HEV 12/1999 Inhaltsverzeichnis


  Neue Tarife und Nutzungsverträge mit CableCom
 
     
  Wie Sie den Medien oder der Medienmitteilung der Cablecom (siehe oben) entnehmen konnten, haben die CableCom mit dem Preisüberwacher eine für zwei Jahre gültige Absprache über die Tarifgestaltung getroffen. Die Pläne für einen einheitlichen Tarif, der die Voraussetzungen für eine einfache Administration und Rechtsgleichheit für die Abonnenten von CableCom-Leistungen geschaffen hätte, sind damit vorerst gescheitert. Der Preisüberwacher hat damit nicht nur – wie dies seiner Kernaufgabe entspräche – ausschliesslich auf die Gebührenhöhe, sondern auch auf die Tarifstruktur und Verwaltung Einfluss genommen. Dies ist zu bedauern.

An ihrer Sitzung vom 25. November 1999 hat sich die zuständige Arbeitsgruppe der Vermieterorganisationen (VZI/SVIT und HEV) von CableCom über den aktuellen Stand orientieren lassen. Der Preisüberwacher hat verlangt, dass die Hauseigentümer bzw. die Leistungsempfänger (Mieterinnen und Mieter) frei entscheiden sollen, ob sie die CableCom Leistungen mit oder ohne Vollservice-Vertrag beziehen möchten. Für die entsprechende Leistung berechnet CableCom Fr. 2.--/Monat und Anschluss.
Jeder Hauseigentümer muss daher aufgrund der konkreten Verhältnisse in seiner Liegenschaft selber entscheiden, was der Vollservice für ihn bedeutet und ob ihm dieser die Mehrkosten Wert ist oder nicht.
Im Rahmen dieser Sitzung wurden für die verschiedenen Vertragskategorien folgende Vorgehensschritte abgesprochen:

1. Kategorie:
Bereits unterzeichnete neue Verträge mit Vollservice (Tarif zwischen Fr. 19.-- und 24.--)
Die CableCom wird in dieser Kategorie die neuen (teilweise reduzierten) Tarife entsprechend dem vereinbarten Vertragsbeginn in Rechnung stellen. Den Rechnungen beigefügt werden die neuen Vertragsbestimmungen der Anschluss- und Nutzungsvereinbarung. Die Rechnung enthält den Hinweis (*Fussnote), dass die Beträge die Vollservice-Leistungen enthalten und dass der Vertragspartner die freie Wahl hat, diese auszuschliessen.

2. Kategorie:
Alle laufenden Verträge, mit bisherigen Gebühren zwischen (Tarif zwischen Fr. 17.-- und 22.--)
Gemäss Absprache mit dem Preisüberwacher können diese bisherigen Gebühren auf den nächsten halben Franken gerundet werden. Die CableCom wird die Fakturen entsprechend ausstellen. Wir empfehlen, die allfälligen minimalen Differenzen, wo dies möglich ist, über die Nebenkostenabrechnung auszugleichen. Für diese Kategorie werden die Vollservice-Leistungen separat offeriert und die entsprechenden Termine für die Vertragsänderung individuell abgesprochen. Sofern in der Zwischenzeit neue Verträge mit Vollservice-Leistungen abgeschlossen werden, wird gemäss 1. Kategorie vorgegangen. Bei allen neuen Verträgen sind die neuen Anschluss- und Nutzungsvereinbarungen zu unterzeichnen.

3. Kategorie:
Alle bisherigen Verträge, die bisher unter einer Gebühr von Fr. 17.--/Monat liegen
Mit Ausnahme der Stadt Zürich wurden alle Gebührenerhöhungen durch die CableCom bereits angezeigt. CableCom wird die vom Preisüberwacher maximal zulässige Gebührenerhöhung auf Fr. 17.-- (ohne Vollservice-Vertrag) ab dem nächst möglichen Termin gemäss bestehendem Vertrag in Rechnung stellen. Die Erhöhungen erfolgen auf den nächst möglichen vertraglichen Anpassungstermin, spätestens jedoch per 1. April 2000. Die Option für einen Vollservice-Vertrag (Zuschlag von je Fr. 2.--/Monat) wird die CableCom den Vertragspartnern separat offerieren. Sofern in den nächsten Tagen entsprechende Verträge abgeschlossen würden, gilt das Vorgehen gemäss 1. Kategorie. Bei allen neuen Verträgen sind die neuen Anschluss- und Nutzungsvereinbarungen zu unterzeichnen.

Bei Problemen mit den Anpassungsterminen hat die CableCom Kulanz zugesagt. Es gilt das Prinzip, dass nur jene Gebühren geschuldet sind, die auf dem frühest möglichen Termin eingefordert werden konnten. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle von VZI, SVIT oder HEV, wenn in diesem Bereich keine Einigung gefunden werden kann.
Gemäss den neuen Verträgen der CableCom werden künftig Vertrags- oder Gebührenänderungen mindestens 6 Monate vor Termin bekanntgegeben.
Wir werden in der nächsten Verhandlungsrunde mit CableCom die weiteren offenen Fragen absprechen und Sie so bald wie möglich über die Ergebnisse orientieren. Es geht unter anderem um die Regelung der Vertragsverhältnisse im Hinblick auf den Übergang von Sammelverträgen auf individuelle Verträge mit Mieterinnen und Mietern. Offen sind die Regelungen bei Auflösung der Anschluss- und Nutzungsverträge bei weiter laufenden Verträgen mit den Nutzern/Mietern. Parallel laufen die Absprachen unter den Vermieterorganisationen zwecks entsprechender Anpassung der Mietverträge. Schliesslich soll vereinbart werden, ab wann das Inkasso der CableCom-Gebühren von den Hauseigentümern oder Immobilienfirmen an die CableCom übertragen werden kann.
 
     

 

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