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Ist ein
gemeinsam von Mietern und Vermietern getragener "dritter Weg"
möglich?
Der Verband der
Immobilien-Investoren und -Verwaltungen (VIV) führte Ende April unter dem
Titel "Wie weiter im Mietrecht" eine Tagung zur geplanten Neuregelung des
Mietrechts durch. Vor den 120 Teilnehmern waren sich die Referenten einig, dass
der Vorschlag des Bundesrates zur Neuregelung des Mietrechts in einer
allfälligen Volksabstimmung keine Chance hat. Sowohl Mieter- als auch
Vermieterseite zeigten sich bereit, einen gemeinsam getragenen "dritten Weg" im
Mietrecht zu diskutieren und von ihren Extrempositionen Abschied zu
nehmen. Nachdem der Direktor des
Bundesamtes für Wohnungswesen, Dr. Peter Gurtner, die Grundzüge des
bundesrätlichen Vorschlags erläutert hatte, ging FDP-Nationalrat Rolf
Hegetschweiler (Direktor HEV Stadt und Kanton Zürich) hart mit dem eben
Gesagten ins Gericht. Der Vorschlag führe dazu, "dass kein Investor bereit
sein würde, in Mietwohnungen zu investieren." Ins gleiche Horn bliess auch
der Mietrechtsexperte, Hans Bättig (Direktor HEV Kanton Bern). Er
kritisierte insbesondere das vorgesehene Modell der Vergleichsmiete, mit
welchem Überprüfungen von Mietzinserhöhungen nur noch durch den
Beizug von Mietrechtspezialisten und Computerprogrammen vorgenommen werden
könnten. CVP-Ständerat Toni
Dettling (Präsident HEV Schweiz) stellte einen dritten Weg zwischen dem
Vorschlag des Bundesrates und dem geltenden Mietrecht vor. Er sieht statt
komplizierter Mietzinsberechnungsmodellen standardisierte
Höchstvorschriften für alle Stufen der Mietzinsgestaltung bei
Wohnräumen vor. Geschäftsmieten sollen dem freien Markt
überlassen werden. Nationalrat
Rudolf H. Strahm (Präsident, Mieterverband Schweiz) stimmte mit seinen
Vorrednern darin überein, dass auch er den Vorschlag des Bundesrates
ablehnt, wenn auch aus anderen Gründen. Strahm erklärte sich bereit,
auf die Diskussion über den dargestellten Dritten Weg einzutreten. Er
werde die mieternahen Ständeräte entsprechend
informieren. Die im Anschluss mit den
Referenten durchgeführte Podiumsdiskussion brachte die weit
auseinanderklaffenden Positionen von Mieter- und Vermieterseite zutage. Einig
war man sich, dass der Vorschlag des Bundesrates in einer allfälligen
Volksabstimmung keine Chance hat, weil er sowohl von Mieter- wie von
Vermieterseite bekämpft wird. Den Voten war zudem klar zu entnehmen, dass
beide Seiten an einer gemeinsamen getragenen Lösung im Mietrecht
interessiert sind: Auf Vermieterseite ist die umstrittene Marktmiete -
zumindest im Moment - fallen gelassen worden und die Mieterseite zeigt sich
offen für den von Vermieterseite vorgeschlagenen dritten Weg. Solche Worte
hat man von beiden Seiten selten zuvor in einer solchen Offenheit
gehört. |
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