HEV 8/1998 Inhaltsverzeichnis


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Rolf Hegetschweiler
Direktor Kantonalverband Zürcher
Hauseigentümervereine und Sektion Zürich

     
  Volksinitiative «Für eine vernünftige Erbschaftssteuer» zeigt Wirkung - Regierungsrat reagiert mit Gegenvorschlag

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, unsere Volksinitiative "Für eine vernünftige Erbschaftssteuer" dem Stimmbürger zur Ablehnung zu empfehlen, und stellt ihr einen Gegenvorschlag gegenüber. Steuergünstiger soll der Kanton Zürich einmal mehr bei der Unternehmensbesteuerung werden, für den Mittelstand mit privatem Vermögen und Hauseigentum ist nur gerade der Ausgleich der in den letzten zehn Jahren aufgelaufenen Teuerung vorgesehen.
Dass die Regierung eines Kantons, der seit acht Jahren rote Zahlen schreibt, allen Veränderungen, die Steuerausfälle bewirken, kritisch gegenübersteht, ist verständlich. Umso unverständlicher ist daher die Verharmlosung, die jetzt den Tenor der regierungsrätlichen Erklärung in bezug auf die Abwanderung vermögender Steuerpflichtiger bestimmt. Haben doch bald alle Nachbarkantone die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft.
Was für Schaffhausen, St. Gallen, Schwyz, Zug etc. erlaubt war, kann wohl im Ernst für Zürich nicht verboten sein. Der Verweis auf die Steuergerechtigkeit tönt daher hohl. Wenn es gar wörtlich heisst, es wäre stossend, jeden Mittelerwerb, sei dies durch Arbeit oder Anlage von Kapital, einkommenssteuerrechtlich zu erfassen, die „unverdiente“ Bereicherung durch Vermögensanfall jedoch auszunehmen, so sind das starke Worte. Dass die Kapitalgewinnsteuer abgeschafft wurde, wird dabei grosszügig übersehen
Der prognostizierte Steuerausfall von 170 Millionen Franken könne nur mit einer Steuerfusserhöhung von 5 bis 6 % aufgefangen werden. Eigenartig, dass die vor einem Jahr beschlossene Steuergesetzrevision bei der Unternehmensbesteuerung Ausfälle von 80 Millionen zur Folge hat, ohne dass der Regierungsrat ein Wort über mögliche Auswirkungen auf den Steuerfuss verloren hätte. Ist im Kanton Zürich das, was für die Wirtschaft gut ist, für Privatpersonen "undenkbar"?. Und warum werden jetzt Erleichterungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der Unternehmensnachfolge vorgeschlagen, ohne Zahlen über die Steuerausfälle zu nennen, was anhand aktueller prominenter Beispiele sicher möglich gewesen wäre?
Der Gegenvorschlag trägt der Teuerung seit der letzten Revision des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes Rechnung; die Steuerfreibeträge werden um 50%, die Tarifstufen um 30% erhöht. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Insofern hat unsere Initiative - unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung - etwas bewirkt. Vom klar zum Ausdruck gebrachten Willen der rund 25'000 Unterzeichner ist der Gegenvorschlag des Regierungsrates allerdings weit entfernt. Der Kantonsrat hat die Möglichkeit, ihn in unserem Sinne noch zu verbessern. Erst dann wäre allenfalls ein Rückzug unserer Initiative in Erwägung zu ziehen.
 
     

 

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