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Seilziehen im Mietrecht
Nach der Behandlung im
Nationalrat ist nun auch die zuständige Kommission des Ständerates
auf den Vorschlag des Bundesrates zur Revision des Mietrechts eingetreten. Der
weitere Verlauf dieser wichtigen Debatte dreht sich für uns
Eigentümer und Vermieter nun primär um die Frage, ob die
zusätzlichen Risiken auf Vermieterseite wenigstens durch etwas mehr
Marktnähe und weniger Formalismus und Administration aufgewogen werden.
Bis das behauptet werden könnte, muss der Ständerat noch einmal
grundsätzlich über die Bücher und insbesondere ausloten, ob sich
für die Feststellung von Missbrauch das vorgesehene Vergleichsmietesystem
als zweckmässig erweist. Bei
Beginn der Mietrechtsdiskussion vom vergangenen Dezember im Nationalrat
präsentierte sich die Vorlage marktnäher und etwas liberaler als der
Vorschlag des Bundesrates, der zu einseitig auf den Interessenausgleich
zwischen Mietern und Vermieter bedacht war. Die volle Überwälzung der
Teuerung sowie eine flexiblere Wahlmöglichkeit zwischen Indexierung und
Erhöhung der Mieten im Vierjahresrhythmus entsprachen den Anliegen der
Vermieter besser und waren als echte Alternative gegenüber dem geltenden
Mietrecht zu werten. Der Nationalrat
hat diese Bestimmungen nahezu vollumfänglich wieder dem
bundesrätlichen Vorschlag angepasst, und ebenso den Spielraum für
zulässige Mieten auf 15% über der statistischen Vergleichsmiete
begrenzt. Auch die Zuständigkeit des Parlaments für die massgebende
Verordnung wurde beim Bundesrat belassen. Damit war das Ziel der
Mietrechtsrevision aus der Sicht der Vermieter - nämlich von der
Kostenmiete zu einem marktnäheren Vergleichsmietemodell zu gelangen -
zumindest nach dieser Etappe der Beratung nicht erreicht.
Missbräuche
verhindern Die Mehrheit des
Nationalrates hat die Chance nicht genutzt, dem Ziel eines einfacheren und klar
auf die Verhinderung von Missbräuchen ausgerichteten Mietrechts näher
zu kommen. Einem Ziel, das die Tradition der weitgehend privaten
Wohnraumversorgung in der Schweiz hoch hält und dem Investor genügend
Spielraum und Rendite lässt, damit er sein Geld weiterhin in Wohnungen und
nicht anderswo investiert. Der beste Mieterschutz ist nach wie vor ein
genügend grosses Angebot an Wohnungen und ein Markt, der spielt, was in
den vergangenen 10 Jahren auch ganz gut funktionierte, wie Vergleiche mit dem
Ausland klar genug zeigen.
Wirds der
Ständerat noch richten? So wie
die Mietrechtsvorlage im Moment daherkommt, ist sie zuwenig überzeugend.
Das anvisierte Ziel, die Abkoppelung der Mieten von den Schwankungen der
Hypozinsen durch ein einfaches und transparentes Vergleichsmietesystem zu
ersetzen, wurde nur in Ansätzen erreicht. Wenn der Ständerat die
zulasten der Vermieter verschobenen Risiken des Kapitalmarktes nicht noch durch
mehr Marktoffenheit kompensiert, ist es fraglich, ob Vermieter und Investoren
sich mit dieser Vorlage anfreunden können. |
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