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HEV 03/2001 Inhaltsverzeichnis
Mehr Wohneigentum - weniger Steuern

Kantonale Volksinitiative des HEV Kanton Zürich zur Abschaffung der Handänderungssteuer

An einer Medienkonferenz stellte der HEV Kanton Zürich am 9.März seine Volksinitiative "Mehr Wohneigentum - weniger Steuern" zur Abschaffung der Handänderungssteuer im Kanton Zürich vor. Ziel der Initiative ist es, die Transaktionskosten bei Liegenschaften zu senken und damit die breitere Streuung von Grundeigentum zu erleichtern.

Die Schweiz hat im europäischen Vergleich die niedrigste Eigentümerquote und der Kanton Zürich bildet zusammen mit den beiden Stadtkantonen Genf und Basel Stadt das Schlusslicht. Anzeichen für eine spürbare Änderung gibt es keine. Dabei gehört die Wohneigentumsförderung seit bald 30 Jahren zu den Verfassungsaufträgen. Als ein Grund für diese unerfreuliche Situation werden hohe Grundstückspreise geltend gemacht. Was liegt also näher, als diese soweit wie möglich von unnötigen Kostenfaktoren zu entlasten. Beim Liegenschaftshandel kassiert die öffentliche Hand dreifach: Die Notariats- und Grundbuchgebühren decken die beim Eigentümerwechsel anfallenden Verwaltungskosten vollumfänglich. Die Grundstückgewinnsteuer schöpft bei allfälligen Gewinnen bis zu 40% ab. Und die Handänderungssteuer.
Die Handänderungssteuer hängt weder von einem geschaffenen Mehrwert oder erwirtschafteten Gewinn ab noch von verursachten Kosten, sondern lediglich von der Tatsache, dass ein Grundstück veräussert wird. Sie ist eine so genannte Rechtsverkehrs- und Investitionssteuer und als solche im Steuergesetz systemwidrig. Ausserhalb des Grundstückhandels gibt es keine vergleichbare Steuer. Man stelle sich vor, der Kauf eines PCs, einer Brille oder einer Banane würde so besteuert. Die Handänderungssteuer ist also unbegründet. Sie erhöht die Transaktionskosten bei Liegenschaften und führt zu höheren Anlagekosten. Das erschwert den Erwerb von Wohneigentum und verteuert auch die Mieten.
Der Bund sieht im Steuerharmonisierungsgesetz denn auch keine Handänderungssteuer vor. Unsere Nachbarskantone St. Gallen, Schaffhausen und Aargau aber auch Luzern, Tessin, Wallis und Genf erheben sie nicht.
Der Kanton Zürich ist auf eine starke Wirtschaft angewiesen. Diese unterliegt dem Zwang, sich immer schneller den ständig ändernden Verhältnissen anzupassen. Das erfordert Flexibilität und Mobilität - nicht zuletzt der Mitarbeiter insbesondere des Kaders. Dazu gehören immer öfters auch Wohnortswechsel. Junge Familien sehen sich daher gezwungen, das erworbene Eigenheim schon nach kurzer Dauer aufzugeben. Die Handänderungssteuer erschwert den ohnehin schwierigen Wechsel zusätzlich.
Der schweizerische Eigenheimmarkt leidet unter einem gewissen Mangel an Flexibilität der Akteure. Wer hier ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung kauft, tut es meistens ein einziges Mal. Das führt oft dazu, dass Wohnungen, welche für Familien mit Kindern besonders geeignet wären, markant unterbelegt sind. Der Wechsel in ein kleineres Haus oder in eine ihren Bedürfnissen besser entsprechende Eigentumswohnung könnte für ältere, nicht mehr berufsbedingt ortsgebundene Menschen durch eine Senkung der Transaktionskosten wenigstens wirtschaftlich schmerzloser werden.
Eigentlich bestreitet niemand, dass die Handänderungssteuer abzuschaffen ist. Einige Gemeinden befürchten jedoch, dass ihnen diese finanziellen Mittel später fehlen werden. Nachdem aber in den letzten 5 Jahren im Kanton Zürich die Gemeindesteuerfüsse drastisch gesenkt werden konnten und dieser Trend im Jahre 2001 sogar noch verstärkt wird, können die Gemeindefinanzen kein Grund sein, die "Altlast" Handänderungssteuer nicht zu beseitigen.

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