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HEV 02/2001 Inhaltsverzeichnis
Recht

Neues Gerichtsstandsgesetz in Kraft

     
  Am 1. Januar 2001 ist das neue Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen in Kraft getreten. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung des Schweizerischen Zivilprozessrechts, welches sich aus 26 verschiedenen kantonalen Rechten und diversen Bundeserlassen zusammensetzt, vollzogen. Das Gesetz ist mit 21 knapp formulierten Artikeln erfreulich «benutzerfreundlich» ausgefallen. Auch den Erfordernissen des internet-Zeitalters ist Rechnung getragen, indem E-Mail-Gerichtsstandsvereinbarungen Gültigkeit zugestanden wird. Noch abzuwarten ist das Inkrafttreten einer Schweizerischen Zivilprozessordnung. Prof. Karl Spühler, einer der prominentesten Fachleute unseres Landes, schreibt dazu in der NZZ: «Dies liegt im Interesse einer möglichst guten, raschen und kostengünstigen materiellen Wahrheitsfindung.» Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser vielleicht der Hinweis, dass selbst die glühendsten Verfechter des Föderalismus keine tauglichen Gegenargumente vorzubringen haben.  
     

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