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HEV 11/2000 | Inhaltsverzeichnis |
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Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler Direktor Hauseigentümerverbände Stadt und Kanton Zürich |
Hauseigentümer-Interessen
kontra Einen Vorstoss in dieser Richtung hat der Schreibende bereits in der vergangenen Frühjahrssession im Nationalrat eingereicht. Er verlangt die Gleichbehandlung aller Träger des öffentlichen Verkehrs - dazu gehört auch der Luftverkehr - bezüglich der Finanzierung von Lärmschutzmassnahmen. Vor allem soll verhindert werden, dass beim Fluglärm das Gleiche geschieht wie beim Bahnlärm. Obwohl nämlich seit bald 20 Jahren die entsprechenden gesetzliche Grundlagen bestehen, ist für vom Bahnlärm Betroffene kaum etwas unternommen worden. Dazu fehlten den SBB die Mittel. Erst seit die Stimmbürger mit dem 30 Milliarden-Paket für den öffentlichen Verkehr auch 2 Milliarden für Lärmschutz der Bahnen zur Verfügung gestellt haben, geschieht etwas. Die Swissair zahlt für Flüge über schweizerischem Gebiet pro Jahr rund 20 Millionen in die Treibstoffzollkasse des Bundes. Davon ist aber bis jetzt nichts in Form von Lärmschutzmassnahmen oder Entschädigungen zurückgekommen. Leider hat die nationalrätliche Kommission den Vorstoss mehrheitlich nicht unterstützt, ich werde mich aber dafür einsetzen, dass mindestens eine entsprechende Kommissionsmotion zustande kommt. Wer die letzte Monatsschrift aufmerksam gelesen hat, wird gesehen haben, dass die Meinungen zur Problematik Fluglärm - wie in der Bevölkerung - auch innerhalb des Hauseigentümerverbandes auseinandergehen, das ist kaum anders denkbar. Nicht alle Mitglieder sind gleichermassen vom Fluglärm betroffen und längst nicht alle profitieren im gleichen Ausmass von den Vorteilen eines internationalen Flughafens. Das gilt im übrigen für die ganze Flughafenanwohnerschaft. Hier treffen zwangsläufig gegensätzliche Interessen aufeinander. Auf der einen Seite stehen tausende von Arbeitsplätzen und Wohnmöglichkeiten sowie eine in jeder Beziehung hervorragende Infrastruktur. Das hat die Region nicht zuletzt der Flughafenentwicklung zu verdanken. Der Flughafen ist Arbeitgeber, Steuerzahler, Auftraggeber für lokale, regionale, nationale und internationale Anbieter von Dienstleistungen und Gütern, und mit ein Grund, weshalb internationale Unternehmen den Grossraum Zürich als Firmensitz wählen. Auf der anderen Seite steht der berechtigte Anspruch auf Nachtruhe und Schutz vor übermässiger Lärm- und Luftbelastung. Eine erste entscheidende Weichenstellung erfolgt im Rahmen der Staatsvertragsverhandlungen mit Deutschland; dort erwarten wir vom Departement Leuenberger den entschlossenen Einsatz für die schweizerischen Interessen. Auf kantonaler Ebene bemühen wir uns darum, künftig am sogenannten «runden Tisch» dabei zu sein und fallweise ist mit weiteren Vorstössen Einfluss zu nehmen - wie versprochen. |
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