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Auswirkungen des neuen Scheidungsrechts auf das
Mietrecht
Die Heirat hat keinen
unmittelbaren Einfluss auf den Mietvertrag. Vertragspartner bleibt
unverändert der bisherige Mieter. Der Ehegatte wird nicht automatisch zum
Mieter. Zu beachten ist aber, dass aus einer 'gewöhnlichen' Wohnung eine
Familienwohnung wird, wenn das nun verheiratete Paar seinen Wohnsitz dort hat.
Bisher hatten auch Trennung und Scheidung keinen unmittelbaren Einfluss auf den
Mietvertrag. Das hat sich mit dem neuen Scheidungsrecht geändert. Seit
1.1.2000 kann der Scheidungsrichter im Scheidungsentscheid die Wohnung einem
der beiden Partner allein zuzuteilen. Der Vermieter kann nichts dagegen tun.
Der aus dem Mietvertrag ausscheidende Gatte haftet bis zum
nächstmöglichen Kündigungstermin für Mietzinsausfälle
mit, höchstens jedoch zwei Jahre.
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Art. 121 ZGB |
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Ist ein Ehegatte
wegen der Kinder oder aus anderen wichtigen Gründen auf die Wohnung der
Familie angewiesen, so kann das Gericht ihm die Rechte und Pflichten aus dem
Mietvertrag allein übertragen, sofern dies dem anderen billigerweise
zugemutet werden kann. Der bisherige
Mieter haftet solidarisch für den Mietzins bis zum Zeitpunkt, in dem das
Mietverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden
kann, höchstens aber während zweier Jahre; wird er für den
Mietzins belangt, so kann er den bezahlten Betrag ratenweise in der Höhe
des monatlichen Mietzinses mit den Unterhaltsbeiträgen, die er dem anderen
Ehegatten schuldet, verrechnen. |
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