Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 02/2001 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

VHKA-Obligatorium Überflüssiges Gesetz zu Lasten von Mietern und Vermietern

Das Eidgenössische Parlament hat im Sommer 1998 nach einem intensiven Differenzbereinigungsverfahren das Obligatorium zur Installation der VHKA (verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei Altbauten) aus dem Energiegesetz des Bundes gestrichen. Auch in der Bevölkerung stiess diese Bestimmung auf wenig Verständnis und wurde zu Recht als schikanös und kontraproduktiv empfunden.
National- und Ständerat schlossen sich damals der Auffassung an, dass die VHKA als Energiesparmassnahme betrachtet insbesondere bei Altbauten mehr kostet als nützt. Das Energiesparpotential konnte denn auch nie glaubhaft quantifiziert werden. Hingegen besteht Einigkeit über die hohen Einführungskosten. Diese belasten die Hauseigentümer, zahllose Genossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus und letztlich auch die Mieter, auf welche die Kosten abgewälzt werden können. Ist die Wärmedämmung bei Altbauten aufgrund der Bauweise tatsächlich ungenügend, kann dort ohne staatliche Intervention direkt angesetzt werden, ohne den Umweg über hohe Investitionskosten für die individuelle Erfassung und Verwaltung dieser Daten.
Einige Kantone – so auch der Kanton Zürich – haben gewissermassen in vorauseilendem Gehorsam Übergangsbestimmungen in die kantonalen Energiegesetze aufgenommen und damit das VHKA-Obligatorium für bestehende Gebäude geschaffen. Bereits sind denn auch eine Vielzahl betroffener Gebäude mit entsprechenden Geräten bestückt. Angesichts der Einsichten auf Bundesebene sollte dem bürokratischen Leerlauf mit (Folge-)Kosten in Millionenhöhe umgehend Einhalt geboten und das Obligatorium aus den kantonalen Gesetzen gestrichen werden.
Die Kritik, vorerst nur von Hauseigentümern vorgebracht, wurde zuletzt von rundum immer lauter. Der Verwalter einer Baugenossenschaft, die wie viele andere auch regelmässig Geld in energiesparende Massnahmen investiert, spricht von „verseckelten Mietern“ und sagt, man habe vorher billiger geheizt. Niklaus Scherr vom Mieterverband rechnete unlängst vor, dass die einmalige Investition in einer 4-Zimmer-Wohnung bis 2'000 Franken kosten würde. Rechnet man die Ablesegebühren dazu, müsste bei einem Sparpotential von ungefähr 200 bis 240 kg Heizöl pro Jahr der Ölpreis bei über 100 Franken liegen, damit diese Investition kostenneutral ist.
Bereits vor über zwei Jahren hatte die Parlamentariergruppe „Wohn- & Grundeigentum“ – die nichts gegen sinnvolles Energiesparen einwenden will – einen Vorstoss eingereicht, um das VHKA-Obligatorium im Kanton Zürich abzuschaffen. In einigen Tagen wird im Kantonsrat endlich darüber abzustimmen sein.

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