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Aktiv
Bewirtschaften lohnt sich für alle! * Erwin Kreidler
Grundeigentümer und
Liegenschaftenbesitzer wollen mit Ihrem Eigentum arbeiten und Rendite
erwirtschaften. Und wenn es sich um einen (vermutlich) belasteten Standort
handelt? Dann sind sie gut beraten, diesen optimal und eigenaktiv zu
bewirtschaften. Nur so können sie sich die volle Verfügbarkeit
über ihr Eigentum erhalten!
Bewirtschaften ist im
öffentlichen und im privaten Interesse Einen belasteten Standort bewirtschaften heisst zwei Dinge: das
Ausmass der tatsächlichen Belastung mit sinnvoller Genauigkeit
abklären und die möglichen Kosten minimieren, die daraus entstehen.
Diese Bewirtschaftung liegt sowohl im öffentlichen wie im privaten
Interesse. Die Gesamtbevölkerung
verlangt,
- Menschen und Umwelt von
den Auswirkungen zu schützen.
- die natürlichen
Lebensgrundlagen dauerhaft zu erhalten.
- die volkswirtschaftlichen
Schäden und Folgekosten zu minimieren.
Aber auch die
Standortinhaber haben handfeste Interessen, die auf eine solche Bewirtschaftung
drängen:
- Sie schützen damit
ihr Eigentum: Nicht abgeklärte belastete Standorte führen früher
oder etwas später zu unangenehmen und viel kostspieligeren
Überraschungen.
- Sie sichern sich die freie
Verfügbarkeit über ihr Eigentum: Mit Liegenschaften und
Grundstücken, deren Belastungen ausreichend abgeklärt (und ev.
saniert) sind, können sie wieder normal wirtschaften und sie optimal
nutzen, d.h. sie bebauen, veräussern, belehnen, vererben usw.
Mit einer sorgfältigen
und angepassten Bewirtschaftung lassen sich die entstehenden Kosten minimieren
und gesetzeskonform verteilen. Sobald
Sie also erfahren, dass Sie Besitzer eines belasteten Standortes sind, ist es
in ihrem eigenen Interesse, dass sie aktiv werden!
Bewirtschaften ist im
öffentlichen und im privaten Interesse Einen belasteten Standort bewirtschaften heisst zwei Dinge: das
Ausmass der tatsächlichen Belastung mit sinnvoller Genauigkeit
abklären und die möglichen Kosten minimieren, die daraus entstehen.
Diese Bewirtschaftung liegt sowohl im öffentlichen wie im privaten
Interesse.
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Was sind
belastete Standorte Abfälle
aus Haushalt, Gewerbe und Industrie wurden in der Schweiz lange Zeit in
Deponien (Gruben) abgelagert, in der Annahme, die Natur würde dann schon
irgendwie damit fertig. Gewerbe- und Industriebetriebe gingen mit
umweltgefährdenden Stoffen noch nicht so sorgfältig um wie heute.
Vieles davon gelangte in die Bausubstanz und in den Untergrund. Bei
Unfällen mit solchen Stoffen wurde noch wenig auf die Umwelt-Risiken
geachtet. Über die meisten derartigen Stellen ist im wahrsten Sinne Gras
gewachsen. Man sieht nichts mehr. Aber ihr Gefahren-Potential für Umwelt
und Menschen bleibt bestehen! Im Kanton Zürich gibt es rund 11'000 solche
belasteten Standorte. Man unterscheidet Ablagerungsstandorte,
Betriebsstandorte, Unfallstandorte. Diese werden je nach
Abklärungsergebnissen eingeteilt in sanierungsbedürftige Standorte,
überwachungsbedürftige Standorte und Standorte,die weder sanierung-
noch überwachungsbedürftig sind. |
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Der Markt wird die
Bewirtschaftung immer mehr erzwingen Die Tendenz im Liegenschaften- und Grundstücksmarkt ist
eindeutig: Nur sorgfältig abgeklärte oder sanierte belastete
Standorte bleiben marktgängig und lassen sich normal gewinnbringend
bewirtschaften. Starke Marktkräfte werden dies in den kommenden Jahren
immer stärker erzwingen:
- Die Banken und Investoren
werden nicht mehr bereit sein, Grundstücke und Liegenschaften zu
finanzieren, bevor nicht die genauen Kosten einer möglichen Sanierung und
die Auswirkungen auf den Bodenpreis ausreichend geklärt sind.
- Versicherungen werden
Vorbehalte anbringen (z.B. bei Umwelt- oder Betriebsversicherungen für
Gewerbebetriebe). Sie machen den Abschluss und die Prämien abhängig
von einer guten Voruntersuchung.
- Kaufinteressenten und
Investoren verlangen klare Verhältnisse. Ja sie fordern schon heute oft
eine weitergehende Sanierungen, als der Gesetzgeber sie verlangt. Empfehlung
für gute Verkaufsschancen: Soweit sanieren, dass kein
Überwachungsbedarf mehr besteht!
- Die Ergebnisse einer
Voruntersuchung können den Steuerwert oder den Eigenmietwert
beträchtlich verringern. Eine willkommene finanzielle Entlastung für
Standortinhaber. Sie lässt sich aber nur realisieren, wenn Ausmass und
Auswirkungen der Belastung bekannt sind.
- Wer für seinen
Betrieb ein Umweltmanagementsystem erarbeiten will oder ein Bauprojekt
erstellen muss, kommt um eine Voruntersuchung nicht herum. Sie liefert für
beides unentbehrliche Grundlagen.
- Wer sich vor unabsehbaren
Kostenfolgen unzulässiger Emissionen wirksam schützen will, ist gut
beraten, seinen belasteten Standort gebührend abzuklären.
- Bauliche
Veränderungen, Um- und Neubauten auf belasteten Standorten werden ohne
Voruntersuchung in den meisten Fällen nicht bewilligt.
- Werden belastete
Bauabfälle (Aushub, Gebäudeteile) unkontrolliert entsorgt, weil nicht
genügend abgeklärt wurde, haftet der Standortinhaber und das
kann um ein Vielfaches teurer werden als eine Voruntersuchung.
- Geraten nicht
abgeklärte belastete Standorte in eine Erbteilung, übernehmen die
Erben einen Blankoscheck allenfalls zu Ihren Ungunsten!
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Der
Markt wird die Bewirtschaftung immer mehr erzwingen |
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In der Präambel: |
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Verantwortung gegenüber den künftigen
Generationen |
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Im Art. 2, Abs. 2: |
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Die Eidgenossenschaft fördert ... die nachhaltige
Entwicklung. |
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Im Art. 54, Abs. 2: |
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Der Bund setzt sich ein ... für die Erhaltung der
natürlichen Lebensgrundlagen. |
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Im Art. 74, Abs. 2: |
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Der Bund sorgt dafür, dass schädliche oder lästige
Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten für die Vermeidung und
Beseitigung tragen die Verursacher. |
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Art. 76, Abs. 1: |
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Der Bund sorgt für den Schutz der Wasservorkommen. |
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Nur eine gute
Voruntersuchung bringt die gewünschte Sicherheit! Für InhaberInnen von belasteten Standorten heisst das: Sie
werden sich über kurz oder lang damit auseinandersetzen müssen,
unabhängig davon, ob Ihr Grundstück und ihre Liegenschaft in einem
Kataster eingetragen ist oder nicht. Die
Erfahrung zeigt es immer wieder: Rechtzeitiges und verlässliches Wissen
über Art, Umfang und Lage der Belastung auf dem Standort schützt in
aller Regel das eigene Portemonnaie und die Nerven und erspart viel Zeit und
unnötige Umtriebe. Der beste Weg
zu diesem Wissen ist eine Voruntersuchung (nach Art, 7 der
Altlastenverordnung). Sie besteht aus zwei Teilen: Einer historischen
Untersuchung und einer technischen Untersuchung. Im historischen Teil werden
die Standortgeschichte und die Liegenschaftengeschichte aufgearbeitet. Die
relevanten Schadstoffe und ihre Eigenschaften werden erfasst. Dann werden
begründete Annahmen gemacht über ihre Art, den Unfang und die Lage
sowie über die Kette ihrer mögliche Auswirkungen. Der
Untersuchungsbereich wird genau definiert. Aufgrund dieser Ergebnisse wird die
technische Untersuchung geplant. Bei der
technischen Untersuchung werden Material- und Wasserproben entnommen, um die
vorher gemachten Annahmen zu überprüfen. Ev. sind noch
zusätzliche Untersuchungen nötig. Dann werden die Ergebnisse sinnvoll
dargestellt und beurteilt. Das AWEL überprüft dann, ob diese
Beurteilung den gesetzlichen Grundlagen entspricht. Es lohnt sich, für eine Voruntersuchung Offerten
von qualifizierten Büros einzuholen, welche dazu die nötige Erfahrung
und den Know how haben.
Eine gute Offerte sollte die
folgenden Punkte enthalten:
- Ein Schema des
Vorgehens
- Historische und technische
Untersuchung sind klar getrennt
- Die im Preis inbegriffenen
Leistungen sind klar definiert
- Hinweise darauf, wie
komplex der Fall sein wird
- Angaben über die
Aufwendungen, die nötig sind, um den ortsüblichen Verkehrswert wieder
herzustellen
Die Erfahrung zeigt: Wer in
der Voruntersuchung knausert, gib in späteren Phasen ein Mehrfaches des
eingesparten Betrages aus!
* Erwin Kreidler, Leiter
Sektion Altlasten, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL
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