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HEV 01/2001 Inhaltsverzeichnis
Energie 2000

Energieeffizienz statt Detailvorschriften
Werner Knecht

Die Verwalter von Überbauungen können aufatmen, denn sie werden von gesetzlichen Vorschriften befreit, wenn sie als Energie-Grossverbraucher die vorgegebenen Optimierungsziele erreichen. Die bisherigen Erfahrungen sind durchwegs positiv, wie man anlässlich des kürzlichen Forums für Gebäudesanierung in Zürich erfuhr.

Im Energierecht des Kantons Zürichist ein tiefgreifender Konzeptwechsel eingeleitet worden, indem moderne Energievorschriften nicht mehr den Weg, sondern das Ziel festhalten. Sie verpflichten zu einer rationellen Energienutzung und überlassen die Art und Weise der Zielerreichung immer mehr den Direktbetroffenen. Dieses Vorgehen weckt deren persönliches Engagement und ihre Kreativität und führt zu kostengünstigen Lösungen.
Dies zeigt sich insbesondere seit Einführung des Grossverbrauchermodells – es betrifft die rund 1'000 Energie-Grossbezüger, die jährlich über 500'000 Liter Heizöl oder die Elektrizität von rund 200 Haushaltungen (0.5 Gigawattstunden pro Jahr) konsumieren. Gemäss Energiegesetz sind Grossbezüger seit 1997 verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsreduktion durchzuführen. Bei einer freiwilligen Effizienzsteigerung um jährlich 2 Prozent werden sie von dieser Verpflichtung entbunden. Man setzt bewusst auf Eigeninitiative, indem der Grossverbraucher selber bestimmt, wie er die vom Regierungsrat vorgegebene Energieeffizienzverbesserung von jährlich 2 Prozent am wirtschaftlichsten erreicht.
Der Regierungsrat entbindet als Anerkennung für die laufenden energetischen Optimierungen von Detailvorschriften und verpflichtet die Grossbezüger lediglich zu einem jährlichen Kurzbericht. Wenn sie es vorziehen, können sich die Grossverbraucher auch zu Gruppen zusammenschliessen.

Mehr als Minimum eingespart
Die bisherigen Erfahrungen mit Pilotgruppen sind durchs Band weg positiv, erklärte Hansruedi Kunz, Leiter kantonale Fachstelle für Energie bei der Baudirektion, anlässlich des kürzlich durchgeführten Forums für Gebäudesanierung in Zürich. Das Interesse der Entscheidungsträger an einer nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung ist sehr gross, nahmen doch an die 200 Fachleute am Anlass teil, der vom Aktionsprogramm Energie 2000 Ressort Wohnbauten durchgeführt wurde. Hansruedi Kunz betonte, dass die auf Eigeninitiative beruhenden Optimierungsschritte im Energieverbrauch oft über das Minimum von 2 Prozent hinausgehen.

„Zürcher Linie“ macht Schule
Die schweizerische Energiedirektorenkonferenz will die energetischen Bauvorschriften der Kantone mittelfristig harmonisieren. Dabei entspricht die zürcherische Energiegesetzgebung schon weitgehend den im Entwurf vorliegenden Harmonisierungsvorschlägen. Einzelne Kantone sind auf die „Zürcher Linie“ eingeschwenkt. So gelten beispielsweise im Kanton Thurgau die Zielvorgaben für Neubauten bereits für öffentliche Bauten und im Kanton St. Gallen seit diesem Jahr für alle Neubauten. Der Kanton Basel-Stadt hat das zürcherische Grossverbrauchermodell letztes Jahr eingeführt; der Kanton St. Gallen folgte 2001.

Keine Massnahmen zur Verbrauchsreduktion verfügt
Erfreulicherweise sind im Kanton Zürich während der Pilotphase keine Vollzugsprobleme entstanden; allerdings wurde bisher die gesetzliche Vorschrift nicht angewendet, die es der Baudirektion sowie den Städten Zürich und Winterthur erlaubt, Grossverbrauchern, welche keine Vereinbarung wünschen, zur Energieanalyse zu verpflichten und ihnen zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsreduktion vorzuschlagen. Bevor diese Massnahme wollte man mit den Pilotgruppen Erfahrungen sammeln. Falls erforderlich, werden zu gegebener Zeit die notwendigen Anordnungen erlassen.

Anmerkung der Redaktion:
po. Wie in HEV 12/2000 ein Mal mehr betont, lehnt der Verband Zwangsmassnahmen zum Energiesparen bei bestehenden Bauten ab. Insbesondere beim Obligatorium der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung (VHKA) steht der Mehraufwand für Mieter und Verwaltung in keinem vernünftigen Verhältnis zu den möglichen Energieeinsparungen. Aus diesem Grund ist bekanntlich ein Vorstoss zur Aufhebung des Obligatoriums im Kantonsrat hängig. Zu begrüssen ist dagegen jeder Anreiz zum Energie Sparen.

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