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HEV 12/1999 | Inhaltsverzeichnis |
Neue Tarife und Nutzungsverträge mit CableCom |
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Wie
Sie den Medien oder der Medienmitteilung der Cablecom (siehe oben) entnehmen
konnten, haben die CableCom mit dem Preisüberwacher eine für zwei
Jahre gültige Absprache über die Tarifgestaltung getroffen. Die
Pläne für einen einheitlichen Tarif, der die Voraussetzungen für
eine einfache Administration und Rechtsgleichheit für die Abonnenten von
CableCom-Leistungen geschaffen hätte, sind damit vorerst gescheitert. Der
Preisüberwacher hat damit nicht nur wie dies seiner Kernaufgabe
entspräche ausschliesslich auf die Gebührenhöhe, sondern
auch auf die Tarifstruktur und Verwaltung Einfluss genommen. Dies ist zu
bedauern.
An ihrer Sitzung vom 25.
November 1999 hat sich die zuständige Arbeitsgruppe der
Vermieterorganisationen (VZI/SVIT und HEV) von CableCom über den aktuellen
Stand orientieren lassen. Der Preisüberwacher hat verlangt, dass die
Hauseigentümer bzw. die Leistungsempfänger (Mieterinnen und Mieter)
frei entscheiden sollen, ob sie die CableCom Leistungen mit oder ohne
Vollservice-Vertrag beziehen möchten. Für die entsprechende Leistung
berechnet CableCom Fr. 2.--/Monat und Anschluss. Jeder Hauseigentümer muss daher aufgrund der konkreten Verhältnisse in seiner Liegenschaft selber entscheiden, was der Vollservice für ihn bedeutet und ob ihm dieser die Mehrkosten Wert ist oder nicht. Im Rahmen dieser Sitzung wurden für die verschiedenen Vertragskategorien folgende Vorgehensschritte abgesprochen: 1. Kategorie: 2. Kategorie: 3. Kategorie: Gemäss den neuen Verträgen der CableCom werden künftig Vertrags- oder Gebührenänderungen mindestens 6 Monate vor Termin bekanntgegeben. Wir werden in der nächsten Verhandlungsrunde mit CableCom die weiteren offenen Fragen absprechen und Sie so bald wie möglich über die Ergebnisse orientieren. Es geht unter anderem um die Regelung der Vertragsverhältnisse im Hinblick auf den Übergang von Sammelverträgen auf individuelle Verträge mit Mieterinnen und Mietern. Offen sind die Regelungen bei Auflösung der Anschluss- und Nutzungsverträge bei weiter laufenden Verträgen mit den Nutzern/Mietern. Parallel laufen die Absprachen unter den Vermieterorganisationen zwecks entsprechender Anpassung der Mietverträge. Schliesslich soll vereinbart werden, ab wann das Inkasso der CableCom-Gebühren von den Hauseigentümern oder Immobilienfirmen an die CableCom übertragen werden kann. |
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