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HEV 8/1999 | Inhaltsverzeichnis |
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Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler Direktor Kantonalverband Zürcher Hauseigentümervereine und Sektion Zürich |
Vergesst die
Marktmiete nicht!
Vor fünf Jahren stellte
der damalige Wirtschaftsminister Bundesrat Delamuraz das
Revitalisierungsprogramm für die Schweizer Wirtschaft vor und
erklärte, die Deregulierungsdiskussion sei nun in die entscheidende Phase
getreten. Vor fünf Wochen hat sein Nachfolger Pascal Couchepin den Medien
seine «Leitlinien für eine wachstumsorientierte
Wirtschaftspolitik» präsentiert und dabei seine Absicht
geäussert, in Zukunft nur noch Schritte zur Vereinfachung bestehender
Regeln zu machen. Damals wie heute wurde die löbliche Absicht bekundet,
auch beim Mietrecht den Worten Taten folgen zu lassen.
Bekanntlich geht der
Mieterschutz in der Schweiz sehr weit. Das Mietrecht setzt die Preisbestimmung
durch den Markt praktisch ausser Kraft und orientiert sich statt dessen an der
Kostenmiete. Mietzinserhöhungen sind de facto nur möglich zum
Ausgleich steigender Kosten oder zur Abgeltung von Mehrleistungen seitens des
Vermieters. Deshalb stellte bisher insbesondere die Erhöhung der
Hypothekarzinsen einen der wenigen gesetzlich zulässigen Gründe dar,
die Mieten anzuheben. Nachdem jedoch die Hypothekarzinssätze der
Kantonalbanken ihre Leitfunktion weitgehend verloren haben, ist die Abkoppelung
die logische Folge. Unsere Position in diesem Zusammenhang war schon vor
fünf Jahren so klar wie heute: Die daraus entstehenden Nachteile für
die Vermieter müssen mit Deregulierung - im Klartext mehr Markt -
kompensiert werden. Dass die momentane Regelung unbefriedigend ist, hat auch der Bundesrat erkannt. In konsequenter Umsetzung seiner Deregulierungsbekenntnisse hätte er also die Initiative «Ja zu fairen Mieten» des Mieterverbandes ablehnen und Schritte Richtung mehr Markt einleiten müssen. Stattdessen liegt nun ein Gegenvorschlag auf dem Tisch, der um den heissen Brei - sprich Markt - herumgeht und das Heil in indexierten Mieten sucht. Nur am Rande sei vermerkt, dass Regelungen, die an Indizes gebunden sind, eben gerade den Markt einschränken, wenn nicht gar verhindern. Dass das System der Marktmiete funktioniert, beweist ein Blick auf die Geschäftsmieten und die Neumieten im Wohnungsbereich, welche mehr oder weniger dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage überlassen sind. Hier ist das Preisniveau gemäss Index von Wüest & Partner seit 1991 um nicht weniger als ein Drittel gefallen. Die grossen Vorteile der Marktmiete gegenüber der Kostenmiete betont auch die Kommission für Konjunkturfragen in ihrem jüngst erschienenen und vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Bericht «Liberales wirtschaftspolitisches Konzept». Die aus namhaften Ökonomen bestehende Expertengruppe kommt ohne wenn und aber zum Schluss, dass die Einführung der Marktmiete in der Schweiz angezeigt wäre. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat diese Erkenntnis umsetzt und die höchst bedenkenswerten Ratschläge nicht wie vor fünf Jahren in den grossen Schubladen des Bundeshauses verschwinden. |
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