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Grillieren:
Vorsicht vor Explosionen BfB
Beratungsstelle für Brandverhütung Die warme Jahreszeit lädt wieder zum Grillieren ein. Viele Leute
sind sich der Gefahren nicht bewusst. Bereits kleine Fehler oder
Unachtsamkeiten beim Umgang mit Grilliergeräten führen immer wieder
zu schweren Verbrennungen, Bränden oder Explosionen. Beispiel:
Kürzlich wurde gemäss einer Pressemitteilung ein Stöckli im
Kanton Bern infolge einer Gasexplosion vollständig zerstört. Zur
Explosion kam es anlässlich von Manipulationen an einem Gasrechaud. Ein
älterer Hausbewohner wurde schwer verletzt und musste hospitalisiert
werden. Was ein Grillfest im Familien-
oder Freundeskreis werden soll, endet gelegentlich fatal. Lassen Sie sich
jedoch die Freude nicht durch einen gefährlichen Zwischenfall verderben.
Unterschätzen Sie die Brand- und Explosionsgefahr und deren Folgen nicht.
Die Gefahren werden deutlich, wenn man an die hohen auftretenden Temperaturen
denkt: Gasflamme 800o C oder Holzkohle 500o C. Für ungetrübte Freuden beim Grillieren gibt die
Beratungsstelle für Brandverhütung BfB folgende Empfehlungen
ab:
- Das Grillgerät muss
standfest und auf einer ebenen, nicht brennbaren Unterlage aufgestellt
werden.
- Zu brennbaren Materialien
wie Gartenmöbel, Sonnenstoren, Schilfmatten und Holzfassaden ist ein
Sicherheitsabstand von mindestens 1m einzuhalten.
- Kinder müssen im
Umgang mit Feuer instruiert und überwacht werden; dies gilt auch
anlässlich von Grillparties.
Gasgrill
- Befolgen Sie unbedingt vor
Inbetriebsetzung Ihres Gasgrill-Geräts die Sicherheitsvorschriften des
Herstellers.
- Bei ausströmendem Gas
besteht Brand- und Explosionsgefahr! Gas sammelt sich in Vertiefungen am Boden
an.
- Verwenden Sie deshalb den
Gasgrill nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen über dem
Erdreich (niemals in Kellerräumen).
- Bei Gasgeruch:
- nicht rauchen, kein Feuer
machen;
- keine elektrischen
Schalter oder Klingel betätigen;
- Hähne der Flasche und
Verbrauchsapparate schliessen;
- Räume gründlich
lüften;
- undichte oder defekte
Gasgrill-Geräte durch den Fachhändler reparieren lassen.
Holzkohlegrill
- Beim Umgang mit
Anzündflüssigkeit ist grösste Vorsicht geboten. Diese darf wegen
Explosionsgefahr nach einem missglückten ersten Anzündversuch niemals
nachgegossen werden. Vorzugsweise verwenden Sie zum Anzünden von Holzkohle
ein Anzündkamin. Dieses rohrförmige Gerät funktioniert ohne
Anzündflüssigkeit und wird vom Fachhandel für weniger als Fr.
40.-- angeboten.
- Asche kann mehr als einen
ganzen Tag nachglühen! Deshalb ist sie in einem nicht brennbaren
Behälter aufzubewahren, mit Wasser zu löschen oder im Grillgerät
ausserhalb des Gebäudes zu belassen.
- Bei Brandausbruch handeln
Sie nach dem Grundsatz: Alarmieren - Retten - Löschen (Feuerwehr Tel. Nr.
118).
Flyer "Brandgefahr Nr. 1: Der
Grill" oder eine Haushaltbroschüre können bezogen werden
bei: BfB, Postfach 8576, 3001
Bern Tel.: +41 (0)31 320 22
20 Fax: +41 (0)31 320 22
99 E-mail:
mail@bfb-cipi.ch Internet: www.bfb-cipi.ch |
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