HEV 12/2000 Inhaltsverzeichnis


  Die Seite des Geschäftsleiters
Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

     
 

Hüst und hott beim Systemwechsel

Er kommt, er kommt nicht, er kommt vielleicht, er kommt wahrscheinlich doch nicht - etwa so lassen sich die Signale zusammenfassen, die der Bundesrat in Sachen Systemwechsel beim Eigenmietwert in den letzten Monaten ausgesendet hat. Die letzte Verlautbarung von Finanzminister Villiger in dieser Sache stammt aus der nationalrätlichen Budgetdebatte in der ersten Woche der Wintersession. Erstaunt haben wir an jenem Dienstag Ende November die Aussage vernommen, dass der Systemwechsel "weder aus Gründen des Standortes noch der Gerechtigkeit ein Muss" sei, und dass die entsprechende Botschaft entgegen früheren Versprechen nicht mehr dieses Jahr zu erwarten sei. Das ist allerdings nicht das erste widersprüchliche Signal in der Angelegenheit.
Widerspruch Nummer 1 war die bundesrätliche Vorgabe an die Expertenkommission, dass der Systemwechsel für die Bundeskasse einkommensneutral zu gestalten sei - also nichts kosten dürfe. Eigentumsförderung - sie ist immerhin Verfassungsauftrag - gibt es nicht zum Nulltarif! Widerspruch Nummer 2 war der Entscheid des Bundesrates von Anfang Oktober 2000, ein Radikalmodell weiterzuverfolgen. Es sah den Verzicht auf die Besteuerung des Eigenmietwertes, gleichzeitig aber auch die Streichung der Schuldzins- und weitgehend auch der Unterhaltsabzüge vor, was darauf hinausgelaufen wäre, dass eine Gruppe von Eigentümern (solche mit weitgehend amortisierter Hypothek) etwas besser gefahren wäre, eine andere dagegen schlechter gestellt würde (Neuerwerber mit wenig Eigenkapital). Eine reine Umverteilungsübung - von einer Verbesserung der Situation der Wohneigentümer keine Rede mehr!
Gleich mehrfach hat sich Bundesrat Villiger nun selber widersprochen, wenn er die ganze Übung Systemwechsel wieder abblasen will. Erstens hat er, wenn auch nur lauwarm, bisher den Systemwechsel befürwortet. Nun stellt er ihn plötzlich in Frage. Eine Begründung dafür war, zweitens, die Finanzlage des Bundes, die nach finanzministerieller Sprachregelung plötzlich wieder Anlass zur Sorge gibt. Dabei stellte Villiger noch vier Wochen vorher "rote Nullen" (so heisst in Villiger'schem Jargon ein Überschuss von fast 2 Milliarden Franken im laufenden Jahr) in Aussicht. Drittens beharrte der Bundesrat bisher immer darauf, dass der Systemwechsel nur im Paket mit der Reform der Familienbesteuerung und der Abschaffung der Umsatzabgabe zu haben sei. Es entspricht einer seltsamen bundesrätlichen Logik, wenn jetzt die Umsatzabgabe im Schnellverfahren in einer Session durch beide Räte gebracht wird, dagegen der Systemwechsel voraussichtlich ganz aus dem Paket gekippt und die Familienbesteuerung auf später verschoben wird.
Als Eigentümer sind wir natürlich enttäuscht von dieser erneuten Verzögerungstaktik des Bundesrates. Der Verfassungsauftrag der Förderung von Wohneigentümern ist endlich zu erfüllen. Die Entscheidungsgrundlagen liegen vor. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, endlich und rasch einen Entscheid in dieser Sache zu fällen. Noch mehr Widersprüche, und er verliert jegliche Glaubwürdigkeit!
 
     

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