Eine
Binsenwahrheit vorneweg: Nur wenn die bürgerlichen Kräfte im
Kantonsrat über die Parteigrenzen hinweg zusammenarbeiten, sind messbare
Resultate, Erfolge für unsere Anliegen möglich. Ein gutes Beispiel
war das gemeinsame Vorgehen, als der kantonale Steuerfuss um wenigstens 3%
gesenkt worden war. Das abschreckende Beispiel es war vielmehr ein
Trauerspiel konnte in der Debatte zum Budget 2001 mitverfolgt werden.
Partikularinteressen und Parteienkalkül verunmöglichten
tragfähige und vernünftige Lösungen.
Noch am 13. November des letzten Jahres konnten
dank überparteilicher Fleissarbeit im Vorfeld, wichtige Hürden zur
Limitierung des Eigenmietwertes auf maximal 70% (die untere Grenze liegt
gemäss Bundesgericht bei 60%) und des Vermögenssteuerwertes bei
Eigenheimen genommen werden. Es war die Parlamentariergruppe Wohn- und
Grundeigentum, der die wichtigsten Exponenten des HEV angehören, die
die Vorlagen seriös vorbereitet hat. Alle unseren Anliegen
zugänglichen Parlamentarier wurden gut informiert. Die Debatte wurde fair
ausgetragen die entscheidende Abstimmung ergab ein komfortables Resultat
für unsere Sache. Schade
eigentlich, dass diese Zusammenarbeit nicht geradezu institutionalisiert und
damit Garant für dauernden Erfolg sein kann. Nach dem Budgetdebakel waren
viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier konsterniert. Für mich ein
gutes Zeichen, dass die neue alte Einsicht wieder obsiegt.
Eigenmietwerte: Kantonsrat senkt Obergrenze von 90% auf
70%
Der
Hauseigentümerverband Kanton Zürich ist über den Entscheid des
Kantonsrats vom 8. Januar höchst erfreut. Besondere Genugtuung bereitet
ihm die klare Mehrheit von 98 zu 62 Stimmen. Der Beschluss respektiert die
Praxis des Bundesgerichtes, welche aufgrund einer Reihe von Entscheiden als
gefestigt bezeichnet werden kann. Die Androhung einer allfälligen
staatsrechtlichen Beschwerde durch den Mieterverband ist daher nicht mehr als
ein Zeichen von Ohnmacht. Die neue Regelung lässt der Steuerbehörde
einen Spielraum von 10% für die Festlegung der Eigenmietwerte. Dass die
Einhaltung dieser Bandbreite möglich ist, haben bereits verschiedene
Kantone bewiesen. Insofern erscheint das Lamento des Finanzdirektors als
deplaziert. Der Kantonsrat behebt damit eine eklatante Ungleichbehandlung
zwischen Eigentümern. Bisher waren nämlich bei den Eigenmietwerten
Unterschiede von bis zu 50% möglich. Er hat aber vor allem gezeigt, dass
er bereit ist, den bisher leeren Begriff "Wohneigentumsförderung" mit
Inhalt zu füllen. Der Hauseigentümerverband betrachtet dies als
vielversprechendes Zeichen.