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Energieeffizienz statt Detailvorschriften Werner Knecht
Die Verwalter von
Überbauungen können aufatmen, denn sie werden von gesetzlichen
Vorschriften befreit, wenn sie als Energie-Grossverbraucher die vorgegebenen
Optimierungsziele erreichen. Die bisherigen Erfahrungen sind durchwegs positiv,
wie man anlässlich des kürzlichen Forums für
Gebäudesanierung in Zürich erfuhr.
Im Energierecht des Kantons Zürichist ein
tiefgreifender Konzeptwechsel eingeleitet worden, indem moderne
Energievorschriften nicht mehr den Weg, sondern das Ziel festhalten. Sie
verpflichten zu einer rationellen Energienutzung und überlassen die Art
und Weise der Zielerreichung immer mehr den Direktbetroffenen. Dieses Vorgehen
weckt deren persönliches Engagement und ihre Kreativität und
führt zu kostengünstigen Lösungen. Dies zeigt sich insbesondere seit Einführung des
Grossverbrauchermodells es betrifft die rund 1'000
Energie-Grossbezüger, die jährlich über 500'000 Liter
Heizöl oder die Elektrizität von rund 200 Haushaltungen (0.5
Gigawattstunden pro Jahr) konsumieren. Gemäss Energiegesetz sind
Grossbezüger seit 1997 verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu analysieren
und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsreduktion durchzuführen. Bei einer
freiwilligen Effizienzsteigerung um jährlich 2 Prozent werden sie von
dieser Verpflichtung entbunden. Man setzt bewusst auf Eigeninitiative, indem
der Grossverbraucher selber bestimmt, wie er die vom Regierungsrat vorgegebene
Energieeffizienzverbesserung von jährlich 2 Prozent am wirtschaftlichsten
erreicht. Der Regierungsrat entbindet
als Anerkennung für die laufenden energetischen Optimierungen von
Detailvorschriften und verpflichtet die Grossbezüger lediglich zu einem
jährlichen Kurzbericht. Wenn sie es vorziehen, können sich die
Grossverbraucher auch zu Gruppen zusammenschliessen.
Mehr als Minimum
eingespart Die bisherigen
Erfahrungen mit Pilotgruppen sind durchs Band weg positiv, erklärte
Hansruedi Kunz, Leiter kantonale Fachstelle für Energie bei der
Baudirektion, anlässlich des kürzlich durchgeführten Forums
für Gebäudesanierung in Zürich. Das Interesse der
Entscheidungsträger an einer nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung ist
sehr gross, nahmen doch an die 200 Fachleute am Anlass teil, der vom
Aktionsprogramm Energie 2000 Ressort Wohnbauten durchgeführt wurde.
Hansruedi Kunz betonte, dass die auf Eigeninitiative beruhenden
Optimierungsschritte im Energieverbrauch oft über das Minimum von 2
Prozent hinausgehen.
Zürcher
Linie macht Schule Die
schweizerische Energiedirektorenkonferenz will die energetischen
Bauvorschriften der Kantone mittelfristig harmonisieren. Dabei entspricht die
zürcherische Energiegesetzgebung schon weitgehend den im Entwurf
vorliegenden Harmonisierungsvorschlägen. Einzelne Kantone sind auf die
Zürcher Linie eingeschwenkt. So gelten beispielsweise im
Kanton Thurgau die Zielvorgaben für Neubauten bereits für
öffentliche Bauten und im Kanton St. Gallen seit diesem Jahr für alle
Neubauten. Der Kanton Basel-Stadt hat das zürcherische
Grossverbrauchermodell letztes Jahr eingeführt; der Kanton St. Gallen
folgte 2001.
Keine Massnahmen zur
Verbrauchsreduktion verfügt Erfreulicherweise sind im Kanton Zürich während der
Pilotphase keine Vollzugsprobleme entstanden; allerdings wurde bisher die
gesetzliche Vorschrift nicht angewendet, die es der Baudirektion sowie den
Städten Zürich und Winterthur erlaubt, Grossverbrauchern, welche
keine Vereinbarung wünschen, zur Energieanalyse zu verpflichten und ihnen
zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsreduktion vorzuschlagen. Bevor diese
Massnahme wollte man mit den Pilotgruppen Erfahrungen sammeln. Falls
erforderlich, werden zu gegebener Zeit die notwendigen Anordnungen
erlassen.
Anmerkung der Redaktion:
po. Wie in HEV 12/2000 ein Mal
mehr betont, lehnt der Verband Zwangsmassnahmen zum Energiesparen bei
bestehenden Bauten ab. Insbesondere beim Obligatorium der
verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung (VHKA) steht der Mehraufwand
für Mieter und Verwaltung in keinem vernünftigen Verhältnis zu
den möglichen Energieeinsparungen. Aus diesem Grund ist bekanntlich ein
Vorstoss zur Aufhebung des Obligatoriums im Kantonsrat hängig. Zu
begrüssen ist dagegen jeder Anreiz zum Energie Sparen. |
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