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HEV 3/2000 | Inhaltsverzeichnis |
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Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler Direktor Hauseigentümerverbände Stadt und Kanton Zürich |
Energiepolitische Instrumente - wenig Sympathie für
individuelle Heizkostenabrechnung (VHKA) bei Altbauten
Mehrere energiepolitische Vorlagen befinden sich gegenwärtig in Bearbeitung. Sie hängen eng miteinander zusammen. Das gegenwärtig beherrschende Thema ist zweifellos die Elektrizitätsmarktöffnung. Wenn immer möglich soll sie im Gleichschritt mit dem übrigen Europa vorgenommen werden, weil die Schweiz -ähnlich wie beim Strassen- und Schienenverkehr- auch im alpenquerenden Energieaustausch an einer Schnittstelle sitzt. Wichtige Weichenstellungen sind aber auch im Bereich der Lenkungsabgaben hängig oder betreffen die Kernenergie. Zur Debatte stehen die verschiedensten freiwilligen und regulatorischen Instrumente. Eine kürzliche Untersuchung an der Universität Genf hat die Haltung einiger wichtiger energiepolitischer Akteure zu diesem Massnahmenbündel unter die Lupe genommen. Schlechter als erwartet ist dabei die individuelle Heizkostenabrechnung (VHKA) weggekommen. In der Genfer Studie waren acht verschiedene energiepolitische Instrumente zu beurteilen. Alle sollten den Kriterien der Nachhaltigkeit entsprechen, das heisst, einen Beitrag zu einer ökologisch, ökonomisch und sozialpolitisch beständigen Umwelt leisten. Unterschiedlich waren sie hingegen in Bezug auf den Grad des staatlichen Interventionismus, der zu ihrer Durchsetzung nötig wäre. Resultat der Studie ist eine Rangfolge der Akzeptanz verschiedener Instrumente von freiwilligen Qualitäts-Standards, Minergie - Spezifikationen und Empfehlungen bis hin zu eigentlichen Lenkungsabgaben auf Energie und Gebäudehülle. Wärmedämmvorschriften schneiden gesamthaft am besten ab. Die VHKA wird demgegenüber in der Studie durchgehend negativ beurteilt.Man erinnert sich: Der Kantone Zürich hat die Pflicht zur Einführung der VHKA auch bei Altbauten in sein Energiegesetz aufgenommen, ohne zuerst die Bundesvorgabe abzuwarten. Die Frist zur Nachrüstung läuft am 30. September 2002 aus. Viele Eigentümer weigern sich richtigerweise bis anhin erfolgreich, die technischen Erfassungssysteme zu installieren, da die kantonalen Vorschriften in Frage gestellt werden. Auf Bundesebene wurde die umstrittene VHKA für Altbauten inzwischen nämlich aus dem neuen Energiegesetz gestrichen, den Kantonen allerdings die Kompetenz belassen, sie auf ihrem Gebiet zu verlangen. Im Kantonsrat wurde vor bald einem Jahr eine parlamentarische Initiative eingereicht, mit welcher das Obligatorium aufgehoben werden soll. Der überdurchschnittliche Energieverbrauch in Altbauten beruht nicht auf unkontrolliertem Heizen, sondern ist schwergewichtig der energetisch schlechten Bauweise älterer Gebäude anzulasten. Sicher ist es angebrachter, die finanziellen Mittel statt für den Einbau von Mess- bzw. Verteilgeräten in eine gute Gebäudesanierung zu investieren. Es ist zu hoffen, dass die Genfer Studie dazu beiträgt, die Korrektur im Zürcher Gesetz voranzubringen. |
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