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HEV 06/2001 Inhaltsverzeichnis
Erbrecht

Hypotheken im Hinblick auf die spätere Erbteilung
* Markus Studer

Wie hoch soll die Hypothek sein? Etwa 50 bis 60% des aktuellen Verkehrswertes, heisst die Faustregel. Der Zins auf der Hypothekarschuld sollte höher sein als die Eigenmiete, sonst erhöht sich die Steuerlast. Im Rentenalter steht das Optimum aus genügend Einkommen sowie tiefen Kosten und Steuern im Vordergrund. Hierbei handelt es sich in jedem Fall um ein individuelles Optimum, das anhand der persönlichen Renten-Einnahmen und der verschiedenen Kosten sorgfältig errechnet werden muss.

Vorzeitiger Eigentumsübertrag an die Erben
Seit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer an die direkten Nachkommen oder den Ehepartner, in nahezu allen Kantonen, hat das Thema „Verschenkung der Liegenschaft an die Erben schon zu Lebzeiten, verbunden mit einem lebenslänglichen Gratis-Wohnrecht, an Bedeutung verloren. Dennoch gibt es nach wie vor einige Aspekte, welche für einen vorzeitigen Eigentumsübertrag sprechen.

Vorteile:
Tiefere Wohnkosten:
Mit dem Verschenken wird die «eiserne Reserve» (brachliegendes Vermögen) des Eigenheims indirekt zu Alterseinkommen. Der Schenker senkt damit seine Wohnkosten. Der Erbe als neuer Eigentümer muss jetzt für den Unterhalt und die Hypothekarzinsen aufkommen, wenn die auf dem Haus lastende Hypothek auch gleich mitübertragen wurde.

Steuern:
Durch die Übernahme der Hypothek kann der Erbe die von ihm bezahlten Hypothekarzinsen neu von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Ebenso die Rente an den Schenkenden.

Nachteile:
Der Schenkende ist nicht mehr sein alleiniger Herr im Haus.

Steuern:
Als Nutzniesser des Hauses muss der Schenkende den Eigenmietwert weiterhin als Einkommen und den Steuerwert als Vermögen versteuern. Zudem ist die erhaltene Rente als Einkommen zu versteuern.

Empfehlung:
In einer umfassenden Finanzplanung werden je nach Lebensabschnitt die unterschiedlichen finanziellen Bedürfnisse und Ziele des Kunden betrachtet. Dabei werden die vielfältigen Wünsche ganzheitlich überprüft und zu einer abgestimmten, möglichst optimalen Lösung geführt, die periodisch an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst wird. Somit befasst sich der Finanzplaner in der Beratung auch mit Fragen des Erbrechts und der Steuerplanung. Als Eigenheimbesitzer empfehle ich ihnen, die Vererbung ihres Wohneigentums frühzeitig zu planen. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, die erwähnten Vorteile optimal zu nutzen.

* Walmer, Studer & Partner, Vermögensverwaltungs AG, Zürich

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