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Zwiespältige Mietrechtsrevision Rolf Hegetschweiler
Mit einem Teilerfolg
für den Bundesrat ist die Detailberatung des revidierten Mietrechts am
Montag im Nationalrat abgeschlossen worden. In wesentlichen Punkten ist die
Mehrheit der grossen Kammer dem bundesrätlichen Vorschlag gefolgt und hat
damit verschiedene marktfreundliche Anträge abgelehnt.
Volkswirtschaftsminister Couchepin hat die bezüglich Marktnähe etwas
weiter- gehenden Kommissionsanträge massiv bekämpft. Ja, er ging gar
soweit, dass er die vorgesehene volle Ueberwälzung der Teuerung -welche
notabene 1996 vom Bundesrat selbst eingeführt worden war- als
teuflich bezeichnete. Nach Abschluss der Kommissionsberatungen präsentierte sich die
Mietrechtsvorlage noch etwas marktnäher, liberaler und etwas
vermieterfreundlicher als in den Vorgaben des Bundesrates. Insbesondere die
volle Ueberwälzung der Teuerung sowie eine flexiblere Wahlmöglichkeit
zwischen Indexierung einerseits und absoluter Erhöhung im
Vierjahresrhytmus andererseits, entsprachen den berechtigten Anliegen der
Immobilien-Investoren eher, als die markthemmende Version des
Bundesrates. Der Nationalrat hat diese
Bestimmungen wieder vollumfänglich der bundesrätlichen Lösung
angepasst, nachdem er zuvor auch den Spielraum für zulässige Mieten
auf 15 Prozent über der statistischen Vergleichsmiete begrenzt und die
Zuständigkeit des Parlaments für die massgebende Verordnung abgelehnt
hatte. Auch das jetzt vorgesehene Uebergangsrecht überzieht den
Missbrauchsgrundsatz bei weitem. Damit
muss nach Abschluss der Detailberatung ernüchtert festgestellt werden,
dass unser Ziel, mit dem vorgesehenen Systemwechsel von der Kostenmiete zu
einem marktnäheren Vergleichsmietesystem zu gelangen, nicht erreicht
wurde. Die massive und konzertierte Medienkampagne zu Beginn der Debatte, in
welcher die Vermieter- und Hauseigentümervertreter in übler Weise als
Mieterschreck gebrandmarkt wurden, zeigte zusammen mit der
bundesrätlichen Schelte offenbar Wirkung. Ob die Immobilienbranche noch hinter der nun verabschiedeten Fassung
des Nationalrates stehen wird, ist ernsthaft zu bezweifeln, nachdem der Vorlage
des Bundesrates von Anfang an mit berechtigter Skepsis begegnet wurde. Die
Abkoppelung der Mieten vom Hypothekarzins verschiebt nämlich die Risiken
des Kapitalmarktes massiv zu Lasten der Vermieter. Die mindestens teilweise
Kompensation in Form von mehr Marktoffenheit liegt nun leider nicht vor.
Abzuwarten ist die weitere Behandlung der Vorlage im
Ständerat. Aufgrund der
Marktsituation braucht es im revidierten Mietrecht keinen Ausbau der
Mieterschutzbestimmungen. Dem verfassungsmässig vorgeschriebenen
Missbrauchsschutz kommt das bisherige Mietrecht genügend entgegen. Was es
hingegen braucht, ist die Gewissheit für Investoren, dass auch in
Mietwohnungen angelegtes Geld gut angelegtes Geld ist. Dann spielt der Markt
und ob es die Mieterpolitikerinnen und Politiker wahr haben wollen- das
Spiel der Marktkräfte ist nach wie vor der beste Mieterschutz. |
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