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HEV 01/2001 Inhaltsverzeichnis
Fluglärm

Erfolg für lärmgeplagte Flughafen-Anwohner
Markus Grädel

In der Dezembersession hat der Nationalrat einer Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Rolf Hegetschweiler Folge gegeben, welche verlangt, dass sich der Bund an den Kosten von gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzmassnahmen bei Landesflughäfen beteiligt. Die Initiative erlangt noch grössere Bedeutung, nachdem das Bundesgericht nur wenige Tage später die vom Bundesrat festgelegten Lärmgrenzwerte nach unten korrigiert hat, was die finanziellen Folgen massiv erhöht.

Die Parlamentarische Initiative von Rolf Hegetschweiler verlangt, dass der Bund sich an der Finanzierung der Massnahmen beteiligt, die sich aus der Anwendung der Lärmschutzverordnung auf die Landesflughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin und (in beschränktem Umfang ) Basel-Mulhouse ergeben. Sie will damit den - zum öffentlichen Verkehr gehörenden - Flugverkehr den anderen Verkehrsträgern gleichstellen. Nach heute geltendem Recht hätte ausschliesslich der Verursacher - in diesem Fall also der Flughafenbetreiber - für Lärmschutzmassnahmen aufzukommen. Er würde die Kosten seinen Kunden, den Flugpassagieren, weiterbelasten.

Bund zahlt bei Bahn und Schiene
Auch für Strassen- und Bahnprojekte schreiben Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung des Bundes vor, dass Massnahmen zum Schutz der betroffenen Anwohner vor übermässigem Lärm zu treffen sind. Im Unterschied zur heutigen Situation bei den Flughäfen ist es bei Strasse und Schiene aber seit langem so und unbestritten, dass sich der Bund an der Finanzierung dieser zum Teil teuren Massnahmen beteiligt. Konkret geht es etwa um die Erstellung von Lärmschutzwänden und den Einbau von Lärmschutzfenstern, aber auch um die Entschädigung von Wertminderungen von Grundstücken, die wegen des Lärms nur noch beschränkt nutzbar sind (z.B. Bauverbot für Wohnhäuser).

Rechtssicherheit für Anwohner
Dass der Nationalrat der Initiative Hegetschweiler Folge gegeben hat, darf als Erfolg gewertet werden. Noch in der vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) sprach sich eine Mehrheit dagegen aus. Es wurde eine einseitige Subventionierung des Luftverkehrs befürchtet. In der Folge liess sich aber der Rat davon überzeugen, dass es gerade nicht darum geht, sondern um eine Gleichbehandlung der Verkehrsträger. Zudem schafft die angestrebte Regelung für die betroffenen Anwohner eine bessere Rechtssicherheit, besitzen sie doch so einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf Massnahmen zum Schutz vor übermässiger Lärmbelastung.
Zusätzliche Aktualität erhielt die Initiative durch einen in der gleichen Woche publizierten Entscheid des Bundesgerichtes. Es hatte mehrere Einsprachen gegen die vom Bundesrat am 12. April 2000 erlassenen Lärmgrenzwerte für Landesflughäfen zu beurteilen. Der Bundesrat hatte damals die Grenzwerte höher festgesetzt als eine Expertenkommission empfohlen hatte. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass diese höheren Grenzwerte nicht mit den Zielen der eidgenössischen Umweltschutz-Gesetzgebung vereinbar seien. Es ist anzunehmen, dass der Bundesrat als Folge dieses Gerichtsentscheides in nächster Zeit die Lärmgrenzwerte so festlegen wird, wie dies die Experten vorgeschlagen haben, also auf einem tieferem Pegel.

Kosten in Milliardenhöhe
Der Entscheid hat zwei Konsequenzen: Erstens sind mit den tieferen Lärmgrenzwerten für ein grösseres Gebiet Lärmschutzmassnahmen vorgeschrieben und entsprechend mehr Haushalte und Personen profitieren davon. Während mit der bundesrätlichen Verordnung vom April dieses Jahres nur rund 6000 Personen im Umkreis des Flughafens Kloten von Lärmschutzmassnahmen profitiert hätten, umfassen die Grenzwerte gemäss Expertenkommission ein Gebiet mit über 30'000 Einwohnern. Zweitens sind die finanziellen Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheides beträchtlich: Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) rechnet aufgrund der neuen Situation mit Kosten in der Höhe von 1,7 Milliarden Franken. Bei den vom Bundesrat festgelegten und nun vom Bundesgericht für ungültig erklärten Grenzwerten wären es hingegen "nur" 220 Millionen gewesen.

Neue Finanzierungsinstrumente nötig
Gemäss geltendem Recht haben für die Milliardenkosten ausschliesslich die Verursacher der Lärmemission aufzukommen, das heisst die Flughafenbetreiber. Was das bedeutet, kann man sich einfach ausmalen: die Flughafenbetreiberin, in Kloten die unique zurich airport AG, überwälzt die Kosten auf die Passagiere. Die ohnehin schon hohen Flughafentaxen müssten weiter erhöht werden. Es geht um Kosten in der Grössenordnung von sechs bis zehn Franken pro Flugticket. Hier sind dringend zusätzliche Finanzierungsinstrumente gefragt. Mit der von Nationalrat Hegetschweiler eingebrachten Initiative ist ein solches gefunden: Der Bund wird die Zusatzkosten ganz oder teilweise übernehmen - so wie er das bereits bei der Bahn und bei Strassen tut. Das ist um so mehr gerechtfertigt, als die Luftfahrt dem Bund jährlich rund 50 Millionen Franken Treibstoffzoll abliefert. Dieses Geld wird bis jetzt (unter anderem) für Lärmschutzmassnahmen entlang von Bahntrassen und Strassen verwendet!

Inkrafttreten frühestens 2002
Bis wann eine entsprechende Gesetzesänderung oder Verordnung in Kraft treten wird, lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht sagen. Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat nun einen Gesetzgebungsvorschlag zuhanden des Rates auszuarbeiten. Dafür hat sie höchstens zwei Jahre Zeit. Angesichts der Aktualität der Frage ist zu erwarten - und zu hoffen - dass sie sich damit nicht all zu viel Zeit lässt. Anschliessend muss das Projekt durch beide eidgenössischen Räte. Im besten Fall könnte eine entsprechende Gesetzesänderung 2002 in Kraft treten.

     
  Nachtflugsperre ausgedehnt
(Aus der Pressemitteilung des Regierungsrates vom 21.12.00)

Der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG hat die Anträge der Zürcher Regierung übernommen: Er hat beschlossen, dem Bund eine die Ausdehnung der Nachtflugsperre beinhaltende Änderung des Betriebsreglements zu beantragen.
Mit der neuen Nachtflugsperrordnung soll der Flughafen Zürich von 23 bis 6 Uhr für geplante Starts und Landungen gesperrt sein. Zwischen 23 Uhr und 23 Uhr 30 sollen nur noch verspätete Flüge abfliegen dürfen. Zudem sollen geplante Starts und Landungen zwischen 22 und 23 Uhr nur noch dann zugelassen werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass sie für die Funktion des Flughafens Zürich als Interkontinentaldrehscheibe unabdingbar sind („Hub-Nachweis“). Vor 6 Uhr früh dürfen keine planmässigen Starts und Landungen mehr erfolgen.
Ins Auge gefasst wird, die siebenstündige Nachtsperrordnung bereits ab dem Winterflugplan 2001/2002 in Kraft zu setzen. Allerdings bestehen diesbezüglich, nebst der notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung, zahlreiche weitere Unwägbarkeiten – zum Beispiel allfällige Rechtsmittelverfahren – auf welche Regierungsrat und Flughafen Zürich AG keinen Einfluss haben.

 
     

     
  Mehr Klarheit
(Aus der Pressemitteilung des Regierungsrates vom 21.12.00)

Der Bundesrat ist aufgefordert, die Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV) - gestützt auf die bundesgerichtlichen Erwägungen - anzupassen. Bis es soweit ist, wird der Regierungsrat seinen raumplanerischen Überlegungen und Entscheiden in der Flughafenregion die Lärmgrenzwerte der Expertenkommission zugrunde legen. Auf dieser Basis wird die Baudirektion umgehend die Grenzwertkurven rund um den Flughafen neu berechnen und aufzeichnen. Diese Kurven zeigen, wo welche Gebiete von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. In der Folge sind unverzüglich die raumplanerischen Auswirkungen zu beurteilen und das konkrete Vorgehen zu definieren. Gleichzeitig sind die betroffenen Gemeinden zu informieren und in das weitere Vorgehen einzubeziehen. Ziel ist es, dass der Kanton und die betroffenen Flughafengemeinden in raumplanerischen Fragen koordiniert vorgehen. Gleichzeitig soll weiterhin möglichst viel Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen werden.
Der Bundesgerichtsentscheid vom 8. Dezember 2000 bringt hier insofern eine erfreuliche Klärung, als über die Höhe der Lärmgrenzwerte entschieden worden ist und davon ausgegangenen werden darf, dass die Grenzwerte der Expertenkommission in die Lärmschutzverordnung Eingang finden werden.

 
     

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