HEV 12/1999 Inhaltsverzeichnis


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Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

       
   
Das Jahr 1999 im Rückblick:

Harziger Start und ein gutes Ende

Das Jahr 1999 begann für die Hauseigentümer unter keinem guten Stern. Das Schweizervolk lehnte unsere Initiative 'Wohneigentum für alle' ab und sprach sich damit gegen steuerliche Erleichterungen für Neuerwerber und Eigentümer von Liegenschaften aus. Unsere Initiative und unser Engagement im Abstimmungskampf waren dennoch keineswegs verlorene Müh. Der Urnengang vom 7. Februar brachte nämlich einen Stein ins Rollen: Das Parlament hat inzwischen bereits grünes Licht für die steuerliche Begünstigung des Bausparens gegeben. Und vor allem: Die Abschaffung des Eigenmietwertes ist in Bern zu einem Thema geworden. Es wurden dazu gleich mehrere parlamentarische Initiativen eingereicht, unter anderem auch vom Unterzeichner. Wie der Systemwechsel im Detail aussehen soll, ist indes noch offen. Ich selber habe in meinem Vorstoss gefordert, dass trotz der Abschaffung des Eigenmietwertes der Unterhaltsabzug im bisherigen Umfang und während einer grosszügigen Übergangsfrist auch der Schuldzinsabzug gewährleistet bleibt. Der Systemwechsel wird uns auch im Jahr 2000 beschäftigen, insbesondere auch darum, weil der Kanton Zürich in seiner neuen Weisung einmal mehr die Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte auf ein nicht akzeptables Niveau erhöht hat.
So enttäuschend das Jahr begonnen hat, so erfreulich geht es zu Ende. Mit der Annahme des Gegenvorschlages des Kantonsrates haben die Stimmberechtigten im Kanton Zürich den in unserer Initiative 'Für eine vernünftige Erbschaftssteuer' aufgestellten Forderungen zum Durchbruch verholfen. In Zukunft müssen auch in unserem Kanton die direkten Nachkommen keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr bezahlen.
Angesichts der Situation in den Kantonen - 14 von 26 haben die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft - sind die im Vorfeld der Abstimmung gemachten Drohungen, eine Eidgenössische Erbschaftssteuer einzuführen, kaum realisierbar. Auch ein allfälliger Versuch die Kantone durch eine entsprechende Bestimmung im Steuerharmonisierungsgesetz zur Erhebung einer Erbschaftssteuer zu verpflichten, dürfte von vornherein zum Scheitern verurteilt sein. Die gegenwärtige Tendenz geht genau in die entgegengesetzte Richtung: Ein Kanton nach dem anderen schafft die Erbschaftssteuer zumindest für direkte Nachkommen ab. Unter dem Einfluss des Zürcher Abstimmungswochenendes hat beispielsweise der Tessiner Grosse Rat kaum eine Woche später beschlossen, die Erbschaftssteuer ab 2000 zu halbieren und ab 2002 ganz abzuschaffen. In den Kantonen Thurgau und Glarus wackelt die Erbschaftssteuer ebenfalls. Es wäre ein Zeichen schlechten Demokratieverständnisses, wenn nun vom Bund her versucht würde, die von einer Mehrheit der Kantone abgeschaffte Steuer auf anderem Wege wieder einzuführen.
Für uns Hauseigentümer sind die Perspektiven positiver als auch schon! Das wünsche ich auch Ihnen persönlich, verbunden mit den besten Wünschen für frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins nächste Millennium.
 
       
    Herzlichst Ihr Rolf Hegetschweiler  
       

 

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