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Anti-Graffit-Kampagne des HEV Zürich
Die Anti-Graffiti-Kampagne
dauert selbstverständlich an: Der HEV Zürich (Sektion Stadt
Zürich) belohnt diejenigen seiner Mitglieder, welche im Rahmen der Aktion
Gemeinsam gegen Wandschmierereien einen aktiven Beitrag an ein
sauberes Strassenbild leisten, mit einem Beitrag von Fr. 300.- an die
anfallenden Kosten. Machen Sie
mit - es lohnt sich! Der HEV
Zürich ist überzeugt, dass das Opferschichtprinzip, konsequent
angewendet, die besten Chancen darstellt, das Problem der Graffiti in den Griff
zu bekommen. Er möchte, dass möglichst viele diesen Empfehlungen
folgen und den Wandschmierereien gegenüber nicht einfach resignieren.
Jenen Mitgliedern, welche auf die in HEV 10/2000 geschilderte Art und Weise
Schmierereien an der Fassade ihrer Häuser bekämpfen, bezahlt er daher
einen Pauschalbeitrag von Fr. 300.-, was ungefähr der Hälfte der
tatsächlichen Kosten entspricht.
Voraussetzungen
- Sie wollen keine
Sprayereien mehr an Ihrer Liegenschaft.
Sie wollen eine Wandschmiererei
zum Verschwinden bringen.
- Sie lassen neue
Sprayereien unverzüglich verschwinden.
Sie sind bereit, im
Wiederholungsfalle neue Graffiti unverzüglich zu übermalen.
- Sie bringen eine
Opferschicht an.
Sie nehmen den Arbeitsaufwand für das
jeweilige Übermalen selber auf sich, können den Hauswart oder einen
anderen Hausbewohner damit beauftragen oder lassen es notfalls mehrmals durch
einen Maler ausführen.
(Für allfällige
ergänzende Erläuterungen: Dieter Nievergelt, Graffitibeauftragter der
Stadt Zürich, Tel. 01 216 20 27)
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Nehmen Sie
Kontakt auf mit dem Antigraffiti 24 Std. Farbservice:
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Armin
Hunziker AG |
Tel.: 01 242
58 58 |
Fax: 01 242
58 47 |
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Schaub Maler
AG |
Tel.: 01 381
33 33 |
Fax: 01 382
33 60 |
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Christian
Schmidt Malermeister |
Tel.: 01 271
39 16 |
Fax: 01 273
31 21 |
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Maler
Schweizer |
Tel.: 01 325
28 28 |
Fax: 01 325
28 29 |
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oder Ihrem
eigenen Maler. |
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Innert 24 Stunden nach Ihrem Anruf ist der Servicemaler vor
Ort. |
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Lassen Sie sich von ihm den erforderlichen Farbton ausmischen und den
KEIM-Graffitischutz inkl. dem nötigen Werkzeug
aushändigen. |
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Führen Sie das Übermalen unverzüglich
anleitungsgemäss aus oder lassen Sie es durch den Maler
ausführen. |
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Schicken Sie uns |
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Rechnungskopie |
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Einzahlungsschein |
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Namen und Adresse der Person oder Firma, welche das Übermalen
ausführt, damit wir uns über den Erfolg des raschen und konsequenten
Vorgehens erkundigen können. |
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Mitgliedernummer |
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Ohne weitere Formalitäten werden wir Ihnen den Betrag von Fr.
300.- überweisen. |
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Anzeige machen, auch wenn
der Urheber unbekannt ist Viele
Fachleute empfehlen im Übrigen, bei Schmierereien umgehend Strafanzeige
gegen Unbekannt einzureichen. Der Hauseigentümerverband erinnert an seine
mehrfach wiederholte gleichlautende Empfehlung. Gegen Einsenden eines
adressierten und frankierten Umschlages stellt er Ihnen ein Formular für
die Strafanzeige gegen Unbekannt zu (HEV Zürich, Stichwort "Graffiti",
Albisstrasse 152, 8060 Zürich). Sie können das
Formular auch aus unserer
Internet-Seite kopieren. |
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