![]() |
![]() |
|||
![]() |
![]() |
HEV 9/2000 | Inhaltsverzeichnis |
![]() |
Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler Direktor Hauseigentümerverbände Stadt und Kanton Zürich |
Höchste Zeit für Bausparmodelle! Für die eigenen vier Wände gezielt zu sparen, wird derzeit in der Schweiz weder gefördert noch belohnt. Was in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums erfolgreich funktioniert, ist in der Schweiz aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes den Kantonen sogar untersagt. Entsprechend ist es nicht verwunderlich, dass die Schweiz mit bloss gut 30% Wohneigentümern im entsprechenden internationalen Vergleich seit langem den letzten Platz einnimmt.Bausparen heisst, dass zukünftige Wohneigentümer Geld für ihr Eigenheim bei Banken oder speziellen Bausparkassen zins- und steuerbegünstigt anlegen können. Als einziger Schweizer Kanton kennt Basel-Land dieses Eigentumsförderungsmodell. Vor zehn Jahren eingeführt, wurde davon ausgegangen, dass diesem Sparmodell vom Bundesgesetzgeber grünes Licht gegeben werde. Das ist bisher leider nicht geschehen. Seit der Einführung des Modells 1990 haben rund 3000 Haushalte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Jährlichen Steuerausfällen für den Kanton in der Grössenordnung von 4 Millionen Franken stehen dabei Bauinvestitionen von über 100 Millionen gegenüber - ein sehr effizientes Modell also! Für das erfolgreiche Baselbieter Modell droht im Jahr 2001 das Aus - falls es nicht vorher gelingt, eine bundesrechtliche Grundlage dafür zu schaffen. Anfang 2001 geht nämlich die Übergangsfrist für das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) zu Ende, während welcher steuerbegünstigtes Bausparen noch zulässig ist. Danach fehlt dem Basler Modell die gesetzliche Grundlage. Nach Ablehnung unserer Volksinitiative «Wohneigentum für alle», die unter anderem auch das Bausparen einführen wollte, wurde deshalb das Anliegen mit einer Parlamentarischen Initiative von Ratskollege Gysin (FDP BL) wieder aufgenommen. Der Ball liegt derzeit bei der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates zur Detailberatung. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Vorlage bis Anfang 2001 bereinigt ist und rechtzeitig in Kraft treten kann. Die WAK macht zwar tüchtig Dampf, wird aber dem Parlament für Basel-Land eine Schonfrist beantragen müssen, bis es so weit ist. Neben dem Bund sind daher bereits auch die Kantone gefordert. Statt dass sie zuwarten, bis die Bundesregelung in Kraft ist, wäre es an der Zeit, dass sie bereits jetzt die gesetzlichen Grundlagen für Bausparmodelle schaffen. Ende August hat der Grosse Rat des Kantons Aargau eine Motion aus den Reihen der FDP überwiesen, die genau dies von der Aargauer Regierung verlangt. Die anderen Kantone sollten dem Beispiel folgen. Die Vorbilder Deutschland und Baselland zeigen, dass Bausparen ein echter Beitrag zur Eigentumsförderung ist. Es ist kein Steuergeschenk an Hauseigentümer, wie Kritiker behaupten, sondern hilft Noch-Nicht-Eigentümern - also Mietern -, Wohneigentum zu erwerben. Dies liegt im volkswirtschaftlichen, staatspolitischen und gesellschaftlichen Interesse aller. |
||
Inhaltsverzeichnis |