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HEV 11/1998 | Inhaltsverzeichnis |
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Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler Direktor Kantonalverband Zürcher Hauseigentümervereine und Sektion Zürich |
Ein Gewitter braut sich
zusammen
Im Zuge der Revision des
Zürcher Steuergesetzes muss der Regierungsrat seine Weisung an die
Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die
Festsetzung der Eigenmietwerte überarbeiten. Im Oktober hat er das
Vernehmlassungsverfahren zu seinem Entwurf durchgeführt. Dieser lässt
für 1999 nichts gutes erahnen. Als im Juni 1997 die Revision des Zürcher Steuergesetzes vom Volk angenommen wurde, gab es für Hauseigentümer einigen Anlass zur Freude. Grund hierfür war die moderate Lösung, wonach die "Eigenmietwerte in der Regel auf 60 Prozent des Marktwertes festzulegen sind". Nicht gepasst hat diese Bestimmung dem Mieterverband. Er hat sie beim Bundesgericht angefochten, leider erfolgreich. So musste der Passus im Januar dieses Jahres wieder aus dem Gesetz gestrichen werden. Inzwischen sind weitere Bundesgerichtsurteile ergangen. Man kann sie wie folgt zusammenfassen: Für die Eigenmietwerte gilt eine absolute untere Grenze von 60% der Marktmiete, und den Kantonen ist es erlaubt, die obere Grenze bei 70% festzulegen. Der nun vorliegende Entwurf für die neue Weisung sieht zwar einige kleinere Verbesserungen vor, im grossen und ganzen ist er jedoch mit massiven Verschlechterungen für die Hauseigentümer verbunden. So wird zwar die Möglichkeit der individuellen Schätzung eingeführt, aber nur dort, wo der Eigenmietwert ausserhalb der Bandbreite von Der Kantonalverband Zürcher Hauseigentümervereine hat in seiner Vernehmlassung die Weisung scharf kritisiert und entsprechende Verbesserungsvorschläge eingebracht. Er hat den Regierungsrat aufgefordert, dem Volks- und Parlamentswillen Rechnung zu tragen. Bei den seit Jahren fallenden Liegenschaftenwerte kann es nicht angehen, dass die Steuern auf eben diesen nochmals erhöht werden. Ebenso fragwürdig ist es, kostspielige Programme zur Erhöhung der Standortattraktivität zu lancieren und auf der anderen Seite gerade interessante Personengruppen durch übermässige Besteuerung des Grundeigentums zu vertreiben bzw. abzuschrecken. Im Moment liegt der Ball beim Regierungsrat. Das Vernehmlassungsverfahren hat lediglich konsultativen Charakter; der Regierungsrat ist damit nicht verpflichtet, auf unsere Vorschläge einzugehen. Wir gehen jedoch davon aus, dass er insbesondere in der Frage des Eigenmietwertes unsere Forderungen aufnimmt. Andernfalls scheuen wir nicht davor zurück, eine Volksinitiative zu lancieren, um unseren Anliegen Nachdruck zu verleihen. |
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