Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 05/2001 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Diskutieren bis zum Verkehrskollaps?

Der Verkehr auf den Zürcher Strassen kommt immer häufiger zum Erliegen. Die Engpässe sind seit langem bekannt: noch immer blockierte Fertigstellung der N4, chronisch überlastete Nordumfahrung, Gubristtunnel an der Grenze der Belastbarkeit, landesweit grösste Verkehrsbelastung beim Brüttiseller Kreuz mit über 100'000 Fahrzeugen pro Tag, nur eine einzige Nationalstrasse zum Flughafen, prekäre Verhältnisse in der Zürcher Innenstadt, national bedeutende Oberlandstrasse noch weitgehend durch die Dörfer, fehlende Umfahrung von Rapperswil und vielen weiteren Ortschaften ... Die Liste liesse sich für die Region Zürich fast beliebig verlängern. Trotz rekordhohem Anteil des öffentlichen Verkehrs und ausgezeichnetem S-Bahn-System nimmt laut Prognosen auch der Strassenverkehr weiter zu. Derweil wird diskutiert und konzipiert statt Engpässe beseitigt. Bund und Kanton Zürich schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu. Der Bund will bis 2003 eine „Gesamtschau“ der Nationalstrassenprojekte erstellen. Bis dann gilt faktisch ein Planungsstopp. Der Kanton Zürich erstellte letztes Jahr eine „Strategie Hochleistungsstrassen“, die nicht viel mehr als eine Auflistung der aktuellen Probleme darstellt. Welche konkreten Projekte er als erste an die Hand nehmen will, weiss er aber immer noch nicht. Allein für Ortsumfahrungen im Kanton Zürich liegen 57! Begehren vor. Wenn die dringendsten Entlastungen aber nicht sehr bald an die Hand genommen werden, droht in der Region Zürich schon in naher Zukunft der Verkehrskollaps.
Der Kanton Zürich muss dringendst ein Konzept für seine Strassenbaupolitik erstellen. Dann gilt es Prioritäten zu setzen. Denn alle Anliegen lassen sich nicht gleichzeitig verwirklichen. Das würde den Kanton finanziell total überfordern. Einzelne Projekte sind dringend und können aus meiner Sicht in den nächsten zehn Jahren verwirklicht werden: so etwa die Vollendung der Oberlandautobahn (K 53) und die Verbindung Brüttiseller Kreuz - Flughafen Kloten (K10), die Kapazitätserweiterung am Gubristtunnel, die Südwestumfahrung von Zürich (Birmensdorf-Üetliberg-N4) und die Sihltiefstrasse. Hingegen haben weitere Projekte wie der Seetunnel Zürich, der Hirzeltunnel, eine allfällige neue Verbindung Winterthur-Limmattal (Dättenbergtunnel) oder die Umfahrung von Rapperswil einen längeren Planungshorizont.
Auch wenn der Kanton Zürich in finanzieller Hinsicht in den nächsten Jahren vom Bund kein grosses Entgegenkommen erwarten kann, darf ihn dies nicht hindern, die genannten Projekte unverzüglich an die Hand zu nehmen und Finanzierungslösungen zu suchen – nötigenfalls sind dazu neben dem Strassenfonds auch allgemeine Steuermittel aufzuwenden. Gegenwärtig liegen in der Nationalstrassenkasse des Bundes 3 Milliarden, seinen 80%-Anteil an die Zürcher Nationalstrassen zahlt der Bund (immer noch) anstandslos. Begehrlichkeiten sind jedoch genügend vorhanden und ein weiteres Entgegenkommen bei der Finanzierung von Strassenbauten kann nicht erwartet werden, solange der Kanton Zürich nicht klar und eindeutig seine Prioritäten festlegt. Auch darum ist die Regierung gehalten, rasch zu handeln und ihre Anliegen -auch gegenüber Nachbarkantonen und Bund- rasch und unmissverständlich zu formulieren.

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