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Neues
Gerichtsstandsgesetz in Kraft
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Am 1.
Januar 2001 ist das neue Bundesgesetz über den Gerichtsstand in
Zivilsachen in Kraft getreten. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur
Vereinheitlichung des Schweizerischen Zivilprozessrechts, welches sich aus 26
verschiedenen kantonalen Rechten und diversen Bundeserlassen zusammensetzt,
vollzogen. Das Gesetz ist mit 21 knapp formulierten Artikeln erfreulich
«benutzerfreundlich» ausgefallen. Auch den Erfordernissen des
internet-Zeitalters ist Rechnung getragen, indem
E-Mail-Gerichtsstandsvereinbarungen Gültigkeit zugestanden wird. Noch
abzuwarten ist das Inkrafttreten einer Schweizerischen Zivilprozessordnung.
Prof. Karl Spühler, einer der prominentesten Fachleute unseres Landes,
schreibt dazu in der NZZ: «Dies liegt im Interesse einer möglichst
guten, raschen und kostengünstigen materiellen Wahrheitsfindung.»
Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser vielleicht der Hinweis, dass selbst
die glühendsten Verfechter des Föderalismus keine tauglichen
Gegenargumente vorzubringen haben. |
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