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Hypotkek zur
Finanzierung einer Einmalprämien-Police * Markus Studer
Die Fremdfinanzierung von
Einmalprämienversicherungen bleibt ein heikles Thema. Nach den neuesten
Regelungen ist eine Fremdfinanzierung weiterhin zulässig. Jedoch gilt es
folgende Bedingungen einzuhalten: Ihre Schuldzinsen dürfen die
Bruttovermögenserträge (inklusive Eigenmietwert) zuzüglich eines
Freibetrages von CHF 50'000.- nicht
überschreiten. Das Bundesgericht
lässt die Fremdfinanzierung unter gewissen Voraussetzungen zu, verhindert
aber Exzesse. Dabei gilt folgendes: Der Rückkaufswert der Versicherung
muss das Darlehen übersteigen. Die Fremdfinanzierung muss sachlich
einleuchten, und der Steuerpflichtige muss ein Reinvermögen besitzen,
welches die Einmalprämie deutlich, dass heisst rund um das
Anderthalbfache, übersteigt. Zudem wird heute in der Praxis verlangt, dass
die Rendite der Versicherung höher sein muss als die Schuldzinsen, was bei
Neuabschlüssen praktisch nur noch bei fondsgebundenen
Einmalprämienversicherung mit einem mindestens hälftigen Aktienanteil
der Fall sein dürfte. Grundsätzlich bleibt also die Fremdfinanzierung von
Einmalprämienversicherungen weiterhin zulässig, sofern einerseits die
Schuldzinsregelung eingehalten wurde und andererseits das Reinvermögen, zu
Verkehrswerten berechnet, die Fremdfinanzierung der
Einmalprämienversicherung nicht um mehr als das Anderthalbfache
übersteigt.
Empfehlung:
Falls Sie beabsichtigen, im Rahmen Ihrer
privaten Altersvorsorge eine fremdfinanzierte Einmalprämienversicherung
abzuschliessen, empfehle ich Ihnen dringendst, bei Ihrem Steueramt
vorzusprechen und den Sachverhalt darzulegen. Lassen Sie sich in schriftlicher
Form versichern, dass das Steueramt Ihre fremdfinanzierte Versicherung als
private Altersvorsorge anerkennt, und Ihnen damit nicht zu einem späteren
Zeitpunkt Steuerumgehung unterstellt werden kann.
Wenn für Sie private Altersvorsorge,
Absicherung Ihrer Angehörigen, Erbschafts- und Steuerangelegenheiten
zentrale Planungsthemen in Ihrer Finanzplanung sind, wird Ihnen die
fachmännische Unterstützung eines ausgewiesenen
Finanzplanungsexperten sicher gute Dienste erweisen.
Walmer, Studer & Partner,
Vermögensverwaltungs AG, Zürich |
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