HEV 1/2000 Inhaltsverzeichnis


  Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

       
    Wichtige wohnungspolitische Entscheide im Jahr 2000

Mietrecht und Eigenmietwert im Kreuzfeuer

Bereits im Januar des neuen Jahres behandeln zwei nationalrätliche Kommissionen wohnungspolitische Geschäfte, die für die Zukunft der Hauseigentümer und Vermieter, aber auch für die Wohneigentumsförderung generell von grosser Tragweite sein werden.
Die Rechtskommission nimmt die Beratung der bundesrätlichen Botschaft zur Revision des Mietrechts in Angriff. Schon die Ausgangslage ist problematisch, weil der Bundesrat seinen Revisionsvorschlag ausdrücklich als Gegenvorschlag zur verfehlten und überholten Mieterverbands-Initiative deklariert. Leider hatte er nicht die Standfestigkeit, dem Parlament ein unabhängiges Aenderungspaket vorzulegen und die Mieterinitiative ebenso klar abzulehnen, wie er das ohne Hemmungen bei unserer Wohneigentums-Initiative getan hat.
Indexierte Mieten und weitgehend von der Verwaltung festgesetzte Vergleichsmieten sollen das heutige System der Koppelung der zulässigen Miete an die Zinsentwicklung und allgemeine Kostensteigerungen ablösen. Der Vermieter hätte in Zukunft das volle Zinsrisiko und weitere Einschränkungen zu tragen, ohne andererseite mehr Spielraum am Markt zu erhalten.
Der Gegenvorschlag ist als ganzes abzulehnen, weil er nicht mehr dem Verfassungsgrundsatz entspricht und Missbräuche verhindert, sondern staatlich festgesetzte Mietzinse bringt und den Vermieter weiter benachteiligt.
Ebenfalls im Januar diskutiert die Kommission für Wirtschaft und Abgaben, wie es beim sogenannnten Systemwechsel, also Abschaffung von Eigenmietwert und Schuldzinsabzug beim selbstbewohnten Wohneigentum weitergeht. Zwei Parlamentarische Initiativen zu diesem Thema sind in der letzten Session im Nationalrat vorläufig unterstützt worden. Mein eigener Vorstoss geht insbesondere in zwei Punkten weiter als jener der CVP-Fraktion. Er verlangt Beibehaltung der heutigen Möglichkeiten beim Unterhaltsabzug und eine 20jährige Uebergangszeit für die Rückzahlung bestehender Hypothekarkredite und in diesen Fällen eine entsprechende zeitliche Verschiebung des Systemwechsels. Auch für erstmalige Erwerber sind im Sinne der Wohneigentumsförderung zeitlich limitierte Schuldzinsabzüge ohne Aufrechnung eines Eigenmietwertes zuzulassen.
Der Bundesrat scheint offenbar bereit, eine Botschaft zum Systemwechsel bis Ende Jahr vorzulegen. Aus einschlägiger Erfahrung bin ich gegenüber der Finanzverwaltung, was Eigentumsförderung betrifft, jedoch skeptisch und werde mich dafür einsetzen , dass die Kommission nicht einfach diese Botschaft abwartet, sondern klare politische Rahmenbedingungen für den Bundesrat festlegt, die den Ausdruck «Eigentumsförderung» auch verdienen. Bis ein entsprechendes Gesetz unter Dach und Fach ist, dürften zwei Jahre vergehen und Uebergangsfristen beginnen erst dann zu laufen.
 
       

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