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HEV 04/2001 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Es ist (noch nicht) vollbracht!

Vor einigen Tagen hat der Kantonsrat fast unbemerkt zwei für uns wichtige Beschlüsse gefasst. Er hatte festzustellen, dass die Referendumsfrist für zwei Gesetzesänderungen abgelaufen ist, dass damit beide Änderungen Gesetz geworden sind. Durch Stillschweigen hat das Volk – wie zuvor ausdrücklich an der Urne – entschieden. Einerseits ist jetzt die Handänderungssteuer für Hand-änderungen zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Nachkommen abgeschafft. Andererseits ist damit der Eigenmietwert von den Steuerbehörden unter Berücksichtigung der Förderung von Eigentumsbildung und Selbstvorsorge auf maximal 70 Prozent des Marktwertes festzulegen, auch der Vermögenssteuerwert ist neu nach oben (tiefer) begrenzt.
Von grösster Wichtigkeit ist nun, dass der Regierungsrat, der dafür zuständig ist, diese beiden Gesetzesänderungen rasch in Kraft setzt. Für die Hand-änderungssteuer gibt es keinen Grund dies lange aufzuschieben. Bei gutem Willen ist die Inkraftsetzung ohne weiteres per 1. Juli 2001 oder gar früher möglich.
Für die Änderungen beim Eigenmietwert erscheint die Inkraftsetzung erst per 1. Januar 2002 sinnvoll, allerdings auch nur, wenn die entsprechenden Aus-führungsbestimmungen (Weisungen) rasch angepasst werden. Dass dem so geschieht, daran habe ich zumindest leise Zweifel. Beispielsweise der letzte Weiterzug eines Entscheides der Steuerrekurskommission an das Verwaltungsgericht beziehungsweise die offensichtliche Anweisung an die Steuerkommissäre, sich möglichst strikte an der 90 Prozent Eigenmietwert-Limite zu orientieren, lassen wenig Einsicht erahnen.
Der Regierungsrat, der Finanzdirektor und die Steuerbehörden sind nun aber gefordert. Sie haben die Zeichen der Zeit endlich zu erkennen und sind verantwortlich dafür, dass die erwähnten Gesetzesänderungen endlich im Sinne des Volkswillens umgesetzt werden.

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