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HEV 7/1998 | Inhaltsverzeichnis |
Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) in Altbauten: |
Definitive Abkehr vom unsinnigen
Obligatorium auf Bundesebene
ds. Seit längerer Zeit ist die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) in bestehenden Gebäuden Gegenstand heisser Diskussionen. Während der laufenden Sommersession nun haben National- und Ständerat im Differenzbereinigungsverfahren zum Energiegesetz entschieden, dass die umstrittene Massnahme definitiv aus dem Bundesgesetz gekippt wird. Offen bleibt die Frage, ob der Kanton Zürich seine in vorauseilendem gehorsam erlassenen Bestimmungen zur VHKA in Altbauten ebenfalls rückgängig machen wird.Auf Bundesebene ist man inzwischen von der Unzweckmässigkeit der Massnahme überzeugt Während dieser Sommersession hat sich das Eidgenössische Parlament darauf geeinigt, dass das Obligatorium zur Installation der VHKA in Altbauten aus dem Energiegesetz gekippt wird. Die Mehrheit war damit der Meinung dass die Energiesparmassnahme (viel) mehr kostet als nützt. So konnte bis heute das Energiesparpotential der aus der Zeit des Ölschocks stammenden Massnahme nie genau quantifiziert werden. Sicher war man sich nur über die hohen Kosten, welche die eingesparte Energie nie und nimmer kompensieren. Einig war man sich im Rat auch darüber, dass die VHKA das löbliche Ziel Energiesparen mittels reiner Symptombekämpfung zu erreichen sucht. Ursache des hohen Energieverbrauchs in Altbauten ist nämlich nicht das übermässige Heizen, sondern die Bauweise älterer Gebäude, deren Wärmedämmung oft ungenügend ist. Um effektiv Energie zu sparen, muss hier angesetzt werden. Gegen die VHKA in Altbauten hat aber nicht zuletzt auch der Anfall alter Batterien aus den Messgeräten gesprochen, der auf über eine halbe Million Stück pro Jahr geschätzt wird. Situation könnte sich auch im Kanton Zürich bald ändern In vorauseilendem Gehorsam hat der Kanton Zürich im Jahre 1997 in den Übergangsbestimmungen zu seinem Energiegesetz bestimmt, dass bestehende zentral beheizte Gebäude mit mindestens fünf Wärmebezügern bis zum 30. September 2002 mit der VHKA ausgerüstet sein müssen. Nachdem der Bund nun grünes Licht gegeben hat, könnte die unsinnige Massnahme auch im Kanton Zürich wieder aus dem Gesetz gekippt werden. Zumal gemäss Angaben der kantonalen Verwaltung erst in knapp 20% der unter die Bestimmung fallenden Gebäude im Kanton Zürich die Geräte installiert sind. Der Kantonalverband Zürcher Hauseigentümervereine ist nach dem Erfolg auf Bundesebene deshalb entschlossen, dass umstrittene Obligatorium für Altbauten auch im Kanton Zürich zu bekämpfen. Ob dies auf dem Wege der Volksinitiative oder mittels eines parlamentarischen Vorstosses angegangen wird, wird demnächst entschieden und in die Tat umgesetzt. Den betroffenen Hauseigentümern raten wir auf jeden Fall, mit der Installation der teuren und kaum wirksamen VHKA-Geräte zuzuwarten, denn die Chancen standen nie besser, dass das unsinnige Obligatorium auch im Kanton Zürich fallen wird. |
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