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Kantonale
Volksinitiative des HEV Kanton Zürich zur Abschaffung der
Handänderungssteuer
An einer Medienkonferenz
stellte der HEV Kanton Zürich am 9.März seine Volksinitiative "Mehr
Wohneigentum - weniger Steuern" zur Abschaffung der Handänderungssteuer im
Kanton Zürich vor. Ziel der Initiative ist es, die Transaktionskosten bei
Liegenschaften zu senken und damit die breitere Streuung von Grundeigentum zu
erleichtern.
Die Schweiz hat im
europäischen Vergleich die niedrigste Eigentümerquote und der Kanton
Zürich bildet zusammen mit den beiden Stadtkantonen Genf und Basel Stadt
das Schlusslicht. Anzeichen für eine spürbare Änderung gibt es
keine. Dabei gehört die Wohneigentumsförderung seit bald 30 Jahren zu
den Verfassungsaufträgen. Als ein Grund für diese unerfreuliche
Situation werden hohe Grundstückspreise geltend gemacht. Was liegt also
näher, als diese soweit wie möglich von unnötigen Kostenfaktoren
zu entlasten. Beim Liegenschaftshandel kassiert die öffentliche Hand
dreifach: Die Notariats- und Grundbuchgebühren decken die beim
Eigentümerwechsel anfallenden Verwaltungskosten vollumfänglich. Die
Grundstückgewinnsteuer schöpft bei allfälligen Gewinnen bis zu
40% ab. Und die Handänderungssteuer. Die Handänderungssteuer hängt weder von einem geschaffenen
Mehrwert oder erwirtschafteten Gewinn ab noch von verursachten Kosten, sondern
lediglich von der Tatsache, dass ein Grundstück veräussert wird. Sie
ist eine so genannte Rechtsverkehrs- und Investitionssteuer und als solche im
Steuergesetz systemwidrig. Ausserhalb des Grundstückhandels gibt es keine
vergleichbare Steuer. Man stelle sich vor, der Kauf eines PCs, einer Brille
oder einer Banane würde so besteuert. Die Handänderungssteuer ist
also unbegründet. Sie erhöht die Transaktionskosten bei
Liegenschaften und führt zu höheren Anlagekosten. Das erschwert den
Erwerb von Wohneigentum und verteuert auch die Mieten. Der Bund sieht im Steuerharmonisierungsgesetz denn auch
keine Handänderungssteuer vor. Unsere Nachbarskantone St. Gallen,
Schaffhausen und Aargau aber auch Luzern, Tessin, Wallis und Genf erheben sie
nicht. Der Kanton Zürich ist auf
eine starke Wirtschaft angewiesen. Diese unterliegt dem Zwang, sich immer
schneller den ständig ändernden Verhältnissen anzupassen. Das
erfordert Flexibilität und Mobilität - nicht zuletzt der Mitarbeiter
insbesondere des Kaders. Dazu gehören immer öfters auch
Wohnortswechsel. Junge Familien sehen sich daher gezwungen, das erworbene
Eigenheim schon nach kurzer Dauer aufzugeben. Die Handänderungssteuer
erschwert den ohnehin schwierigen Wechsel zusätzlich. Der schweizerische Eigenheimmarkt leidet unter einem gewissen Mangel
an Flexibilität der Akteure. Wer hier ein eigenes Haus oder eine eigene
Wohnung kauft, tut es meistens ein einziges Mal. Das führt oft dazu, dass
Wohnungen, welche für Familien mit Kindern besonders geeignet wären,
markant unterbelegt sind. Der Wechsel in ein kleineres Haus oder in eine ihren
Bedürfnissen besser entsprechende Eigentumswohnung könnte für
ältere, nicht mehr berufsbedingt ortsgebundene Menschen durch eine Senkung
der Transaktionskosten wenigstens wirtschaftlich schmerzloser
werden. Eigentlich bestreitet niemand,
dass die Handänderungssteuer abzuschaffen ist. Einige Gemeinden
befürchten jedoch, dass ihnen diese finanziellen Mittel später fehlen
werden. Nachdem aber in den letzten 5 Jahren im Kanton Zürich die
Gemeindesteuerfüsse drastisch gesenkt werden konnten und dieser Trend im
Jahre 2001 sogar noch verstärkt wird, können die Gemeindefinanzen
kein Grund sein, die "Altlast" Handänderungssteuer nicht zu
beseitigen. |
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