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Was bedeutet
der Bundesgerichtsentscheid Dock Midfield für Grundeigentümer im
Einzugsgebiet des Flughafens Zürich? * Dr. Peter Ettler
Am 8. Dezember 2000
fällte das Schweizerische Bundesgericht ein wichtiges Urteil: Es
schützte im Baukonzessionsverfahren Dock Midfield die Beschwerden des
Schutzverbandes sbfz und vieler Gemeinden weitgehend. Die Beschwerden der
SAir-Group, der Swissair, Crossair und der Balair wies es vollumfänglich
ab.
Worüber hat das
Bundesgericht entschieden?
- Die vom Bundesrat im
Frühling 2000 festgesetzten Lärmbelastungsgrenzwerte sind aufgehoben.
Der Bundesrat wird neu die wesentlich tieferen Belastungsgrenzwerte tags und
nachts der Eidgenössischen Kommission für die Beurteilung der
Lärmgrenzwerte beachten müssen.
- Auch das
Schallschutzkonzept ist aufgehoben und muss neu erarbeitet werden. Massgebend
sind die tieferen Immissionsgrenzwerte. Das Bewilligungsverfahren für den
Schallschutzkonzept muss den betroffenen Grundeigentümern angezeigt und in
den Gemeinden publiziert werden. Weil auf das neue Betriebsreglement
abzustellen sein wird, kann es evt. noch mehrere Jahre gehen, bis das Konzept
neu aufgelegt wird.
- Die Lärmimmissionen,
die vom Betrieb des Militärflugplatzes Dübendorf ausgehen, sind
mitzuberücksichtigen.
- Der NOx-Plafonds von 2'400
t NOx ist gesetzeskonform. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass diese
Begrenzung der Schadstoffbelastung zu einer Beschränkung des Luftverkehrs
führen kann, wenn alle anderen Möglichkeiten zur NOx-Reduktion
ausgeschöpft sind. Ausdrücklich hat das Bundesgericht in seinem
Entscheid auch erwähnt, dass sich auch die Landesflughäfen ans
geltende Umweltschutzrecht halten müssen. Dies bedeutet eine Plafonierung
der Bewegungszahlen bei ca. 360'000 Bewegungen. Dieser Plafonds ist allerdings
nicht starr, da eine Erhöhung zulässig ist, wenn Fortschritte in der
Luftreinhaltung erzielt werden.
- Gemäss Bundesgericht
sind entgegen den Behauptungen des Flughafens
Nachtrandstundenbeschränkungen zulässig. Landungen sind künftig
morgens erst ab 05.30 Uhr möglich.
- Weitergehende
Betriebsbeschränkungen sind zulässig, aber Sache des in ca. 3 bis 4
Jahren zu erlassenden Betriebsreglements.
Worüber hat es nicht
entschieden? Nicht entschieden ist
die künftige Ausgestaltung des Betriebs des Flughafens. Vor allem wegen
der Verhandlungen mit Deutschland ist das künftige Betriebsreglement
völlig offen. Auch die Verlängerung der Blindlandepiste stand vor
Bundesgericht nicht zur Diskussion. Offen sind damit insbesondere:
- Ganze oder teilweise
Umkehr der An- und Abfüge: statt Landungen aus Norden Start teilweise nach
Norden und statt Starts teilweise nach Süden Landungen aus
Süden.
- Landungen aus dem Gebiet
Forch, Greifensee über Opfikon hinweg auf Piste 34 und möglicherweise
über Bassersdorf, Kloten hinweg auf Piste 32.
- Abflug auf Piste 16
über Opfikon hinweg geradeaus, d.h. ins Gebiet Greifensee /
Pfannenstil.
- Abflug do. mit Rechtskurve
über das südliche Wohngebiet von Rümlang und/oder über
Wohngebiete der Stadt Zürich (Seebach/Oerlikon).
- Künftige
Flugbetriebszeiten nachts zwischen 22.00 und 00.30 Uhr sowie zwischen 05.00 und
05.30 Uhr.
- Vermehrte Beanspruchung
des Nordens wegen veränderten Start- bzw. Landpunkten auf der sog.
Blindlandepiste im Zusammenhang mit deren Verlängerung.
- Wegen den im Januar 2001
in Gang gekommenen Veränderungen in der SAir-Group der Mix zwischen
vollbetankten Langstreckenflugzeugen und Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen
(Bedeutungsverlust des Hub?).
Alle diese noch nicht
entschiedenen Fragen können erhebliche Änderungen der
Fluglärmbelastung und damit Änderungen im Verlauf der
Belastungskurven bewirken. Darüber sind heute nur ganz grobe
Abschätzungen möglich (s. Kasten Mögliche Wirkungen der
veränderten Fluglärmbelastung)
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Mögliche Wirkungen der veränderten
Fluglärmbelastung Bei ganzer oder teilweiser Umkehr der An- und
Abfüge Nord/Süd darf man erwarten:
- Eine weitgehend
unveränderte Belastung im Westen, allerdings bis 22.00 Uhr
abends.
- Mehr Lärm im
Norden, weil Starts viel lauter sind als Landungen.
- Etwas weniger, aber
mehr kanalisierter Lärm im Raum Zumikon-Greifensee-Wallisellen-Opfikon und
evt. im Raum Bassersdorf/Kloten mit tiefen Landeanflügen, und das auch
abends und nachts.
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* Dr. Peter Ettler,
Rechtsanwalt, Zürich |
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