Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 02/2001 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Seilziehen im Mietrecht

Nach der Behandlung im Nationalrat ist nun auch die zuständige Kommission des Ständerates auf den Vorschlag des Bundesrates zur Revision des Mietrechts eingetreten. Der weitere Verlauf dieser wichtigen Debatte dreht sich für uns Eigentümer und Vermieter nun primär um die Frage, ob die zusätzlichen Risiken auf Vermieterseite wenigstens durch etwas mehr Marktnähe und weniger Formalismus und Administration aufgewogen werden. Bis das behauptet werden könnte, muss der Ständerat noch einmal grundsätzlich über die Bücher und insbesondere ausloten, ob sich für die Feststellung von Missbrauch das vorgesehene Vergleichsmietesystem als zweckmässig erweist.

Bei Beginn der Mietrechtsdiskussion vom vergangenen Dezember im Nationalrat präsentierte sich die Vorlage marktnäher und etwas liberaler als der Vorschlag des Bundesrates, der zu einseitig auf den Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermieter bedacht war. Die volle Überwälzung der Teuerung sowie eine flexiblere Wahlmöglichkeit zwischen Indexierung und Erhöhung der Mieten im Vierjahresrhythmus entsprachen den Anliegen der Vermieter besser und waren als echte Alternative gegenüber dem geltenden Mietrecht zu werten.
Der Nationalrat hat diese Bestimmungen nahezu vollumfänglich wieder dem bundesrätlichen Vorschlag angepasst, und ebenso den Spielraum für zulässige Mieten auf 15% über der statistischen Vergleichsmiete begrenzt. Auch die Zuständigkeit des Parlaments für die massgebende Verordnung wurde beim Bundesrat belassen. Damit war das Ziel der Mietrechtsrevision aus der Sicht der Vermieter - nämlich von der Kostenmiete zu einem marktnäheren Vergleichsmietemodell zu gelangen - zumindest nach dieser Etappe der Beratung nicht erreicht.

Missbräuche verhindern
Die Mehrheit des Nationalrates hat die Chance nicht genutzt, dem Ziel eines einfacheren und klar auf die Verhinderung von Missbräuchen ausgerichteten Mietrechts näher zu kommen. Einem Ziel, das die Tradition der weitgehend privaten Wohnraumversorgung in der Schweiz hoch hält und dem Investor genügend Spielraum und Rendite lässt, damit er sein Geld weiterhin in Wohnungen und nicht anderswo investiert. Der beste Mieterschutz ist nach wie vor ein genügend grosses Angebot an Wohnungen und ein Markt, der spielt, was in den vergangenen 10 Jahren auch ganz gut funktionierte, wie Vergleiche mit dem Ausland klar genug zeigen.

Wird’s der Ständerat noch richten?
So wie die Mietrechtsvorlage im Moment daherkommt, ist sie zuwenig überzeugend. Das anvisierte Ziel, die Abkoppelung der Mieten von den Schwankungen der Hypozinsen durch ein einfaches und transparentes Vergleichsmietesystem zu ersetzen, wurde nur in Ansätzen erreicht. Wenn der Ständerat die zulasten der Vermieter verschobenen Risiken des Kapitalmarktes nicht noch durch mehr Marktoffenheit kompensiert, ist es fraglich, ob Vermieter und Investoren sich mit dieser Vorlage anfreunden können.

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