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JA zur
Neuordnung der Elektrizitätsversorgung * Paco Oliver
Im überparteilichen
Komitee Ja zur Elektrizitätsversorgung setzen sich rund 90
kantonale und nationale Zürcher Parlamentarierinnen und Parlamentarier -
darunter auch Exponenten der Zürcher Hauseigentümerverbände -
für das Gesetz über die Neuordnung der
Elektrizitätsversorgung ein, das am 10. Juni 2001 zur Abstimmung
kommt. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) sollen dank
der Rechtsformänderung in eine AG zeitgemässe Strukturen erhalten.
Das Gesetz ist die Antwort auf die Neuordnung der Stromversorgung in der
Schweiz und im Ausland. Damit erhalten die EKZ die Chance, sich künftig im
geöffneten Strommarkt zu behaupten und attraktive Preise und
Dienstleistungen für Haushalte, Gewerbe und Industrie anzubieten.
Um zu verhindern, dass die Zukunft
der EKZ durch veraltete, staatliche Strukturen gefährdet wird, treten rund
90 kantonale und nationale Zürcher Parlamentarierinnen und Parlamentarier
für die Neuordnung der Elektrizitätsversorgung ein. Mit diesem Gesetz
sollen die EKZ die rechtliche Grundlage erhalten, um künftig ihre
Dienstleistungen und Produkte noch besser auf die Bedürfnisse der
Konsumentinnen und Konsumenten auszurichten. Zwei Entwicklungen sind heute
massgeblich dafür verantwortlich, dass die kantonale Energieversorgung
dringend einer umfassenden Revision bedarf: Die Öffnung des
europäischen Strommarktes und die Öffnung des Schweizer Strommarktes,
wie sie heute im Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) vorgesehen ist.
Die Marktöffnung in der Schweiz
lässt sich nicht aufhalten. Ein Blick über die Kantonsgrenzen zeigt,
dass die strukturellen Anpassungen, wie sie die Neuordnung für den Kanton
Zürich will, in weiten Teilen der Schweiz in vollem Gange sind. Die
Elektrizitätswerke der Kantone Aargau, Zürich, Schaffhausen, Thurgau,
St. Gallen und beider Appenzell sowie die Nordostschweizerischen Kraftwerke NOK
wollen sich zur Axpo Gruppe zusammenschliessen. So können die Unternehmen
künftig wichtige Synergien nutzen und werden ein wettbewerbsfähiger
Anbieter von Energie sein. Der Einfluss des Kantons Zürich bleibt jedoch
gewahrt. Der Kanton und somit die Bevölkerung bleibt auch
nach einer Rechtsformänderung einziger Aktionär des Unternehmens EKZ
und hat als Grossaktionär der Axpo ein gewichtiges Wort mitzureden.
Die öffentliche Hand wird mindestens 51% der Aktien der Axpo halten. Eine
ausländische Mehrheitsbeteiligung ist somit nicht möglich.
Die Zürcherinnen und Zürcher
dürfen von den Vorteilen der Strommarktöffnung nicht ausgeschlossen
werden. In vielen europäischen Ländern, in denen die
Strommarktöffnung bereits weiter fortgeschritten ist, bieten heute
Energieversorger zahlreiche neue Serviceleistungen wie Rund-um-die Uhr-Service
oder Energieberatungen für Gewerbebetriebe und KMUs an. Zudem
führt der wachsende Kundenwunsch nach umweltfreundlicher Energie dazu,
dass vermehrt ökologische Energielösungen basierend auf erneuerbaren
Energien angeboten werden. Mit der Schaffung einer wettbewerbsfähigen
Energiewirtschaft wird der Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich zum Nutzen
aller Einwohnerinnen und Einwohner gestärkt. Die Versorgungssicherheit im Kanton Zürich wird mit der
Neuordnung gewährleistet. So wird mit dem Gesetz unter anderem ein
Preisausgleich für Durchleitungskosten pro Stromanbieter geschaffen. Damit
wird verhindert, dass dünn besiedelte Gebiete für die Verteilung der
Energie mehr bezahlen müssen als dicht besiedelte Agglomerationen. Zudem
besteht eine Anschlusspflicht, auch in heute nicht überbauten Gebieten.
Die Neuordnung sieht auch vor, dass das Netz bei den EKZ bleibt. Dies macht
Sinn: Zu den Stärken der EKZ gehört die Vereinigung von Produktion
und Verteilnetz. Dies ist ein wichtiger Vorteil gegenüber der Konkurrenz
und wird in Zukunft die Position der EKZ stärken. Dank dieser Lösung
aus einer Hand können die EKZ und später die Axpo Synergien nutzen
und günstigere Preise anbieten.
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10. Juni 2001: Ja zur Neuordnung der
Elektrizitätsversorgung |
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* Redaktor, lic. iur.
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