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HEV 3/1999 | Inhaltsverzeichnis |
Steuern |
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Steuererklärung 99A
po. Die Steuer für das Steuerjahr 1999 wird erst aufgrund der Steuererklärung 99 B bemessen, welche Anfang 2000 auszufüllen sein wird. Die Steuererklärung 99 A dient der Festsetzung der provisorischen Steuer und vor allem dem Erfassen ausserordentlicher Einkünfte. Die ausserordentlichen Aufwendungen sind erst in der Steuerklärung 99 B anzugeben. Da die regierungsrätliche Weisung über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte, welche für die massgebliche Steuererklärung 99 B notwendig sein wird, noch nicht vorliegt, haben wir einstweilen davon abgesehen eine Broschüre "Wohneigentum in der Zürcherischen Steuererklärung" herauszugeben. Wir werden dies auf jeden Fall noch rechtzeitig nachholen, sobald alle zweckmässigen Informationen vorliegen. In der Steuererklärung 99 A sind in Bezug auf Liegenschaften die gleichen Werte einzusetzen wie in der letzten.Ausserordentliche Einkünfte gem. Übergangsbestimmungen: aussergewöhnliche Leistungen des Arbeitgebers / aperiodische Vermögenserträge / Kapitalleistungen / Lotteriegewinne / ausserordentliche Erträge aus selbständiger Tätigkeit / usw. Ausserordentliche Aufwendungen gem. Übergangsbestimmungen:
Bei der direkten Bundessteuer kann sowohl für die Steuerperiode 1999 als auch für 2000 jeweils der Teil, um welchen die durchschnittlichen effektiven Unterhaltskosten 1997/98 den zulässigen Pauschalabzug (20%) übersteigen, geltend gemacht werden. |
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Direkte Bundessteuer |
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Steuern Kanton Zürich |
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Beispiel ausserordentlicher Liegenschaftenunterhalt |
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