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Wann
kehrt das amtliche Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses
zurück?
Wie der Presse zu entnehmen war,
verlangt das Bundesgericht, dass der Zürcher Regierungsrat die Verwendung
des offiziellen Formulars beim Abschluss neuer Mietverträge wieder
einführt. Eine Reaktion des Regierungsrates stand bei Redaktionsschluss
noch aus. Aus den Pressemeldungen lässt sich nicht ableiten, ab wann das
ominöse Formular wieder Verwendung finden soll.
Gemäss Beschluss des Regierungsrats vom 28.
Mai 1997 legt der Regierungsrat auf Grund des vom Statistischen Amt per 1. Juni
eines Jahres ermittelten Leerwohnungsbestandes fest, ob die Voraussetzungen
dafür erfüllt sind. Die Formularpflicht wird dann jeweils auf den
1. November eingeführt oder aufgehoben. Am 1.
Juni des vergangenen Jahres verzichtete die Kantonsregierung darauf, die
Verwendung des offiziellen Formulars bei Neuvermietungen vorzuschreiben, obwohl
der Leerwohnungsbestand 0,97% betrug.
Wir werden informieren, sobald der
Regierungsrat einen neuen Beschluss gefasst hat.
Wie in HEV 2/2000 angekündigt, haben
Mitglieder der Parlamentariergruppe "Haus und Boden" eine parlamentarische
Initiative eingereicht, welche eine Streichung von §229b EG zum ZGB
verlangt, welche die Formularpflicht im kantonalen Recht verankert.
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