Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 03/2001 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Elektrizitätsmarktgesetz: So nicht, Genossen!

Die Schweiz steht vor der grössten Veränderung in der Geschichte ihrer Energiepolitik: In der Dezembersession haben die Eidgenössischen Räte nach einem langwierigen Differenzbereinigungsverfahren das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) unter Dach gebracht, das eine schrittweise Öffnung des Elektrizitätsmarktes innert sechs Jahren vorsieht. Das erreichte Resultat stellt eine einigermassen ausgewogene Lösung dar, obschon ich eine raschere Marktöffnung auch für Kleinkonsumenten wie Hauseigentümer und Mieter unterstützt hatte. Die Interessen der Wasserkraft und der Kleinkraftwerke sind im Gesetz jetzt ebenso berücksichtigt wie die Vermeidung von regionalen Preisunterschieden. Ein weiterer Streitpunkt waren die Übertragungsnetze. Sie werden nun in eine einzige nationale, jedoch privatrechtlich organisierte Netzgesellschaft überführt, in deren Verwaltungsrat auch Vertreter von Bund und Kantonen sitzen werden.
Auch wenn die Verfechter einer raschen und umfassenden Liberalisierung zum Teil sehr weitgehende Konzessionen machen mussten, standen sie am Ende hinter der Vorlage - im Interesse einer breit abgestützten Vorlage und im Interesse aller Stromkonsumenten. Auch die SP-Fraktion stimmte im Verhältnis 2:1 für die Marktliberalisierung. Um so befremdender ist es, dass die SP-Geschäftsleitung das Referendum gegen das EMG unterstützen will, das von welschen Gewerkschaftskreisen ergriffen wurde. Die SP ist in dieser Frage tief gespalten. Um die Liberalisierungsgegner in der eigenen Partei unter Kontrolle zu halten, fordert sie von Energieminister Leuenberger, dass er die Verordnung zum EMG bereits vor der Referendumsabstimmung (voraussichtlich im Dezember) vorlege. Damit macht die SP Druck, um weitere ökologische, soziale und interventionistische Anliegen in die neue Elektrizitätsmarktordnung einzuschleusen, die im sorgfältig austarierten Kompromisswerk des Parlaments keinen Platz mehr hatten.
Dass es so nicht geht, ist klar. Erstens entspricht es nicht unseren politischen Gepflogenheiten, einen hart errungenen Kompromiss unter Anwendung von Erpressungsstrategien ("Der Bundesrat muss in der Verordnung..., sonst ergreifen wir das Referendum!") wieder zu unterlaufen. Zweitens geht es nicht an, dass eine Partei - egal welche - ihre interne Gespaltenheit dadurch zu überwinden versucht, dass sie vom Bundesrat Konzessionen verlangt in einer Angelegenheit, die im Parlament bereits abschliessend behandelt ist. Drittens - und das ist am wichtigsten - erträgt die Strommarktliberalisierung keine weitergehenden interventionistischen und regulatorischen Elemente mehr. Das EMG bringt den Grossabnehmern sofort und den Haushalten spätestens nach sechs Jahren die freie Wahl des Stromlieferanten und damit sinkende Preise und mehr Transparenz. Dies liegt im Interesse unseres Landes, der Wirtschaft und der Konsumenten - ganz im Gegensatz zur Zwängerei linker Kreise.

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