HEV 4/2000 Inhaltsverzeichnis

  Formularpflicht

       
    Wann kehrt das amtliche Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses zurück?

Wie der Presse zu entnehmen war, verlangt das Bundesgericht, dass der Zürcher Regierungsrat die Verwendung des offiziellen Formulars beim Abschluss neuer Mietverträge wieder einführt. Eine Reaktion des Regierungsrates stand bei Redaktionsschluss noch aus. Aus den Pressemeldungen lässt sich nicht ableiten, ab wann das ominöse Formular wieder Verwendung finden soll.

Gemäss Beschluss des Regierungsrats vom 28. Mai 1997 legt der Regierungsrat auf Grund des vom Statistischen Amt per 1. Juni eines Jahres ermittelten Leerwohnungsbestandes fest, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Formularpflicht wird dann jeweils auf den 1. November eingeführt oder aufgehoben. Am 1. Juni des vergangenen Jahres verzichtete die Kantonsregierung darauf, die Verwendung des offiziellen Formulars bei Neuvermietungen vorzuschreiben, obwohl der Leerwohnungsbestand 0,97% betrug.

Wir werden informieren, sobald der Regierungsrat einen neuen Beschluss gefasst hat.

Wie in HEV 2/2000 angekündigt, haben Mitglieder der Parlamentariergruppe "Haus und Boden" eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche eine Streichung von §229b EG zum ZGB verlangt, welche die Formularpflicht im kantonalen Recht verankert.
 
       

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