hauseigentümervereine und Sektion Zürich

     
  Nationalrat lehnt eine Eidgenössische Erbschaftssteuer
  ab und ebnet damit den Weg für die Abschaffung
    der Erbschaftssteuer auch im Kanton Zürich
Während der vergangenen Sommersession hat der Nationalrat eine Motion von SP-Seite für die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer klar abgelehnt und damit zum Ausdruck gebracht, dass er bei diesen Steuern den Kantonen nicht dreinreden will. Im Falle einer Annahme der Volksinitiative „Für eine vernünftige Erbschaftssteuer“ des Hauseigentümerverbandes würden daher auch im Kanton Zürich direkte Nachkommen vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Unterschied zum Kanton Zürich zahlen Kinder in den Kantonen Freiburg, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Uri, Wallis und Zug für Erbschaften von ihren Eltern keine Erbschaftssteuern mehr. Im Kanton Schwyz zahlt überhaupt niemand Erbschaftssteuer und in Zürich und einigen weiteren Kantonen steht die Abschaffung, mindestens für direkte Nachkommen, zur Diskussion. Immer mehr Kantone kommen zur Einsicht, dass ein günstiges Steuerklima sich positiv auf die Ansiedlung von Firmen, aber auch von finanzkräftigen Privatpersonen auswirkt. Weil gerade Liegenschaften in den letzten Jahren immer stärker unter die Steuerschraube geraten sind, wurde die Initiative «Für eine vernünftige Erbschaftssteuer» vom kantonalen Hauseigentümerverband lanciert und die rund 25'000 gültigen Unterschriften - 10'000 hätten genügt - zeigen, dass breite Bevölkerungskreise das Anliegen unterstützen.
Die Forderung der Initianten nach vernünftigen Erbschafts- und Schenkungssteuern bewirkte, dass linke Kreise sich postwendend bemüssigt fühlten, Gegensteuer zu geben. Mit einer eidgenössischen Erbschaftssteuer sollte gleich doppelt soviel hereingeholt werden als heute der Ertrag der Erbschaftssteuer bei den Kantonen ausmacht, nämlich 1,5 Milliarden zusätzlich zu den über 800 Millionen, welche die Kantone pro Jahr bereits einkassieren.
Die klare Ratsmehrheit - 102 zu 62 Stimmen - liess sich von den Schalmeien der Umverteiler vom Dienst nicht verführen und widerstand der Verlockung, insbesondere den Hauseigentümern zusätzlich zu allen anderen Steuern (Einkommens-, Vermögens, Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer) nebst der kantonalen auch noch mit einer eidgenössischen Erbschaftssteuer über eine Milliarde aus der Tasche zu ziehen. Selbst Bundesrat Villiger lehnte dankend ab, obschon ihm der unerwartete Geldsegen eigentlich hätte willkommen sein müssen. Angesichts einer zwingenden Verfassungsänderung hingen ihm die Trauben zu hoch.
Die Voten im Parlament spiegelten deutlich wieder, dass der Hauseigentümerverband im Kanton Zürich mit seiner Initiative «Für eine vernünftige Erbschaftssteuer», richtig liegt. Die Initiative, welche nebst den Ehegatten neu auch die Nachkommen - also Kinder, Enkel und Urenkel - von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreien will, wurde kürzlich für gültig erklärt. Nun muss sie noch die kantonalen Mühlen durchlaufen, die bekanntlich langsam mahlen. Bestenfalls können wir schon 1999 über die Initiative abstimmen, spätestens wird das Zürcher Volk aber erst im Jahre 2001 darüber befinden können, ob die direkten Nachkommen definitiv keine Erbschafts- und Schenkungssteuern mehr bezahlen müssen.
 
     

 

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