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Wie genau
soll eine Voruntersuchung sein? * Erwin
Kreidler
Umweltrelevante
Belastungen im Untergrund und in der Bausubstanz sind nicht immer sichtbar.
Zuerst sind nur begründete Vermutungen vorhanden. Erst eine
Voruntersuchung bringt an den Tag, was wirklich vorliegt. Wieviel Genauigkeit
ist dabei vonnöten und sinnvoll? Die folgenden Argumente und Kriterien
können als Entscheidungshilfen dienen. Wichtige und aufwändige
Schritte können Sie auch selber beitragen. Verschiedene Interessen erfordern mehr oder weniger
Genauigkeit Eine Voruntersuchung
machen zu lassen, ist eine gute Investition. Sobald Hinweise vorliegen, dass
Ihr Grundstück oder Gebäude sehr wahrscheinlich belastet ist, liegt
es in Ihrem Interesse, möglichst genau darüber Bescheid zu wissen.
Eine solche Voruntersuchung besteht aus einem historischen und einem
technischen Teil. Eine wichtige Frage ist dabei: Wie genau soll diese
Voruntersuchung sein? Das wird bestimmt von den Interessen, die im Spiel sind.
Und die sind ganz unterschiedlich:
Der Bund zielt mit der
Altlasten-Verordnung darauf ab, dass belastete Standorte saniert werden, die zu
schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder führen
könnten. Im Zweifelsfall sind solche Standorte zu überwachen (bis zu
einer allfälligen Sanierung).
Der Kanton Zürich
hat weitergehende Interessen: Hier ist das Ziel die öko-effiziente
Bewirtschaftung der belasteten Standorte. Was heisst das? Unzulässige
Umwelt-Einwirkungen sollen unterbunden werden. Zusätzlich soll verhindert
werden, dass belastete Bauabfälle unkontrolliert verschoben werden.
Dadurch würden nämlich neue belastete Standorte geschaffen, an
ungeeigneten Stellen (z.B. Kiesgruben über genutztem Grundwasser).
Wichtige Ziele sind aber auch Neu- und Umnutzungen von belasteten Flächen
(z.B. Industrie-Brachen) und die Optimierung der volkswirtschaftlichen Kosten,
die rund um belastete Standorte entstehen.
Die Standortinhaberinnen
und -Inhaber sind vor allem daran interessiert, die Verfügbarkeit und
den Verkehrswert Ihrer Liegenschaft wieder voll herzustellen. Mit
möglichst geringen Kosten, versteht sich. Zum Beispiel für den Fall,
dass sie darauf neu bauen, umbauen, sie verkaufen oder vererben wollen.
Was soll die
Voruntersuchung leisten? Eine korrekte Voruntersuchung sollte die
folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie muss Art, Umfang und
Lage aller möglichen Belastungen aufzeigen, deren gesetzeskonforme
Sanierung den Verkehrswert vermindern würde.
- Sie sollte erfassen ,
abklären und dokumentieren, ob Schadstoffe freigesetzt werden
(könnten).
- Sie muss bestimmen, wie
die Belastungen sich auf Boden, Wasser und Luft auswirken
(könnten).
- Aufgrund ihrer Angaben
muss es möglich sein, zu beurteilen, ob der Standort
sanierungsbedürftig ist; überwachungsbedürftig; belastet, aber
weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig oder nicht
belastet.
- Sie soll eine Bandbreite
angeben für die Anzahl Kubikmeter belasteten Materials und für die
Kosten möglicher Sanierungsmassnahmen.
- Sie enthält Angaben
über das weitere Vorgehen.
Ein guter
Voruntersuchungs-Bericht soll in diesem Sinne vollständig sein, gut
nachvollziehbar für Dritte, in sich plausibel und ohne
Widersprüche.
Die Standortinhaber
können selber massgebend mitwirken Sie können selber viel beitragen, um die Kosten einer
Voruntersuchung zu senken. Vor allem, indem sie alle erreichbaren Angaben und
Unterlagen für deren ersten Teil, die historische Untersuchung,
zusammentragen und sichten. Dazu können gehören:
- Eine lückenlose und
nach Daten geordnete "Liegenschaften-Geschichte": Welche Besitzer gab es; wie
haben sie die Liegenschaft genutzt usw.
- Sämtliche Unterlagen,
die irgendwie mit der Liegenschaft zu tun haben. Also Bau- und Umbaupläne,
Foto-Dokumentationen, Vertragskopien, technische Berichte, Schadensmeldungen
(an Versicherungen), Verfügungen der Behörden, Baubewilligungen usw.
Gründlich nachforschen lohnt sich!
- Was wurde in der
Liegenschaft gemacht? Angaben über Betriebszweige, Betriebsabläufe,
Stofflager, Zwischen- und Endlager von Produkten. Wie wurde mit Abfällen
umgegangen? Wurden sie zwischengelagert oder vergraben? Wie wurden sie
entsorgt? Was geschah mit Fehlchargen (z.B. missratenen Ergebnissen der
Produktion).
- Wo standen was für
Maschinen? Wie lange? Gab es Entlüftungssysteme? usw.
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So
könnte eine Voruntersuchung ablaufen:
- Standortgeschichte
erstellen: Besitzverhältnisse, Nutzungen, Verfahren, Stoff- und
Materialflüsse, Störfälle etc.
- Relevante
Schadstoffen und deren Eigenschaften feststellen
- Annahmen machen
über Art, Umfang und Lage der Schadstoffe sowie über ihre
Wirkungsketten
- Untersuchungsbereich
definieren: Räumlich und qualitativ
- Die nötigen
Massnahmen planen, um diese Annahmen zu verifizieren
- Massnahmen
durchführen (Baggerschlitze, Bohrungen etc.)
- Annahmen
verifizieren. Kenntnislücken und ihre Bedeutung aufzeigen
- Evtl.
Zusatz-Untersuchungen, die jetzt nötig werden
- Den Problembereich
für die Beurteilung definieren
- Die Risiken
beurteilen: Was kann passieren? was darf höchstens passieren? Was kosten
Sanierungs-Varianten?
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Mehr Genauigkeit von
anfang an zahlt sich meist aus Es lohnt sich, die Frage der Genauigkeit
mit den Büros, von denen Sie eine Voruntersuchung offerieren lassen, genau
zu besprechen. Sie hängt sehr von Ihrer Interessenslage ab: Wollen Sie
quasi vorbeugend generell besser Bescheid wissen; wollen sie bauen oder die
Liegenschaft verkaufen? Im allgemeinen gilt: Je genauer die Voruntersuchung,
desto höher ihre Kosten. Die Erfahrung zeigt aber, dass es sich lohnt, bei
der Voruntersuchung eher mehr Genauigkeit zu verlangen, als auf den ersten
Blick erforderlich scheint. Die damit bereitgestellten Daten und Informationen
werden früher oder später immer benötigt. Beim Verkauf eines
unsanierten Standortes z.B. sind die Anforderungen an die Genauigkeit sehr
hoch, besonders wenn die Belastungen komplex und umfangreich sind. Wenn aber
ohnehin eine Totalsanierung vorgesehen ist, z.B. bei einem Bauvorhaben,
können die Abklärungen auf ein Minimum beschränkt werden. Dann
geht es vor allem darum, die Abfallbehandlung zu regeln. Das Problem der
Genauigkeit ist komplex: Nach jeder Abklärung bleiben Unsicherheiten
bestehen. Werden sie in einer Bandbreite festgehalten, können trotzdem die
nötigen Entscheide gefällt werden. Was hat Einfluss auf die Kosten? Angenommen, die Genauigkeit ist festgelegt und der Auftrag so
präzis wie nötig formuliert. Welche Faktoren sind dann für die
Kosten relevant?
- Die Kompetenz der
beauftragen Fachpersonen, welche die Informationen der historischen
Untersuchung beurteilen, die technische Untersuchung durchführen und den
Bericht erstellen.
- Die Vollständigkeit
und Genauigkeit der historischen Untersuchung.
- Die Toxizität und
Mobilität der vorhandenen Schadstoffe.
- Die Bedeutung der
einzelnen Umweltbereiche im Umfeld des Standortes (z.B.
Grundwasserfassungen).
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Wer bezahlt die
Abklärungskosten? he.Im
Altlasten-Verdachtsflächenkataster des Kantons Zürich sind rund 11000
Standorte und Liegenschaften als belastet aufgeführt, was für den
Eigentümer eine nicht zu unterschätzende Wertverminderung bedeutet.
Bis Ende 2003 muss nun der Verdachtsflächenkataster in den bundesrechtlich
vorgeschriebenen Altlastenkataster überführt werden. In der Gemeinde
Kleinandelfingen wird dieses Überführungsmodell, das dann für
den ganzen Kanton angewendet werden soll, gegenwärtig entwickelt und
getestet. Dabei werden die historischen Unterlagen überprüft, die
Genauigkeit der Informationen abgeklärt und allenfalls eine Begehung oder
Bodenuntersuchungen vorgenommen. Diese Kosten dieser Überführung hat
der Kanton zu tragen und alle betroffenen Grundeigentümer sind in
geeigneter Form zu orientieren. Falls der Eigentümer mit dem Eintrag nicht
einverstanden ist und weitergehende Abklärungen verlangt, müssen
diese mit dem Kanton abgesprochen werden. Tritt nämlich der Fall ein, dass
sich der Verdacht auf irgendwelche Belastung des Grundstückes oder der
Baute und somit auch der entsprechende Eintrag im Altlastenkataster als
unbegründet erweist, hat der Kanton auch diese Kosten zu übernehmen
und den Eintrag zu löschen.So sieht es zumindest eine Subkommission der
UREK vor, die zuhanden der Kommission gegenwärtig eine Revision des
Umweltschutzgesetzes berät. In nicht dringenden Fällen ist es daher
ratsam, zuerst diese Entwicklung abzuwarten. |
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* Erwin Kreidler, Leiter
Sektion Altlasten, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
AWEL |
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