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HEV 6/1999 | Inhaltsverzeichnis |
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Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler Direktor Kantonalverband Zürcher Hauseigentümervereine und Sektion Zürich |
Nicht weitergegebene
Hypozinssenkungen:
Sind die
Vermieter wirklich die Bösewichte der Nation?
In den vergangenen Wochen
haben praktisch alle Kantonalbanken die Zinssätze für variable
Ersthypotheken weiter gesenkt. Der Mieterverband nutzte die Gelegenheit, den
Vermietern einmal mehr vorzuwerfen, sie gäben die Senkungen nicht an die
Mieterinnen und Mieter weiter. Seine Aussagen stützte er auf die
Aufdatierung einer problematischen Studie, die in der Vergangenheit bereits
mehrfach unter Beschuss kam und auch gravierende Fehler aufweist.
Da die Zinssätze der
Kantonalbanken gemäss Rechtsprechung für Mietzinsanpassungen
massgebend sind, ist das Thema Mietzinsanpassung seit der kürzlich
erfolgten Senkungsrunde wieder in aller Munde oder mindestens in allen Medien.
Insbesondere der Mieterverband rührt wieder mit grossen Kellen an und
wirft beispielsweise den Vermietern im Kanton Zürich vor, sie gäben
im laufenden Jahr ihren Mietern Mietzinsreduktionen in der Höhe von
über 1 Milliarde Franken nicht weiter. Die Mieterverbandsfunktionäre
stützen Ihre Aussagen auf besagte Studie, die auch durch ständige
Wiederholung und Hochrechnung der grundsätzlichen Fehler nicht besser
wird. Dieses Parteigutachten bestätigt einmal mehr die Aussage Winston
Churchills, dass man nur denjenigen Statistiken glauben schenken soll, die man
selber gefälscht hat. Die Studie des Mieterverbandes geht nämlich
davon aus, dass jede Hypothekarzinssenkung automatisch zu einer Mietzinssenkung
führt. Sie blendet damit alle gesetzlich vorgesehenen Gründe, welche
eine nicht vorgenommene Mietzinsherabsetzung rechtfertigen, einfach aus. Die
Studie hat offenkundig keinen anderen Zweck, als das vom Auftraggeber
vorweggenommene Ergebnis statistisch zu untermauern. Infolge der relativ
grossen Komplexität der Materie gibt aber ein Grossteil der Presse -
leider - die Zahlen des Mieterverbandes völlig unkritisch wieder.
Vor diesem Hintergrund müssen die Vermieter im Kanton Zürich wieder mit einem ganzen Schwall von Herabsetzungsbegehren rechnen. Die Vermieter sind deshalb gut beraten, sich intensiv mit der rechtlichen Herabsetzungspraxis auseinander zu setzen. Studieren sie hierzu unsere Tips in der letzten Monatsschrift und auf dem Internet (www.hev-zuerich.ch). Falls Sie detaillierter Auskunft wünschen, zögern Sie nicht, unsere telefonische Rechtsberatung zu beanspruchen. Alles in allem muss jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Die jüngsten Attacken des Mieterverbandes sind noch vor einem ganz anderen Hintergrund zu beurteilen. Sie sollen offenbar dazu dienen, das Terrain für die extreme Volksinititaive «Ja zu fairen Mieten» vorzubereiten. Sie bewirken eine Vergiftung des Klimas und lassen nichts gutes ahnen im Hinblick auf die kommenden politischen Auseinandersetzungen über die Mieterverbands-Initiative. |
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