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HEV 5/2000 | Inhaltsverzeichnis |
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Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler Direktor Hauseigentümerverbände Stadt und Kanton Zürich |
Systemwechsel beim Eigenmietwert..... problematischer Vorschlag der Experten Mit dem Eigenmietwert waren in den letzten Jahren so viel Aerger, Umtriebe und endlose Diskussionen um seine Berechtigung und Höhe verbunden, dass die Abschaffung von den meisten Betroffenen grundsätzlich begrüsst wird. Alle erwarten natürlich, dass das neue System einfacher und gerechter sein werde und nicht durch höhere Steuern (zu) teuer erkauft werden müsse. Nach dem Studium der rund 300-seitigen Berichte einer von Bundesrat Villiger eingesetzten Expertenkommission besteht nun allerdings ernsthafter Grund zu solchen Befürchtungen.Vorgeschlagen wird ein vollständiger Systemwechsel, das heisst Abschaffung von Eigenmietwert, Schuldzinsabzug und Unterhaltsabzug, was dem Fiskus allein auf Bundesebene jährlich 150 Millionen und den Kantonen eine halbe Milliarde mehr einbringen würde. Mit einem Teil dieses Geldes dann Neuerwerber unterstützen zu wollen, ist ein zu mageres Angebot und die vorgeschlagene Uebergangsfrist von lediglich drei Jahren unakzeptabel. Unsere Position bleibt unverändert: Systemwechsel nur, wenn weiterhin Unterhaltsabzüge zulässig sind, weil sie gerade bei älteren Liegenschaften ins Gewicht fallen und wenn die Wahl zwischen sofortigem Systemwechsel und genügend langer Uebergangsfrist für die Schulden-Amortisation gewährleistet ist. Und schliesslich ist die Eigentumsförderung ein Verfassungsauftrag, der vor allem mit Anreizen für Neuerwerber erfüllt werden muss. Das Schlusslicht der Schweiz bezüglich Eigentumsquote beweist, dass dieses Ziel in der Vergangenheit gründlich verfehlt wurde, was auch zu korrigieren wäre. Der Expertenbericht ist eine Diskussionsgrundlage, leider zu stark geprägt von der Vorgabe des Finanzdepartements, der Systemwechsel dürfe den Staat nichts kosten. Damit wurde den Experten jeder Spielraum für eigene kreative Vorschläge genommen. Es wurden zwar weitere Modelle untersucht, aber nicht weiter verfolgt, weil davon Einnahmenausfälle erwartet oder bezüglich Verfassungsmässigkeit Bedenken angemeldet wurden. Unseren Mitgliedern im Hinblick auf einen allfälligen Systemwechsel bereits Ratschläge zu erteilen, ist nicht einfach. Bezüglich Abzug von Unterhaltsaufwand wird die Situation bestimmt nicht besser, also nicht zuwarten. Inkrafttreten könnte ein Systemwechsel aus meiner Sicht frühestens auf den 1.1.2002, selbstverständlich ohne Referendum. Die Dauer der Übergangsfrist für den Wegfall des Hypothekarzinsabzugs ist, wie bereits erwähnt, einer der Streitpunkte. Bis 1.1.2005 wird der Abzug wohl erhalten bleiben, mit grosser Wahrscheinlichkeit aber noch einige Jahre länger. Von Verwaltungsseite wird enorm Druck gemacht, auch diese Vorlage in das Paket der bereits angekündigten Steuererleichterungen in Milliardenhöhe einzubinden, das Ende Jahr als Botschaft vorliegen soll. Ob auch die Hauseigentümer von der unverhofften Geberlaune des Bundesrates beglückt werden sollen, dahinter wage ich ein doppeltes Fragezeichen zu setzen. |
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