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HEV 05/2001 Inhaltsverzeichnis
Mietrecht

Ist ein gemeinsam von Mietern und Vermietern getragener "dritter Weg" möglich?

Der Verband der Immobilien-Investoren und -Verwaltungen (VIV) führte Ende April unter dem Titel "Wie weiter im Mietrecht" eine Tagung zur geplanten Neuregelung des Mietrechts durch. Vor den 120 Teilnehmern waren sich die Referenten einig, dass der Vorschlag des Bundesrates zur Neuregelung des Mietrechts in einer allfälligen Volksabstimmung keine Chance hat. Sowohl Mieter- als auch Vermieterseite zeigten sich bereit, einen gemeinsam getragenen "dritten Weg" im Mietrecht zu diskutieren und von ihren Extrempositionen Abschied zu nehmen.

Nachdem der Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen, Dr. Peter Gurtner, die Grundzüge des bundesrätlichen Vorschlags erläutert hatte, ging FDP-Nationalrat Rolf Hegetschweiler (Direktor HEV Stadt und Kanton Zürich) hart mit dem eben Gesagten ins Gericht. Der Vorschlag führe dazu, "dass kein Investor bereit sein würde, in Mietwohnungen zu investieren." Ins gleiche Horn bliess auch der Mietrechtsexperte, Hans Bättig (Direktor HEV Kanton Bern). Er kritisierte insbesondere das vorgesehene Modell der Vergleichsmiete, mit welchem Überprüfungen von Mietzinserhöhungen nur noch durch den Beizug von Mietrechtspezialisten und Computerprogrammen vorgenommen werden könnten.
CVP-Ständerat Toni Dettling (Präsident HEV Schweiz) stellte einen dritten Weg zwischen dem Vorschlag des Bundesrates und dem geltenden Mietrecht vor. Er sieht statt komplizierter Mietzinsberechnungsmodellen standardisierte Höchstvorschriften für alle Stufen der Mietzinsgestaltung bei Wohnräumen vor. Geschäftsmieten sollen dem freien Markt überlassen werden.
Nationalrat Rudolf H. Strahm (Präsident, Mieterverband Schweiz) stimmte mit seinen Vorrednern darin überein, dass auch er den Vorschlag des Bundesrates ablehnt, wenn auch aus anderen Gründen. Strahm erklärte sich bereit, auf die Diskussion über den dargestellten Dritten Weg einzutreten. Er werde die mieternahen Ständeräte entsprechend informieren.
Die im Anschluss mit den Referenten durchgeführte Podiumsdiskussion brachte die weit auseinanderklaffenden Positionen von Mieter- und Vermieterseite zutage. Einig war man sich, dass der Vorschlag des Bundesrates in einer allfälligen Volksabstimmung keine Chance hat, weil er sowohl von Mieter- wie von Vermieterseite bekämpft wird. Den Voten war zudem klar zu entnehmen, dass beide Seiten an einer gemeinsamen getragenen Lösung im Mietrecht interessiert sind: Auf Vermieterseite ist die umstrittene Marktmiete - zumindest im Moment - fallen gelassen worden und die Mieterseite zeigt sich offen für den von Vermieterseite vorgeschlagenen dritten Weg. Solche Worte hat man von beiden Seiten selten zuvor in einer solchen Offenheit gehört.

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