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HEV 4/1999 | Inhaltsverzeichnis |
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Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler Direktor Kantonalverband Zürcher Hauseigentümervereine und Sektion Zürich |
Massive Erhöhung der
Eigenmietwerte im Kanton Zürich:
War das
wirklich nötig?
Am 3. März hat der Zürcher Regierungsrat seine neue Weisung an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte erlassen. Die Weisung sieht vor, dass die Eigenmietwerte von Einfamilienhäusern um 10%, diejenigen von Stockwerkeigentum um sage und schreibe 35% angehoben werden sollen. Entgegen den Aussagen des scheidenden Finanzdirektors Eric Honegger war dies keineswegs rechtlich zwingend. Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass hinsichtlich dieser Weisung noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.Überrascht und enttäuscht nahmen wir anfangs März zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die Eigenmietwerte im Kanton Zürich (einmal mehr) markant erhöht. Praktisch alle von uns im Vernehmlassungsverfahren geäusserten Bedenken und Aenderungsvorschläge blieben unberücksichtigt. Angesichts des anhaltenden Tiefstandes der Liegenschaftenpreise, kann diesem Entscheid des Regierungsrates keinerlei Verständnis entgegengebracht werden, zumal dieser Schritt juristisch keineswegs zwingend gewesen ist, im Gegenteil. Aus rechtlicher Sicht hätte die Finanzdirektion die Eigenmietwerte knapp über 60% der entsprechenden Marktmiete festsetzen können, der Durchschnitt für Einfamilienhäuser liegt ja bereits bei 62% (vgl. hierzu auch die Artikel auf den Seiten 156-165). Der politische Wille dazu hat offenbar gefehlt. Die nun vom Regierungsrat erlassene Weisung ist ein Affront gegenüber allen Hauseigentümern. Wir haben uns daher zum Ziel gesetzt, im Rahmen der rechtlichen und politischen Möglichkeiten Wege zu finden, um den (neuen) Regierungsrat zu bewegen, zu einer für dieHauseigentümer akzeptablen Lösung zurückzufinden. Konkret versuchen wir dies auf drei verschiedenen Ebenen: Zum einen prüft der Kantonalverband eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diese Weisung. Zum zweiten haben unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses des Regierungsrates über 60 (!) bürgerliche Kantonsräte eine Parlamentarische Initiative eingereicht, die verlangt, dass «der Eigenmietwert auf maximal 70% des Marktwertes festzulegen ist». Schliesslich muss auch die Möglichkeit der Abkehr vom System der Eigenmietwertbesteuerung erwähnt werden. Der Verfasser dieses Artikels hat dazu im Nationalrat einen Vorstoss eingereicht, der diesen Schritt vorschlägt. Um Härtefälle zu vermeiden, wird eine grosszügige Übergangsfrist von 20 Jahren verlangt. Unterhaltsabzüge sollen im bisherigen Umfang weiterhin gewährt werden und die Hypothekarzinsen müssen während einer gewissen Zeit nach dem Ersterwerb einer selbtsbewohnten Liegenschaft abzugsfähig bleiben. Auch das steuerlich begünstigte Bausparen soll in der Schweiz endlich möglich werden. Ich glaube, mit diesem Vorstoss die für bisherige wie für neue Hauseigentümer beste und fairste Lösung vorzuschlagen. Als positiver Nebeneffekt würden damit auch die mühsamen Streitereien um die Höhe des Eigenmietwertes im Kanton Zürich ein für allemal beseitigt. |
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