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HEV 7/1998 | Inhaltsverzeichnis |
Abstimmung vom 27. September 1998 |
«Wohnschutz»-Initiative der Zürcher
Mieterverbände und «Wohnerhaltungs»-Gesetz
Im Herbst kommen die sogenannte
Wohnschutz-Initiative (Gesetz zum Schutz von preis- und Mietzinsgünstigem
Wohnraum) der Zürcher Mieterverbände und das sogenannte
Wohnerhaltungsgesetz (Gesetz über die Erhaltung von Wohnungen für
Familien, WEG) zur Abstimmung. Ziel der ersteren ist es angeblich, «den
Erhalt und die Vermehrung von preisgünstigen Wohnungen im Kanton
Zürich zu erreichen». Die dazu vorgesehenen Mittel, nämlich
Renovationen von Altbauten so zu erschweren, dass es den Hauseigentümern
verleidet, sind jedoch wenig konstruktiv. Das WEG seinerseits erschwert Umbau,
Umwandlung, Nutzungsänderungen etc. von Wohnungen mit mindestens
2 ½ Zimmern. Das tut schon der Wohnanteilplan. Zwei verschiedene
Instrumente für ein einziges Ziel sind ein administrativer Leerlauf. Kein
Wunder, dass sich ihm ausser der Stadt Zürich nie eine Gemeinde
unterstellt hat. Im Dezember 1997 stellte der Regierungsrat dem Kantonsrat den Antrag, die «Wohnschutz-Initiative» den Stimmberechtigten ohne Gegenvorschlag zur Verwerfung zu empfehlen. Dem schloss sich der Kantonsrat an. Weiter empfahlen Regierungsrat und Kantonsrat, das WEG aufzuheben. Der Empfehlung des Regierungsrates kann entnommen werden, dass ab einer Leerwohnungsziffer von 1% nicht mehr von einem Wohnungsmangel gesprochen werden kann, ein Standpunkt, welchen der Zürcher Regierungsrat bereits in Zusammenhang mit der Aufhebung der Formularpflicht eingenommen und den das Bundesgericht in der Zwischenzeit als korrekt erachtet hat. Diese Schwelle überschritt der Wohnungsmarkt vor einem Jahr. Wenn es heute an etwas mangelt, so sind es Mietinteressenten. Schon aus diesem Grunde erscheint es als deplaziert, mit neuen Eingriffen den Wohnungsmarkt regulieren zu wollen. Auch müssen heute Massnahmen der Nutzungsplanung in den Vordergrund treten, welche den baulichen Erneuerungsprozess in bereits überbauten Gebieten erleichtern, wobei Überbauungen in geeigneten Teilen der Bauzonen zu verdichten sind. Zudem besteht kein Grund, die Zulässigkeit von Abbrüchen und Umbauten davon abhängig zu machen, dass der neu entstehende Wohnraum «preisgünstig» ist. Aufgrund der derzeitigen Marktsituation ist manch ein Hauseigentümer schon zufrieden, wenn er überhaupt einen Mieter findet. Überrissene Mieten haben auf dem Markt keine Chance. In einer Zeit, in welcher Investitionen in Liegenschaften eher Seltenheitswert haben, kann man nur hoffen, dass Altbausanierungen nicht auch noch verunmöglicht werden. Im übrigen braucht man nicht allzu weit zu reisen für Anschauungsunterricht in Sachen Verwahrlosung von Liegenschaften. Auch Jahre nachdem der eiserne Vorhang gefallen ist, besteht im Osten Europas noch immer ein riesiger Nachholbedarf an Liegenschaftenunterhalt. Bedauerlicherweise werden viele Gebäude nicht mehr zu retten sein. So weit sollten wir es eigentlich nicht kommen lassen. Darum aus Überzeugung: NEIN zur unsinnigen Verhinderungs-Initiative! JA zur Aufhebung des überholten WEG! |
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