HEV 9/2000 Inhaltsverzeichnis

  Inkasso

     
  Wann wird die Nebenkostenabrechnung fällig?

ps. Der Saldo aus einer Nebenkostenabrechnung wird 30 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter dem Mieter unter Androhung der Kündigung Frist zur Zahlung ansetzen.

Gerät ein Mieter nach der Übernahme der Sache mit der Zahlung fälliger Mietzinse oder Nebenkosten in Rückstand, so kann ihm der Vermieter nach Art. 257d OR schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und ihm androhen, dass bei unbenutztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis gekündigt wird. Diese Frist beträgt nach Abs. 1 dieser Vorschrift mindestens 10 Tage, bei Wohn- und Geschäftsräumen mindestens 30 Tage. Bleibt die Zahlung innert dieser gesetzlichen Frist aus, so kann der Vermieter, bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.
Der Verzug des Mieters im Sinne dieser Bestimmung setzt voraus, dass die Forderung der Vermieters fällig und der Mieter mit der Erfüllung im Rückstand ist. Ist eine dieser beiden Voraussetzungen nicht gegeben, bleibt die 30-tägige Frist gegenüber dem Mieter in Anwendung von Art. 257 Ab. 1 OR wirkungslos. Ein Zahlungsrückstand liegt erst dann vor, wenn eine fällige Forderung zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht erfüllt ist.
Gemäss Art. 257c OR muss der Mieter den Mietzins und allfällige Nebenkosten am Ende eines Monats spätestens am Ende der Mietzeit bezahlen, wenn kein anderer Zeitpunkt vereinbart worden oder ortsüblich ist. Diese Bestimmung gilt indessen nur für die Akontozahlungen oder Pauschalen, regelt jedoch die Frage der Fälligkeit des Saldos aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung nicht. Nach der Lehre ist dieser Saldo aufgrund von Art. 75 OR erst bei der Übergabe der Abrechnung an den Schuldner fällig. Art. 75 OR spricht zwar davon, dass die Erfüllung sogleich geleistet und gefordert werden kann. Diese sofortige Erfüllung ist jedoch nicht wörtlich zu verstehen, sondern unter der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und des Grundsatzes von Treu und Glauben. So entspricht es dem Sinn und Geist dieser Bestimmung, dem Mieter, der eine Nebenkostenabrechnung erhält, eine Frist von 30 Tagen, wie dies auch für andere Rechnungen der Fall ist, für die Bezahlung zu gewähren.
 
     

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