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HEV 05/2001 Inhaltsverzeichnis
Die Eigentumswohnung

JA zur Neuordnung der Elektrizitätsversorgung
* Paco Oliver

Im überparteilichen Komitee „Ja zur Elektrizitätsversorgung“ setzen sich rund 90 kantonale und nationale Zürcher Parlamentarierinnen und Parlamentarier - darunter auch Exponenten der Zürcher Hauseigentümerverbände - für das Gesetz „über die Neuordnung der Elektrizitätsversorgung“ ein, das am 10. Juni 2001 zur Abstimmung kommt. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) sollen dank der Rechtsformänderung in eine AG zeitgemässe Strukturen erhalten. Das Gesetz ist die Antwort auf die Neuordnung der Stromversorgung in der Schweiz und im Ausland. Damit erhalten die EKZ die Chance, sich künftig im geöffneten Strommarkt zu behaupten und attraktive Preise und Dienstleistungen für Haushalte, Gewerbe und Industrie anzubieten.

Um zu verhindern, dass die Zukunft der EKZ durch veraltete, staatliche Strukturen gefährdet wird, treten rund 90 kantonale und nationale Zürcher Parlamentarierinnen und Parlamentarier für die Neuordnung der Elektrizitätsversorgung ein. Mit diesem Gesetz sollen die EKZ die rechtliche Grundlage erhalten, um künftig ihre Dienstleistungen und Produkte noch besser auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten auszurichten. Zwei Entwicklungen sind heute massgeblich dafür verantwortlich, dass die kantonale Energieversorgung dringend einer umfassenden Revision bedarf: Die Öffnung des europäischen Strommarktes und die Öffnung des Schweizer Strommarktes, wie sie heute im Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) vorgesehen ist.
Die Marktöffnung in der Schweiz lässt sich nicht aufhalten. Ein Blick über die Kantonsgrenzen zeigt, dass die strukturellen Anpassungen, wie sie die Neuordnung für den Kanton Zürich will, in weiten Teilen der Schweiz in vollem Gange sind. Die Elektrizitätswerke der Kantone Aargau, Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und beider Appenzell sowie die Nordostschweizerischen Kraftwerke NOK wollen sich zur Axpo Gruppe zusammenschliessen. So können die Unternehmen künftig wichtige Synergien nutzen und werden ein wettbewerbsfähiger Anbieter von Energie sein. Der Einfluss des Kantons Zürich bleibt jedoch gewahrt. Der Kanton – und somit die Bevölkerung – bleibt auch nach einer Rechtsformänderung einziger Aktionär des Unternehmens EKZ und hat als Grossaktionär der Axpo ein gewichtiges Wort mitzureden.„ Die öffentliche Hand wird mindestens 51% der Aktien der Axpo halten. Eine ausländische Mehrheitsbeteiligung ist somit nicht möglich.
Die Zürcherinnen und Zürcher dürfen von den Vorteilen der Strommarktöffnung nicht ausgeschlossen werden. In vielen europäischen Ländern, in denen die Strommarktöffnung bereits weiter fortgeschritten ist, bieten heute Energieversorger zahlreiche neue Serviceleistungen wie Rund-um-die Uhr-Service oder Energieberatungen für Gewerbebetriebe und KMU’s an. Zudem führt der wachsende Kundenwunsch nach umweltfreundlicher Energie dazu, dass vermehrt ökologische Energielösungen basierend auf erneuerbaren Energien angeboten werden. Mit der Schaffung einer wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft wird der Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich zum Nutzen aller Einwohnerinnen und Einwohner gestärkt.
Die Versorgungssicherheit im Kanton Zürich wird mit der Neuordnung gewährleistet. So wird mit dem Gesetz unter anderem ein Preisausgleich für Durchleitungskosten pro Stromanbieter geschaffen. Damit wird verhindert, dass dünn besiedelte Gebiete für die Verteilung der Energie mehr bezahlen müssen als dicht besiedelte Agglomerationen. Zudem besteht eine Anschlusspflicht, auch in heute nicht überbauten Gebieten. Die Neuordnung sieht auch vor, dass das Netz bei den EKZ bleibt. Dies macht Sinn: Zu den Stärken der EKZ gehört die Vereinigung von Produktion und Verteilnetz. Dies ist ein wichtiger Vorteil gegenüber der Konkurrenz und wird in Zukunft die Position der EKZ stärken. Dank dieser Lösung aus einer Hand können die EKZ und später die Axpo Synergien nutzen und günstigere Preise anbieten.
     
  10. Juni 2001:
Ja
zur Neuordnung der Elektrizitätsversorgung
 
     

* Redaktor, lic. iur.

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