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Es ist (noch
nicht) vollbracht! Vor einigen Tagen
hat der Kantonsrat fast unbemerkt zwei für uns wichtige Beschlüsse
gefasst. Er hatte festzustellen, dass die Referendumsfrist für zwei
Gesetzesänderungen abgelaufen ist, dass damit beide Änderungen Gesetz
geworden sind. Durch Stillschweigen hat das Volk wie zuvor
ausdrücklich an der Urne entschieden. Einerseits ist jetzt die
Handänderungssteuer für Hand-änderungen zwischen Ehegatten sowie
zwischen Eltern und Nachkommen abgeschafft. Andererseits ist damit der
Eigenmietwert von den Steuerbehörden unter Berücksichtigung der
Förderung von Eigentumsbildung und Selbstvorsorge auf maximal 70 Prozent
des Marktwertes festzulegen, auch der Vermögenssteuerwert ist neu nach
oben (tiefer) begrenzt. Von
grösster Wichtigkeit ist nun, dass der Regierungsrat, der dafür
zuständig ist, diese beiden Gesetzesänderungen rasch in Kraft setzt.
Für die Hand-änderungssteuer gibt es keinen Grund dies lange
aufzuschieben. Bei gutem Willen ist die Inkraftsetzung ohne weiteres per 1.
Juli 2001 oder gar früher möglich.
Für die Änderungen beim Eigenmietwert
erscheint die Inkraftsetzung erst per 1. Januar 2002 sinnvoll, allerdings auch
nur, wenn die entsprechenden Aus-führungsbestimmungen (Weisungen) rasch
angepasst werden. Dass dem so geschieht, daran habe ich zumindest leise
Zweifel. Beispielsweise der letzte Weiterzug eines Entscheides der
Steuerrekurskommission an das Verwaltungsgericht beziehungsweise die
offensichtliche Anweisung an die Steuerkommissäre, sich möglichst
strikte an der 90 Prozent Eigenmietwert-Limite zu orientieren, lassen wenig
Einsicht erahnen. Der Regierungsrat,
der Finanzdirektor und die Steuerbehörden sind nun aber gefordert. Sie
haben die Zeichen der Zeit endlich zu erkennen und sind verantwortlich
dafür, dass die erwähnten Gesetzesänderungen endlich im Sinne
des Volkswillens umgesetzt werden. |
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