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HEV 03/2001 Inhaltsverzeichnis
Altlasten

Wie genau soll eine Voruntersuchung sein?
* Erwin Kreidler

Umweltrelevante Belastungen im Untergrund und in der Bausubstanz sind nicht immer sichtbar. Zuerst sind nur begründete Vermutungen vorhanden. Erst eine Voruntersuchung bringt an den Tag, was wirklich vorliegt. Wieviel Genauigkeit ist dabei vonnöten und sinnvoll? Die folgenden Argumente und Kriterien können als Entscheidungshilfen dienen. Wichtige und aufwändige Schritte können Sie auch selber beitragen.

Verschiedene Interessen erfordern mehr oder weniger Genauigkeit
Eine Voruntersuchung machen zu lassen, ist eine gute Investition. Sobald Hinweise vorliegen, dass Ihr Grundstück oder Gebäude sehr wahrscheinlich belastet ist, liegt es in Ihrem Interesse, möglichst genau darüber Bescheid zu wissen. Eine solche Voruntersuchung besteht aus einem historischen und einem technischen Teil. Eine wichtige Frage ist dabei: Wie genau soll diese Voruntersuchung sein? Das wird bestimmt von den Interessen, die im Spiel sind. Und die sind ganz unterschiedlich:

Der Bund zielt mit der Altlasten-Verordnung darauf ab, dass belastete Standorte saniert werden, die zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder führen könnten. Im Zweifelsfall sind solche Standorte zu überwachen (bis zu einer allfälligen Sanierung).

Der Kanton Zürich hat weitergehende Interessen: Hier ist das Ziel die öko-effiziente Bewirtschaftung der belasteten Standorte. Was heisst das? Unzulässige Umwelt-Einwirkungen sollen unterbunden werden. Zusätzlich soll verhindert werden, dass belastete Bauabfälle unkontrolliert verschoben werden. Dadurch würden nämlich neue belastete Standorte geschaffen, an ungeeigneten Stellen (z.B. Kiesgruben über genutztem Grundwasser). Wichtige Ziele sind aber auch Neu- und Umnutzungen von belasteten Flächen (z.B. Industrie-Brachen) und die Optimierung der volkswirtschaftlichen Kosten, die rund um belastete Standorte entstehen.

Die Standortinhaberinnen und -Inhaber sind vor allem daran interessiert, die Verfügbarkeit und den Verkehrswert Ihrer Liegenschaft wieder voll herzustellen. Mit möglichst geringen Kosten, versteht sich. Zum Beispiel für den Fall, dass sie darauf neu bauen, umbauen, sie verkaufen oder vererben wollen.

Was soll die Voruntersuchung leisten?
Eine korrekte Voruntersuchung sollte die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie muss Art, Umfang und Lage aller möglichen Belastungen aufzeigen, deren gesetzeskonforme Sanierung den Verkehrswert vermindern würde.
  • Sie sollte erfassen , abklären und dokumentieren, ob Schadstoffe freigesetzt werden (könnten).
  • Sie muss bestimmen, wie die Belastungen sich auf Boden, Wasser und Luft auswirken (könnten).
  • Aufgrund ihrer Angaben muss es möglich sein, zu beurteilen, ob der Standort sanierungsbedürftig ist; überwachungsbedürftig; belastet, aber weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig oder nicht belastet.
  • Sie soll eine Bandbreite angeben für die Anzahl Kubikmeter belasteten Materials und für die Kosten möglicher Sanierungsmassnahmen.
  • Sie enthält Angaben über das weitere Vorgehen.

Ein guter Voruntersuchungs-Bericht soll in diesem Sinne vollständig sein, gut nachvollziehbar für Dritte, in sich plausibel und ohne Widersprüche.

Die Standortinhaber können selber massgebend mitwirken
Sie können selber viel beitragen, um die Kosten einer Voruntersuchung zu senken. Vor allem, indem sie alle erreichbaren Angaben und Unterlagen für deren ersten Teil, die historische Untersuchung, zusammentragen und sichten. Dazu können gehören:

  • Eine lückenlose und nach Daten geordnete "Liegenschaften-Geschichte": Welche Besitzer gab es; wie haben sie die Liegenschaft genutzt usw.
  • Sämtliche Unterlagen, die irgendwie mit der Liegenschaft zu tun haben. Also Bau- und Umbaupläne, Foto-Dokumentationen, Vertragskopien, technische Berichte, Schadensmeldungen (an Versicherungen), Verfügungen der Behörden, Baubewilligungen usw. Gründlich nachforschen lohnt sich!
  • Was wurde in der Liegenschaft gemacht? Angaben über Betriebszweige, Betriebsabläufe, Stofflager, Zwischen- und Endlager von Produkten. Wie wurde mit Abfällen umgegangen? Wurden sie zwischengelagert oder vergraben? Wie wurden sie entsorgt? Was geschah mit Fehlchargen (z.B. missratenen Ergebnissen der Produktion).
  • Wo standen was für Maschinen? Wie lange? Gab es Entlüftungssysteme? usw.
     
  So könnte eine Voruntersuchung ablaufen:
  • Standortgeschichte erstellen: Besitzverhältnisse, Nutzungen, Verfahren, Stoff- und Materialflüsse, Störfälle etc.
  • Relevante Schadstoffen und deren Eigenschaften feststellen
  • Annahmen machen über Art, Umfang und Lage der Schadstoffe sowie über ihre Wirkungsketten
  • Untersuchungsbereich definieren: Räumlich und qualitativ
  • Die nötigen Massnahmen planen, um diese Annahmen zu verifizieren
  • Massnahmen durchführen (Baggerschlitze, Bohrungen etc.)
  • Annahmen verifizieren. Kenntnislücken und ihre Bedeutung aufzeigen
  • Evtl. Zusatz-Untersuchungen, die jetzt nötig werden
  • Den Problembereich für die Beurteilung definieren
  • Die Risiken beurteilen: Was kann passieren? was darf höchstens passieren? Was kosten Sanierungs-Varianten?
 
     

Mehr Genauigkeit von anfang an zahlt sich meist aus
Es lohnt sich, die Frage der Genauigkeit mit den Büros, von denen Sie eine Voruntersuchung offerieren lassen, genau zu besprechen. Sie hängt sehr von Ihrer Interessenslage ab: Wollen Sie quasi vorbeugend generell besser Bescheid wissen; wollen sie bauen oder die Liegenschaft verkaufen? Im allgemeinen gilt: Je genauer die Voruntersuchung, desto höher ihre Kosten. Die Erfahrung zeigt aber, dass es sich lohnt, bei der Voruntersuchung eher mehr Genauigkeit zu verlangen, als auf den ersten Blick erforderlich scheint. Die damit bereitgestellten Daten und Informationen werden früher oder später immer benötigt. Beim Verkauf eines unsanierten Standortes z.B. sind die Anforderungen an die Genauigkeit sehr hoch, besonders wenn die Belastungen komplex und umfangreich sind. Wenn aber ohnehin eine Totalsanierung vorgesehen ist, z.B. bei einem Bauvorhaben, können die Abklärungen auf ein Minimum beschränkt werden. Dann geht es vor allem darum, die Abfallbehandlung zu regeln.
Das Problem der Genauigkeit ist komplex: Nach jeder Abklärung bleiben Unsicherheiten bestehen. Werden sie in einer Bandbreite festgehalten, können trotzdem die nötigen Entscheide gefällt werden.

Was hat Einfluss auf die Kosten?
Angenommen, die Genauigkeit ist festgelegt und der Auftrag so präzis wie nötig formuliert. Welche Faktoren sind dann für die Kosten relevant?
  • Die Kompetenz der beauftragen Fachpersonen, welche die Informationen der historischen Untersuchung beurteilen, die technische Untersuchung durchführen und den Bericht erstellen.
  • Die Vollständigkeit und Genauigkeit der historischen Untersuchung.
  • Die Toxizität und Mobilität der vorhandenen Schadstoffe.
  • Die Bedeutung der einzelnen Umweltbereiche im Umfeld des Standortes (z.B. Grundwasserfassungen).
     
 

Wer bezahlt die Abklärungskosten?

he.Im Altlasten-Verdachtsflächenkataster des Kantons Zürich sind rund 11000 Standorte und Liegenschaften als belastet aufgeführt, was für den Eigentümer eine nicht zu unterschätzende Wertverminderung bedeutet. Bis Ende 2003 muss nun der Verdachtsflächenkataster in den bundesrechtlich vorgeschriebenen Altlastenkataster überführt werden. In der Gemeinde Kleinandelfingen wird dieses Überführungsmodell, das dann für den ganzen Kanton angewendet werden soll, gegenwärtig entwickelt und getestet. Dabei werden die historischen Unterlagen überprüft, die Genauigkeit der Informationen abgeklärt und allenfalls eine Begehung oder Bodenuntersuchungen vorgenommen. Diese Kosten dieser Überführung hat der Kanton zu tragen und alle betroffenen Grundeigentümer sind in geeigneter Form zu orientieren. Falls der Eigentümer mit dem Eintrag nicht einverstanden ist und weitergehende Abklärungen verlangt, müssen diese mit dem Kanton abgesprochen werden. Tritt nämlich der Fall ein, dass sich der Verdacht auf irgendwelche Belastung des Grundstückes oder der Baute und somit auch der entsprechende Eintrag im Altlastenkataster als unbegründet erweist, hat der Kanton auch diese Kosten zu übernehmen und den Eintrag zu löschen.So sieht es zumindest eine Subkommission der UREK vor, die zuhanden der Kommission gegenwärtig eine Revision des Umweltschutzgesetzes berät. In nicht dringenden Fällen ist es daher ratsam, zuerst diese Entwicklung abzuwarten.
 
     

* Erwin Kreidler, Leiter Sektion Altlasten, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL

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