HEV 9/1998 Inhaltsverzeichnis


Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler
Direktor Kantonalverband Zürcher
Hauseigentümervereine und Sektion Zürich

     
  Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes: Gelüste auf den Reservefonds

Im Vorfeld der Beratungen zur Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes, die Ende September im Zürcher Kantonsrat geführt werden, äusserte sich auch der schweizerische Sachversicherungsverband. Er macht sich für einen Antrag stark, der rund die Hälfte des Reservefonds der kantonalen Gebäudeversicherung (GVZ) von 860 Millionen sozusagen enteignen und in einen selbständigen Fonds einbringen möchte. Hintergrund dieses Stellungsbezugs ist der Wunsch der Sachversicherer, das Monopol im Bereich der Gebäudeversicherung abzuschaffen, einem Markt, auf dem sie gerne auch anbieten würden.
Alle Gebäude im Kanton Zürich im Wert von 285 Milliarden Franken sind gegen Feuer- und Elementarschadenrisiken zwingend bei der kantonalen GVZ versichert. Insofern besteht wie in den meisten anderen Kantonen ein Monopol. Verschiedene Studien haben ergeben, dass diese Marktform im Bereich der Gebäudeversicherung - trotz ordnungspolitischer Problematik - zu markant tieferen Prämien führte als in den sogenannten 'Privatversicherungskantonen'. Der Kanton Zürich hat gesamtschweizerisch mit Abstand die tiefsten Prämien, sie werden 1999 nochmals um über 10 % gesenkt. Dazu tragen unter anderem die hohen Reserven von 860 Millionen Franken bei, die teure Rückversicherungen überflüssig machen und deren Zins die Betriebsrechnung massgeblich entlastet. Wer diese beträchtlichen Rücklagen in den 190 Jahren des Bestehens der GVZ zusammengetragen hat ist klar, wir Hauseigentümer mit unseren Prämien.
Der im Kantonsrat eingebrachte Vorstoss verlangt nun, dass im Rahmen der Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes rund die Hälfte des Reservefonds (400 Mio. Franken) in einen selbständigen Fonds eingebracht werden. Daraus zu bezahlen wären Beiträge an das Feuerwehrwesen und den Brandschutz, sogar noch einige Millionen grosszügiger, als dies bereits heute über die Gebäudeversicherung der Fall ist. Weiter wäre daraus ein neues kantonales Amt zu finanzieren, als ob wir nicht bereits mehr als genug Aemter hätten. Die beabsichtigte Entkoppelung des Brandschutzes und der Feuerwehr vom Versicherungswesen bei der GVZ müsste zwangsläufig zu höheren Prämien führen. Nicht umsonst ist der Vorschlag mit Ausnahme von Basel-Stadt in keinem Monopolkanton verwirklicht.
Grundsätzlich ist die mit der Gesetzesrevision beabsichtigte Verselbständigung der GVZ innerhalb der kantonalen Verwaltung ein erster Schritt in die richtige Richtung. Eine spätere Neuorganisation von Feuerwehr und Brandschutz, allenfalls mit Einbezug des Zivilschutzes, kann vielleicht sinnvoll sein. Dafür stehen aber aus unserer Sicht die 860 MillionenGebäudeversicherungsreserve, auch Teile davon, nicht zur Diskussion. Wir befürworten deshalb den Antrag des Regierungsrates und der Kommissionsmehrheit.
 
     

 

  Inhaltsverzeichnis