Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 01/2001 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Nur gemeinsam ist Erfolg möglich!

Eine Binsenwahrheit vorneweg: Nur wenn die bürgerlichen Kräfte im Kantonsrat über die Parteigrenzen hinweg zusammenarbeiten, sind messbare Resultate, Erfolge für unsere Anliegen möglich. Ein gutes Beispiel war das gemeinsame Vorgehen, als der kantonale Steuerfuss um wenigstens 3% gesenkt worden war. Das abschreckende Beispiel – es war vielmehr ein Trauerspiel – konnte in der Debatte zum Budget 2001 mitverfolgt werden. Partikularinteressen und Parteienkalkül verunmöglichten tragfähige und vernünftige Lösungen.
Noch am 13. November des letzten Jahres konnten dank überparteilicher Fleissarbeit im Vorfeld, wichtige Hürden zur Limitierung des Eigenmietwertes auf maximal 70% (die untere Grenze liegt gemäss Bundesgericht bei 60%) und des Vermögenssteuerwertes bei Eigenheimen genommen werden. Es war die Parlamentariergruppe „Wohn- und Grundeigentum“, der die wichtigsten Exponenten des HEV angehören, die die Vorlagen seriös vorbereitet hat. Alle unseren Anliegen zugänglichen Parlamentarier wurden gut informiert. Die Debatte wurde fair ausgetragen die entscheidende Abstimmung ergab ein komfortables Resultat für unsere Sache.
Schade eigentlich, dass diese Zusammenarbeit nicht geradezu institutionalisiert und damit Garant für dauernden Erfolg sein kann. Nach dem Budgetdebakel waren viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier konsterniert. Für mich ein gutes Zeichen, dass die neue alte Einsicht wieder obsiegt.

     
  Eigenmietwerte: Kantonsrat senkt Obergrenze von 90% auf 70%

Der Hauseigentümerverband Kanton Zürich ist über den Entscheid des Kantonsrats vom 8. Januar höchst erfreut. Besondere Genugtuung bereitet ihm die klare Mehrheit von 98 zu 62 Stimmen. Der Beschluss respektiert die Praxis des Bundesgerichtes, welche aufgrund einer Reihe von Entscheiden als gefestigt bezeichnet werden kann. Die Androhung einer allfälligen staatsrechtlichen Beschwerde durch den Mieterverband ist daher nicht mehr als ein Zeichen von Ohnmacht. Die neue Regelung lässt der Steuerbehörde einen Spielraum von 10% für die Festlegung der Eigenmietwerte. Dass die Einhaltung dieser Bandbreite möglich ist, haben bereits verschiedene Kantone bewiesen. Insofern erscheint das Lamento des Finanzdirektors als deplaziert. Der Kantonsrat behebt damit eine eklatante Ungleichbehandlung zwischen Eigentümern. Bisher waren nämlich bei den Eigenmietwerten Unterschiede von bis zu 50% möglich. Er hat aber vor allem gezeigt, dass er bereit ist, den bisher leeren Begriff "Wohneigentumsförderung" mit Inhalt zu füllen. Der Hauseigentümerverband betrachtet dies als vielversprechendes Zeichen.

 
     

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