Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 02/2001 Inhaltsverzeichnis
Vom Bauen

Schutzräume
Information des Bundesamtes für Zivilschutz

     
  Seit 1987 müssen gemäss bundesrätlicher Verordnung alle neu erbauten Schutzräume bereits bei der Bauabnahme mit Liegestellen und Nottoiletten ausgerüstet sein. Ältere Schutzräume hätten gemäss dieser Verordnung bis Ende 2000 entsprechend nachgerüstet werden müssen. Gemäss Mitteilung des angeführten Bundesamtes an die Kantone soll nun jedoch eine solche Nachrüstung erst erfolgen müssen, wenn es die allgemeine sicherheitspolitische Lage erfordert. Diese Überlegungen ergeben sich aus der aktuellen Neuorientierung im Leitbild Bevölkerungsschutz.  
     

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