HEV 7/1999 Inhaltsverzeichnis


  Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler
Direktor Kantonalverband Zürcher
Hauseigentümervereine und Sektion Zürich

       
    Ein halbes Jahr nach dem Nein zu «Wohneigentum für alle»:

Erste Schritte in Richtung Wohneigentumsförderung

Im Grundsatz sind sich (fast) alle darin einig, dass für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums mehr zu tun ist, nur sollte es nichts kosten. Unter diesen Voraussetzungen ist aber eine Förderung schlicht nicht möglich und die schönen Worte reines Lippenbekenntnis. Immerhin hat kürzlich die zuständige Nationalratskommission einen Vorstoss unterstützt, welcher das steuerlich begünstige Bausparen auch in Zukunft zulassen will. Damit wurde immerhin ein Anliegen unserer Initiative „Wohneigentum für alle“ wieder aufgenommen.
Heute ist es den Kantonen überlassen, ob sie das Bausparen steuerlich begünstigen wollen. Profitiert hat von dieser Situation insbesondere der Kanton Basel Land, der mit dem steuerlich begünstigten Bausparen bereits seit längerer Zeit gute Erfahrungen macht. Die rund 3000 Bausparer, wovon die meisten jüngere Familien in mittleren Einkommensschichten, bringen dem Kanton unter dem Strich sogar positive finanzielle Wirkungen: Wohl hat das Bausparmodell Steuerausfälle von jährlich rund 4 Millionen Franken zur Folge. Diese werden aber mehr als wettgemacht durch die rund 120 Millionen Franken, welche durch das Programm jeweils pro Jahr an Investitionen zusätzlich ausgelöst werden. Der Baselbieter Finanzdirektor Hans Fünfschilling attestiert dem Modell gute Alltagstauglichkeit und fiskalische Unbedenklichkeit.
Im vergangenen Juni hat nun die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK NR) beschlossen, einen Vorstoss von Nationalrat Gysin (BL) zu unterstützen, welcher auch in Zukunft das steuerlich begünstigte Bausparen - mindestens auf Kantonsebene - möglich machen will. Tatsache ist nämlich, dass das im Jahr 2001 in Kraft tretende eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz die steuerliche Begünstigung des Bausparens nicht mehr zugelassen hätte. Dieser Rückschlag für die Wohneigentumsförderung kann nun mit grosser Wahrscheinlichkeit vermieden werden.
Gleichzeitig wurden die Vorstösse für einen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung positiv angegangen und eine Subkommission eingesetzt, welche die Fragen rund um die Abschaffung des Eigenmietwertes und die Auswirkungen an verschiedenen Modellrechnungen aufzeigen soll. Grundlegende Differenzen zeigten sich bereits bei den Unterhaltsabzügen und der Förderung der Ersterwerber von Wohneigentum sowie der Zulassung einer grosszügigen Uebergangsfrist. Die Beschlüsse signalisieren vorerst einmal Diskussionsbereitschaft. Wir werden die Situation sehr aufmerksam verfolgen und uns dafür einsetzen, dass auch Schritte in die richtige Richtung erfolgen.
 
       

 

  Inhaltsverzeichnis