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VHKA-Obligatorium Überflüssiges Gesetz zu Lasten von
Mietern und Vermietern Das
Eidgenössische Parlament hat im Sommer 1998 nach einem intensiven
Differenzbereinigungsverfahren das Obligatorium zur Installation der VHKA
(verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei Altbauten) aus dem
Energiegesetz des Bundes gestrichen. Auch in der Bevölkerung stiess diese
Bestimmung auf wenig Verständnis und wurde zu Recht als schikanös und
kontraproduktiv empfunden. National-
und Ständerat schlossen sich damals der Auffassung an, dass die VHKA als
Energiesparmassnahme betrachtet insbesondere bei Altbauten mehr kostet als
nützt. Das Energiesparpotential konnte denn auch nie glaubhaft
quantifiziert werden. Hingegen besteht Einigkeit über die hohen
Einführungskosten. Diese belasten die Hauseigentümer, zahllose
Genossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus und letztlich auch die
Mieter, auf welche die Kosten abgewälzt werden können. Ist die
Wärmedämmung bei Altbauten aufgrund der Bauweise tatsächlich
ungenügend, kann dort ohne staatliche Intervention direkt angesetzt
werden, ohne den Umweg über hohe Investitionskosten für die
individuelle Erfassung und Verwaltung dieser Daten.
Einige Kantone so auch der Kanton
Zürich haben gewissermassen in vorauseilendem Gehorsam
Übergangsbestimmungen in die kantonalen Energiegesetze aufgenommen und
damit das VHKA-Obligatorium für bestehende Gebäude geschaffen.
Bereits sind denn auch eine Vielzahl betroffener Gebäude mit
entsprechenden Geräten bestückt. Angesichts der Einsichten auf
Bundesebene sollte dem bürokratischen Leerlauf mit (Folge-)Kosten in
Millionenhöhe umgehend Einhalt geboten und das Obligatorium aus den
kantonalen Gesetzen gestrichen werden. Die Kritik, vorerst nur von Hauseigentümern vorgebracht, wurde
zuletzt von rundum immer lauter. Der Verwalter einer Baugenossenschaft, die wie
viele andere auch regelmässig Geld in energiesparende Massnahmen
investiert, spricht von verseckelten Mietern und sagt, man habe
vorher billiger geheizt. Niklaus Scherr vom Mieterverband rechnete
unlängst vor, dass die einmalige Investition in einer 4-Zimmer-Wohnung bis
2'000 Franken kosten würde. Rechnet man die Ablesegebühren dazu,
müsste bei einem Sparpotential von ungefähr 200 bis 240 kg
Heizöl pro Jahr der Ölpreis bei über 100 Franken liegen, damit
diese Investition kostenneutral ist. Bereits vor über zwei Jahren hatte die Parlamentariergruppe
Wohn- & Grundeigentum die nichts gegen sinnvolles
Energiesparen einwenden will einen Vorstoss eingereicht, um das
VHKA-Obligatorium im Kanton Zürich abzuschaffen. In einigen Tagen wird im
Kantonsrat endlich darüber abzustimmen sein. |
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