HEV 7/2000 Inhaltsverzeichnis


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Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

     
 

Flughafen und Lärm... siamesische Zwillinge

Das Thema Fluglärm ist in aller Munde. Grund dafür sind verschiedene Ereignisse der letzten Monate rund um den Flughafen Zürich - Kloten:Das veränderte Pistenbenutzungskonzept während der Sperrung der Westpiste, die Kündigung der Vereinbarung über Zu- und Abflüge über Deutschland durch die deutsche Bundesregierung, die Festlegung von Lärmgrenzwerten bei den Landesflughäfen durch den Bundesrat, und schliesslich die Diskussion im Hinblick auf eine neue Betriebskonzession für den Flughafen.
In jedem dieser Fälle wehrt sich eine vom Fluglärm besonders betroffene Gruppe: die Gemeinden am rechten Zürichsee - Ufer, die Süddeutschen, die Flughafen - Anstössergemeinden, und schliesslich alle weitere Gemeinden, die Angst haben, dass für sie mit einem neuen Betriebsreglement eine Verschlechterung der Situation eintreten könnte. Dass die Mieter von ihrem Verband dazu aufgerufen werden, aus der Situation Kapital zu schlagen und Mietzinsherabsetzungen zu verlangen, wollen wir hier nicht näher kommentieren (vgl. S.369 ff.).
Diese Reaktionen sind verständlich. Lärm kann als äusserst unangenehme Störung empfunden werden und sogar bleibende gesundheitliche Schäden verursachen. Deshalb gibt es in unserem Land längst zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die vorschreiben, wie gross die Lärmbelastung in verschiedensten Lebensbereichen sein darf. Fluglärm ist insofern besonders heimtückisch, als er schwieriger einzudämmen ist als etwa der Lärm einer Eisenbahnlinie oder Autobahn. Hinzu kommt die Befürchtung, dass er laufend weiter zunehmen könnte.
Dabei dürfen wir eines aber nicht vergessen: Der Flughafen erlaubt es uns nicht nur, bequem und rasch in die Ferien oder geschäftlich irgendwohin auf der Welt zu gelangen, sondern bringt dem Tourismusland Schweiz auch einen entscheidenden Teil der zahlenden Gäste. Für den Grossraum Zürich gehören gute internationale Verkehrsverbindungen zu den wichtigsten Standortfaktoren für weltweit tätige Unternehmen. Der Flughafen sichert damit zehntausende von Arbeitsplätzen in einem weiten Umkreis um Zürich und 20'000 Stellen hängen direkt vom Flughafen ab.
Das bedeutet nun keineswegs, dass wir deswegen den Fluglärm schicksalsergeben hinnehmen müssen. Es gibt Grenzen. Dass der Bundesrat die Lärmgrenzwerte um die Landesflughäfen auf 65 Dezibel festgelegt hat und damit zahllosen Anwohnern Lärmschutzmassnahmen verweigert, ist ein unverständlicher Affront gegenüber den am meisten Betroffenen. Unser Verband verlangt vom Bundesrat die Reduktion auf 60 db.
Die Diskussion um den Fluglärm und dessen "gerechte" Verteilung wird zweifellos solange weitergehen, bis ein überzeugendes Konzept für ein neues Flughafen-Betriebsreglement vorliegt. Der HEV wünscht deshalb, bei den kommenden Diskussionen am sogenannten „runden Tisch“ auch dabei zu sein. Nicht maximale, sondern optimale Nutzung muss die Devise sein. Die zumutbare individuelle Beeinträchtigung durch Fluglärm ist abzuwägen gegen den gesamtwirtschaftlichen Nutzen des Flughafens. Wer sich ein Stück davon abschneiden will, muss auch bereit sein, einen Teil der Begleiterscheinung "Lärm" zu tragen.
 
     

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