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HEV 11/2000 | Inhaltsverzeichnis |
Volkszählung | |
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Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister http://www.volkszaehlung.ch/chap02/dindex8.html
Der Versand der Unterlagen für die Gebäude- und Wohnungserhebung erfolgt im Unterschied zur Personen- und Haushalterhebung direkt durch das BFS. Für die grossen Immobilienverwaltungen hat es eine Software entwickelt, mit welcher die Daten aus den bestehenden Registern genutzt und die komplettierten Datensätze elektronisch abgegeben werden können. Eigentümer, die nur einzelne Gebäude besitzen, müssen hingegen nach wie vor einen Fragebogen ausfüllen. Ein grosser Teil der Daten sollte sich allerdings seit der letzten Erhebung nicht geändert haben, so dass sie aus dem damaligen Fragebogen abgeschrieben werden können. Weshalb ein eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister? Wichtigstes Ziel des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters ist eine Modernisierung statistischer Erhebungen. Möglichst viele Daten sollen bis zum Jahr 2010 direkt aus Verwaltungsregistern erhoben werden. Voraussetzung dazu ist ein gesamtschweizerisches Identifikationssystem für Gebäude und Wohnungen. Zusätzlich zum statistischen Nutzen können Kantone und Gemeinden auf der Grundlage des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters Instrumente für eine wirkungsorientierte und bürgernahe Verwaltung entwickeln (z.B. Raum-, Orts- und Zonenplanung, Elektrizität, Abwasserreinigung, Abfallentsorgung, Notrufzentrale usw.). Die Grunddaten des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters werden im Rahmen der Volkszählung 2000 erhoben. Das Identifikationssystem - die eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren - gewährleistet eine gesamtschweizerisch einheitliche Nummerierung der Gebäude und Wohnungen. Neben den Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren werden in diesem Register erfasst: Gebäudeadressen, Gebäudekoordinaten sowie Merkmale, die selten oder nie ändern (z.B. Baujahr, Anzahl Stockwerke, Heizungsart usw. für Gebäude oder Anzahl Zimmer für Wohnungen). Die Nachführung des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters erfolgt koordiniert mit der jährlichen Bau- und Wohnbaustatistik des Bundesamtes für Statistik. Die Einführung des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters erfolgt schrittweise ab Januar 2001 (Gebäudeidentifikation, Gebäudeadressen und Gebäudekoordinaten). Das vollständige Register wird bis Dezember 2003 in Betrieb genommen. Identifikationssystem des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters Jedem Gebäude bzw. jeder Wohnung wird ein eidgenössischer Gebäudeidentifikator und ein eidgenössischer Wohnungsidentifikator zugeordnet. Diese Identifikatoren sind gesamtschweizerisch eindeutig, einmalig und unveränderbar. Sie werden nach einheitlichen formalen Kriterien vergeben. Im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister ebenfalls enthalten sind amtliche Gebäudenummern und amtliche Wohnungsnummern, welche von den Verwaltungsstellen der Kantone und der Gemeinden zum Vollzug ihrer gesetzlichen Aufgaben vergeben und benutzt werden. Bei den Gebäuden handelt es sich in der Regel um Versicherungsnummern. Ebenfalls zum Identifikationssystem des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters gehört die Angabe der Gemeindezugehörigkeit sowie die Adresse eines jeden Gebäudes (inkl. Postleitzahl). Im Hinblick auf eine Vereinfachung zukünftiger Volkszählungen empfiehlt das Bundesamt für Statistik den Gemeinden, die eidgenössische Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren in den Registern der Einwohnerkontrolle zu führen. Das Bundesamt für Statistik wird den Gemeinden bzw. den Kantonen zu diesem Zweck eine sogenannte Harmonisierungsdatei mit Daten aus der Volkszählung 2000 zur Verfügung stellen. Welche Gebäude und Wohnungen werden erhoben? Die erhobenen Gebäude und Wohnungen - die sogenannte Grundgesamtheit - leiten sich ab aus international anerkannten statistischen Gebäudedefinitionen bzw. Wohnungsdefinitionen. Diese werden in der Volkszählung und in andern statistischen Erhebungen des Bundesamtes für Statistik angewandt. Gebäude mit Wohnnutzung werden im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister vollständig erhoben und nachgeführt. Mit Ausnahme von Bauten wie Hotels, Heime oder Spitäler umfassen sie immer eine oder mehrere Wohnungen. Ebenso werden dauernd bewohnte mobile oder provisorische Unterkünfte wie Wohnwagen, Baracken usw. als sogenannte Notunterkünfte erfasst. Gebäude ohne Wohnnutzung werden im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister nur nach Bedarf bzw. Verfügbarkeit der Daten in den Kantonen und Gemeinden erhoben. Eine Unterteilung in Büros, Gewerberäume usw. ist - im Gegensatz zu den Gebäuden mit Wohnnutzung - nicht vorgesehen. Tiefbauten und Sonderbauten wie unterirdische Parkings, offene Schöpfe bzw. Ställe, Transformatorenhäuser, Zisternen oder Telefonkabinen werden im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister nicht erhoben. Welche Merkmale werden erfasst? Auf der Ebene der Gebäude werden im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister Angaben zu folgenden Merkmalsgruppen erhoben: Gebäudeidentifikation Eidgenössischer Gebäudeidentifikator, BFS-Gemeindenummer, Grundbuchkreisnummer, Parzellennummer, Amtliche Gebäudenummer Gebäudeadresse Gebäudebezeichnung, Strassenname, Eingangsnummer Gebäude, Postleitzahl, Ortsname Geokodierung X-/Y-Koordinaten, Lokalcodes Sachdaten Gebäude Gebäudekategorie, Baujahr, Bauperiode, Renovationsjahr, Renovationsperiode, Gebäudefläche, Anzahl Geschosse, Anzahl separate Wohnräume, Heizungsart, Energieträger der Heizung, Warmwasserversorgung, Energieträger für Warmwasser Auf der Ebene der Wohnung werden im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister Angaben zu folgenden Merkmalsgruppen erhoben: Wohnungsidentifikation Eidgenössischer Wohnungsidentifikator, Amtliche Wohnungsnummer, Stockwerk, Eingangsnummer Wohnung, Wohnungsbezeichnung Sachdaten Wohnung Wohnungskategorie, Anzahl Zimmer, Wohnungsfläche, Kocheinrichtung Neben den Gebäude- und Wohnungsmerkmalen umfasst das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister auch sogenannte Schlüsselverzeichnisse mit Angaben zu politischen Gemeinden, zu Ortsnamen sowie ein nach Gemeinden geordneten Index der Strassennamen. Im Merkmalskatalog des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters finden Sie weitere Detailinformationen über die einzelnen Merkmale. Datenquellen des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters Für die Ersterfassung der Gebäude- und Wohnungsdaten werden im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister folgende Datenquellen verwendet: Gebäudeadressverzeichnis der Volkszählung 2000 Das Gebäudeadressverzeichnis dient unter anderem dem postalischen Versand der Gebäudefragebogen, der Verknüpfung von Personen und Gebäuden sowie der automatischen Übernahme von Daten der grossen Immobilienverwaltungen im Rahmen der Volkszählung 2000. Das Gebäudeadressverzeichnis liefert dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister die Gebäudeidentifikatoren und die Gebäudeadresse. Datenbank der Geokodierung des Bundesamtes für Statistik In der Gebäudekoordinaten-Datenbank des Bundesamtes für Statistik sind sämtliche notwendigen Gebäudeangaben aus den Geokodierungen der Volkszählungen 1990 und 2000 sowie der Betriebszählungen ab 1995 gespeichert. Die Gebäudekoordinaten-Datenbank liefert für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister Gebäudeidentifikatoren, Gebäudeadressen und Gebäudekoordinaten. Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungserhebung im Rahmen der Volkszählung 2000 Die Gebäude- und Wohnungserhebung liefert dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister die Sachdaten der Gebäude und der Wohnungen. Für die Nachführung der Gebäude- und Wohnungsdaten im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister sind folgende Datenquellen vorgesehen: Verwaltungsregister in Kantonen und Gemeinden Daten der amtlichen Vermessung Daten der jährlichen Bau- und Wohnbaustatistik Für die Nachführung des Postleitzahlenverzeichnisses und des Strassenverzeichnisses wird eine Zusammenarbeit mit der Post bzw. den zuständigen Amtsstellen angestrebt. Nachführung des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister beinhaltet Angaben zu Gebäuden und Wohnungen, welche selten oder praktisch nie ändern (z.B. Baujahr, Anzahl Stockwerke, Heizungsart usw. für Gebäude oder Anzahl Zimmer für Wohnungen). Dadurch beschränkt sich der Nachführungsaufwand im Wesentlichen auf Mutationen im Zusammenhang mit Neubauten, Abbrüchen sowie auf bewilligungspflichtige Umbauten und Renovationen. Nachgeführt wird das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister in erster Linie auf der Basis bestehender Baubewilligungs- und Bauabnahmeverfahren. Weil die Daten im Rahmen der bestehenden Abläufe und Meldepflichten erhoben werden, kann der administrative Aufwand in den Gemeinden und Kantonen gering gehalten werden. Die Erfassung der Daten für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister geschieht entweder automatisiert aus kantonalen oder kommunalen Gebäude- und Wohnungsregistern, im on-line-Verfahren durch kommunale oder kantonale Verwaltungsstellen oder periodisch über die Erhebung der jährlichen Bau- und Wohnbaustatistik. Letztere dient in allen Fällen der periodischen Kontrolle der Grundgesamtheit der Gebäude und Wohnungen. Zugriff auf die Gebäude- und Wohnungsdaten Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister erlaubt Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden für Zwecke der Statistik, Forschung und Planung einen uneingeschränkten Zugriff auf die Daten ihres Gebietes. Die Kantone und Gemeinden können das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister auch zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe nutzen (z.B. für Raum-, Orts- und Zonenplanung, Elektrizität, Abwasserreinigung, Abfallentsorgung, Notrufzentrale usw.). Die eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren sowie die Gemeindezugehörigkeit und die Adresse der Gebäude aus dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister werden zudem auch für Private ohne Einschränkung verfügbar sein. (Weitere Informationen unter www.volkszaehlung.ch) |
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