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HEV 3/1999 | Inhaltsverzeichnis |
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Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler Direktor Kantonalverband Zürcher Hauseigentümervereine und Sektion Zürich |
«Weit
verbreitetes Unbehagen gegenüber dem Eigenmietwert»
Die Aussage stammt nicht etwa
von Exponenten des Hauseigentümerverbandes, sondern erstaunlicherweise aus
der neusten Medienmitteilung des eidgenössischen Finanzdepartements. Zwar
hat eben diese Bundesstelle nun seit Jahren die Kantone aufgefordert, die
Eigenmietwerte zu erhöhen, und dort, wo diesem Druck nicht nachgekommen
wurde, happige Zuschläge vorgenommen. Das nun selbst vorn Finanzminister
festgestellte Unbehagen hat also durchaus seine Grunde. Inhalt der Medienmitteilung ist aber nebst der zitierten Feststellung die Ankündigung von Bundesrat Villiger, er habe im Anschluss an die Abstimmung vom 7. Februar eine Expertenkommission eingesetzt zur Überprüfung des Eigenmietwertes und eines allfälligen Systemwechsels. Diese Absicht ist zwar löblichen, die Zusammensetzung der Kommission hingegen lässt Zweifel aufkommen. Je vier Vertreter der eidgenössischen sowie der kantonalen Finanzverwaltungen erhalten ein ganzes Jahr Zeit «zur Überprüfung des heutigen Systems und zur Auflistung allfälliger Mängel». Die klare zusätzliche Vorgabe des obersten Chefs, dass Vorschläge ertragsneutral ausfallen müssten, heisst im Klartext, dass für Wohneigentumsförderung kein zusätzlicher Franken locker gemacht werden soll. Der von den Gegnern unserer Initiative mit (allzu)viel Vorschuss-Lorbeeren bedachte Systemwechsel könnte sich leicht zum Bumerang entwickeln, wir werden die Entwicklung also aufmerksam verfolgen müssen und nach Möglichkeit Einfluss nehmen. Vor dem Hintergrund des Abstimmungsresultats zu «Wohneigentum für alle» war beiden Seiten klar, dass man die Situation nun nicht einfach so belassen kann, wie sie ist hiefür fand unser Anliegen zu viele Befürworter. Alle bisherigen Vorschlage zielen dabei in die gleiche Richtung: Mit einem Systemwechsel soll sowohl vom Eigenmietwert wie vom Schuldzinsabzug Abstand genommen werden. Wie immer, liegt auch hier der Teufel im Detail. Konkret geht es um die Frage, welcher Schuldzinsabzug gemeint ist, ob der Unterhaltsabzug im bisherigen Umfang zulässig bleibt und inwieweit Neuerwerber auch in Zukunft in den ersten 10 bis 15 Jahren noch dem Erwerb weiterhin einen Schuldzinsabzug vornehmen dürfen. Auch die Frage der Übergangsfrist beim allfälligen Wechsel vom alten zum neuen System ist nicht unwichtig. Unmittelbar noch dem Abstimmungssonntag hat der Bundesrat zwei Dinge publik gemacht, die sicher nicht zufällig so lange unter Verschluss gehalten wurden. Zur allseitigen Überraschung schliesst die Finanzrechnung des Bundes für 1998 statt mit dem ursprünglich budgetierten Defizit von über 7 Milliarden nun mit einem Überschuss von 500 Millionen Franken ab, gerade soviel, wie Bundesrat Villiger die Kosten unserer Initiative beziffert hat. Und so nebenbei gab Amtskollege Couchepin bekannt, die bereits eingetretenen und die geschätzten künftigen Verluste der staatlichen Wohnbauförderung würden rund 650 Millionen Franken betragen. Die lockere Art dieser Bekanntgaben kontrastiert eigenartig mit der harten ablehnenden Haltung gegenüber unsere Initiative. |
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