HEV 11/1999 Inhaltsverzeichnis


  Hypothekarzins
     
 
Moderate Hypothekarzinserhöhung bei der Zürcher Kantonalbank

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) erhöht den Richtsatz für variable erste Hypotheken im Wohnbau um ¼% auf 4%. Für bestehende Darlehen gilt die Zinsanpassung per 1. Februar 2000, für Neugeschäfte ab sofort.

Obwohl sich aufgrund der massiv gestiegenen Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt eine Zinsanpassung um ½% aufgedrängt hätte, wird der mietzinsrelevante variable Hypothekarsatz aus volkswirtschaftlichen Erwägungen lediglich um ¼% angehoben. Bei ihrem Entscheid geht die ZKB davon aus, dass die ungewöhnliche Zinssteigerungen bei den kurzfristigen Zinsen in den letzten Wochen teilweise auf das grosse Bedürfnis nach zusätzlicher Liquidität zum Milleniumswechsel zurückzuführen sind und schliesst eine Rückbildung der entsprechenden Liquiditätsprämien nach dem Jahreswechsel nicht aus. Die ZKB wird die Situation daher anfangs 2000 neu beurteilen. Sollten sich die Zinsen bis dahin nicht deutlich zurückbilden, wird eine weitere Hypothekarzinserhöhung unumgänglich sein.
Mit ihrem Zinsentscheid leistet die ZKB einen wichtigen Beitrag zur weiteren konjunkturellen Erholung und Tiefhaltung der Inflation.

Unser Kommentar: Ein politischer Entscheid?

Nachdem andere Banken (Basler Kantonalbank, Aargauer Kantonalbank, Coop) den für die Mietzinsberechnung massgeblichen Hypothekarzinsfuss um ½% auf 4¼% erhöht haben, ist es erfreulich, dass die ZKB vorerst zurückhaltend erhöht und davon ausgeht, dass sich die Zinsfront nach dem speziellen Jahreswechsel wieder entspannt. Aufgrund der gesetzlichen Koppelung von Hypozinsen und Wohnungsmieten löst jede Zinsänderung politische Reaktionen aus, die von den Banken zu bedenken sind.
Das geltende Mietrecht setzt fast ausschliesslich auf die Kostenmiete. Der Mietzins wird daher in erster Linie durch die anfallenden Kosten bestimmt, wovon die Hypothekarzinsen für die meisten Hauseigentümer den grössten Kostenfaktor darstellen. Veränderungen des Hypothekarzinsfusses bleiben darum nicht ohne Folgen für die Mieten. Selbstverständlich müssen die Vermieter bei den Anpassungen frühere Hypothekarzinsänderungen berücksichtigen.
Dass es für den Wohnungsmarkt besser wäre, wenn die Schwankungen der Kapitalkosten keinen Einfluss auf die Mieten hätten, ist unbestritten. Das Einfachste wäre, die Kostenmiete durch die Marktmiete zu ersetzen und nur dort einzugreifen, wo es zu Missbräuchen kommt.
 
     

 

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