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HEV 10/1999 | Inhaltsverzeichnis |
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Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler Direktor Hauseigentümerverbände Stadt und Kanton Zürich |
Gegenvorschlag des
Bundesrates* zur Volksinitiative des Mieterverbandes
Verpasste Chance
zur Liberalisierung des Mietrechts
Der Bundesrat hat seinen
Gegenvorschlag zur extremen Initiative «Ja zu fairen Mieten» des
Mieterverbandes vorgestellt. Kern der Botschaft ist die Abkoppelung der Mieten
von der Hypothekarzinsentwicklung. Statt dessen soll das System der Indexmiete
zur Anwendung kommen, d.h. die beschränkte Anpassung der Mieten an die
allgemeine Preisentwicklung. Leider hat es der Bundesrat dabei einmal mehr
verpasst, Abkehr von den staatlich administrierten Mietzinsen und den damit
verbundenen Problemen zu nehmen und einen echten Systemwechsel hin zur
Marktmiete einzuleiten. Auch in Zukunft sollen die Mieten gemäss Bundesrat nicht den Marktkräften folgen um damit Wohnungsknappheit oder hohe Leerwohnungsbestände wiederspiegeln. Vielmehr will er zusätzlich zur Indexmiete eine aufwendige Datenbank aufbauen, mit der für den Wohnungsmarkt sogenannte Vergleichsmieten bestimmt werden sollen. Ein ebenso hilfloses wie untaugliches Projekt: Um für Mietwohnungen glaubwürdige Vergleichsmieten zu erhalten, müsste ein riesiger Aufwand betrieben werden, der in keinem Verhältnis zum erzielten Nutzen steht. Sogar der sonst ausgesprochen mieterfreundliche Professor Ungern-Sternberg von der Universität Lausanne lehnt den Gegenvorschlag des Bundesrates rundweg ab und schreibt: «Hat das EVD plötzlich eine Vorliebe für die Planwirtschaft entwickelt? Die Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter bestimmen im Fall e der Neubesetzung einer Wohnung die <faire Marktmiete> noch am besten. Die Behörden sollten sich in diesem Bereich darauf beschränken, für mehr Transparenz zu sorgen, indem sie zum Beispiel ortsübliche Preisspannen für verschiedene Wohnungstypen veröffentlichen.» In den letzten Jahren hat sich nämlich gezeigt, dass das Spiel von Angebot und Nachfrage auf dem Mietmarkt sehr wohl funktioniert. So ist das Preisniveau für neu ausgeschriebene Objekte in den letzten acht Jahren um einen Drittel eingebrochen. Im Gegensatz dazu haben vermietete Wohnungen wegen des gesetzlichen Korsetts nur langsam und verspätet auf Marktsignale wie den Zerfall der Immobilienpreise, die Leerstände und die sinkenden Kapitalkosten reagiert. Das Umfeld für den Übergang zu Marktmieten ist deshalb heute so gut wie nie und die damit verbundenen Vorteile offensichtlich: Aufhebung der ungerechtfertigten Mietzinsunterschiede zwischen Alt- und Neuwohnungen, Schaffung von Investitionsanreizen für Vermieter und damit eine Vergrösserung des Angebots für Mieter, Erhöhung der Transparenz des Mietwohnungsmarktes usw. Vollends unverständlich ist der misslungene Vorschlag vor dem Hintergrund, dass jüngst im gleichen Departement die «Leitlinien für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik» erschienen sind, welche unter Hinweis auf die freie Preisbildung die grossen Vorteile des Systems der Marktmiete erwähnen. Die aus ausgewiesenen Experten zusammengesetzte Arbeitsgruppe kam offenbar zu diesem Schluss, indem sie die verschiedenen (Mietrechts-)Systeme unvoreingenommen und ohne politische Rücksichtnahmen miteinander verglich. Offensichtlich hat die Kommunikation innerhalb des Departements nicht geklappt, anders lassen sich diese widersprüchlichen Meinungen nicht erklären. Der Bundesrat hat damit einmal mehr die Chance verpasst, endlich auch im Mietrecht die längst fällige Abkehr vom überbordenden Formalismus in die Wege zu leiten. Dem Fazit des bereits genannten Professors kann ich vorbehaltlos zustimmen, wenn die ser feststellt: «Das Parlament täte gut daran, diesen Ausflug in die Planwirtschaft im Keim zu ersticken.» *vgl. auch Seite 499ff. |
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