Hypotheken im
Hinblick auf die spätere Erbteilung * Markus Studer
Wie hoch soll die Hypothek
sein? Etwa 50 bis 60% des aktuellen Verkehrswertes, heisst die Faustregel. Der
Zins auf der Hypothekarschuld sollte höher sein als die Eigenmiete, sonst
erhöht sich die Steuerlast. Im Rentenalter steht das Optimum aus
genügend Einkommen sowie tiefen Kosten und Steuern im Vordergrund. Hierbei
handelt es sich in jedem Fall um ein individuelles Optimum, das anhand der
persönlichen Renten-Einnahmen und der verschiedenen Kosten sorgfältig
errechnet werden muss.
Vorzeitiger
Eigentumsübertrag an die Erben Seit der Abschaffung der Erbschafts-
und Schenkungssteuer an die direkten Nachkommen oder den Ehepartner, in nahezu
allen Kantonen, hat das Thema Verschenkung der Liegenschaft an die Erben
schon zu Lebzeiten, verbunden mit einem lebenslänglichen Gratis-Wohnrecht,
an Bedeutung verloren. Dennoch gibt es nach wie vor einige Aspekte, welche
für einen vorzeitigen Eigentumsübertrag sprechen.
Vorteile: Tiefere
Wohnkosten: Mit dem Verschenken wird die «eiserne Reserve»
(brachliegendes Vermögen) des Eigenheims indirekt zu Alterseinkommen. Der
Schenker senkt damit seine Wohnkosten. Der Erbe als neuer Eigentümer muss
jetzt für den Unterhalt und die Hypothekarzinsen aufkommen, wenn die auf
dem Haus lastende Hypothek auch gleich mitübertragen wurde.
Steuern: Durch die
Übernahme der Hypothek kann der Erbe die von ihm bezahlten
Hypothekarzinsen neu von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Ebenso die
Rente an den Schenkenden.
Nachteile: Der
Schenkende ist nicht mehr sein alleiniger Herr im Haus.
Steuern: Als Nutzniesser
des Hauses muss der Schenkende den Eigenmietwert weiterhin als Einkommen und
den Steuerwert als Vermögen versteuern. Zudem ist die erhaltene Rente als
Einkommen zu versteuern.
Empfehlung: In
einer umfassenden Finanzplanung werden je nach Lebensabschnitt die
unterschiedlichen finanziellen Bedürfnisse und Ziele des Kunden
betrachtet. Dabei werden die vielfältigen Wünsche ganzheitlich
überprüft und zu einer abgestimmten, möglichst optimalen
Lösung geführt, die periodisch an die veränderten
Rahmenbedingungen angepasst wird. Somit befasst sich der Finanzplaner in der
Beratung auch mit Fragen des Erbrechts und der Steuerplanung. Als
Eigenheimbesitzer empfehle ich ihnen, die Vererbung ihres Wohneigentums
frühzeitig zu planen. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, die
erwähnten Vorteile optimal zu nutzen.
* Walmer, Studer &
Partner, Vermögensverwaltungs AG, Zürich |