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Revision des
Gebäudeversicherungsgesetzes: Gelüste auf den Reservefonds
Im Vorfeld der Beratungen zur
Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes, die Ende September im
Zürcher Kantonsrat geführt werden, äusserte sich auch der
schweizerische Sachversicherungsverband. Er macht sich für einen Antrag
stark, der rund die Hälfte des Reservefonds der kantonalen
Gebäudeversicherung (GVZ) von 860 Millionen sozusagen
enteignen und in einen selbständigen Fonds einbringen möchte.
Hintergrund dieses Stellungsbezugs ist der Wunsch der Sachversicherer, das
Monopol im Bereich der Gebäudeversicherung abzuschaffen, einem Markt, auf
dem sie gerne auch anbieten würden. Alle Gebäude im Kanton
Zürich im Wert von 285 Milliarden Franken sind gegen Feuer-
und Elementarschadenrisiken zwingend bei der kantonalen GVZ versichert.
Insofern besteht wie in den meisten anderen Kantonen ein Monopol. Verschiedene
Studien haben ergeben, dass diese Marktform im Bereich der
Gebäudeversicherung - trotz ordnungspolitischer
Problematik - zu markant tieferen Prämien führte als in
den sogenannten 'Privatversicherungskantonen'. Der Kanton Zürich hat
gesamtschweizerisch mit Abstand die tiefsten Prämien, sie werden 1999
nochmals um über 10 % gesenkt. Dazu tragen unter anderem die
hohen Reserven von 860 Millionen Franken bei, die teure
Rückversicherungen überflüssig machen und deren Zins die
Betriebsrechnung massgeblich entlastet. Wer diese beträchtlichen
Rücklagen in den 190 Jahren des Bestehens der GVZ zusammengetragen hat ist
klar, wir Hauseigentümer mit unseren Prämien. Der im Kantonsrat
eingebrachte Vorstoss verlangt nun, dass im Rahmen der Revision des
Gebäudeversicherungsgesetzes rund die Hälfte des Reservefonds
(400 Mio. Franken) in einen selbständigen Fonds eingebracht
werden. Daraus zu bezahlen wären Beiträge an das Feuerwehrwesen und
den Brandschutz, sogar noch einige Millionen grosszügiger, als dies
bereits heute über die Gebäudeversicherung der Fall ist. Weiter
wäre daraus ein neues kantonales Amt zu finanzieren, als ob wir nicht
bereits mehr als genug Aemter hätten. Die beabsichtigte Entkoppelung des
Brandschutzes und der Feuerwehr vom Versicherungswesen bei der GVZ müsste
zwangsläufig zu höheren Prämien führen. Nicht umsonst ist
der Vorschlag mit Ausnahme von Basel-Stadt in keinem Monopolkanton
verwirklicht. Grundsätzlich ist die mit der Gesetzesrevision
beabsichtigte Verselbständigung der GVZ innerhalb der kantonalen
Verwaltung ein erster Schritt in die richtige Richtung. Eine spätere
Neuorganisation von Feuerwehr und Brandschutz, allenfalls mit Einbezug des
Zivilschutzes, kann vielleicht sinnvoll sein. Dafür stehen aber aus
unserer Sicht die 860 MillionenGebäudeversicherungsreserve,
auch Teile davon, nicht zur Diskussion. Wir befürworten deshalb den Antrag
des Regierungsrates und der Kommissionsmehrheit. |
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