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Schutzräume Information des Bundesamtes für
Zivilschutz
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Seit 1987
müssen gemäss bundesrätlicher Verordnung alle neu erbauten
Schutzräume bereits bei der Bauabnahme mit Liegestellen und Nottoiletten
ausgerüstet sein. Ältere Schutzräume hätten gemäss
dieser Verordnung bis Ende 2000 entsprechend nachgerüstet werden
müssen. Gemäss Mitteilung des angeführten Bundesamtes an die
Kantone soll nun jedoch eine solche Nachrüstung erst erfolgen müssen,
wenn es die allgemeine sicherheitspolitische Lage erfordert. Diese
Überlegungen ergeben sich aus der aktuellen Neuorientierung im Leitbild
Bevölkerungsschutz. |
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