Hauseigentümerverband Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 04/2001 Inhaltsverzeichnis
Finanzen

Hypotkek zur Finanzierung einer Einmalprämien-Police
* Markus Studer

Die Fremdfinanzierung von Einmalprämienversicherungen bleibt ein heikles Thema. Nach den neuesten Regelungen ist eine Fremdfinanzierung weiterhin zulässig. Jedoch gilt es folgende Bedingungen einzuhalten: Ihre Schuldzinsen dürfen die Bruttovermögenserträge (inklusive Eigenmietwert) zuzüglich eines Freibetrages von CHF 50'000.- nicht überschreiten.
Das Bundesgericht lässt die Fremdfinanzierung unter gewissen Voraussetzungen zu, verhindert aber Exzesse. Dabei gilt folgendes: Der Rückkaufswert der Versicherung muss das Darlehen übersteigen. Die Fremdfinanzierung muss sachlich einleuchten, und der Steuerpflichtige muss ein Reinvermögen besitzen, welches die Einmalprämie deutlich, dass heisst rund um das Anderthalbfache, übersteigt. Zudem wird heute in der Praxis verlangt, dass die Rendite der Versicherung höher sein muss als die Schuldzinsen, was bei Neuabschlüssen praktisch nur noch bei fondsgebundenen Einmalprämienversicherung mit einem mindestens hälftigen Aktienanteil der Fall sein dürfte.
Grundsätzlich bleibt also die Fremdfinanzierung von Einmalprämienversicherungen weiterhin zulässig, sofern einerseits die Schuldzinsregelung eingehalten wurde und andererseits das Reinvermögen, zu Verkehrswerten berechnet, die Fremdfinanzierung der Einmalprämienversicherung nicht um mehr als das Anderthalbfache übersteigt.

Empfehlung:
Falls Sie beabsichtigen, im Rahmen Ihrer privaten Altersvorsorge eine fremdfinanzierte Einmalprämienversicherung abzuschliessen, empfehle ich Ihnen dringendst, bei Ihrem Steueramt vorzusprechen und den Sachverhalt darzulegen. Lassen Sie sich in schriftlicher Form versichern, dass das Steueramt Ihre fremdfinanzierte Versicherung als private Altersvorsorge anerkennt, und Ihnen damit nicht zu einem späteren Zeitpunkt Steuerumgehung unterstellt werden kann.
Wenn für Sie private Altersvorsorge, Absicherung Ihrer Angehörigen, Erbschafts- und Steuerangelegenheiten zentrale Planungsthemen in Ihrer Finanzplanung sind, wird Ihnen die fachmännische Unterstützung eines ausgewiesenen Finanzplanungsexperten sicher gute Dienste erweisen.

Walmer, Studer & Partner, Vermögensverwaltungs AG, Zürich

Inhaltsverzeichnis