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Schluss
mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und
Eigentümer
Die
Unterschriftensammlung für unsere Volksinitiative zur Abschaffung der
Handänderungssteuer hat begonnen Beim Liegenschaftenhandel kassiert die öffentliche Hand gleich
dreifach: Die Notariats- und Grundbuchgebühren sind erheblich höher,
als es zur Deckung des Verwaltungsaufwandes nötig wäre. Die
Grundstückgewinnsteuer schöpft allfällige Gewinne, seien es auch
lediglich Inflationsgewinne, bis zu 60% ab. Die Handänderungssteuer wird
unabhängig von geschaffenem Mehrwert, erwirtschafteten Gewinnen oder
verursachten Kosten erhoben, selbst bei einem Verlust.
Die Handänderungssteuer ist eine so genannte
Rechtsverkehrs- beziehungsweise Investitionssteuer und als solche im
Steuergesetz systemwidrig. Ausserhalb des Grundstückhandels gibt es denn
auch keine vergleichbare Steuer. Die Handänderungssteuer ist absolut
unbegründet. Man stelle sich vor, der Kauf eines Autos oder einer Brille
würde so besteuert. Sie erhöht die Transaktionskosten bei
Liegenschaften und führt so zu höheren Anlagekosten. Das erschwert
den Erwerb von Wohneigentum und verteuert, insbesondere bei
Mehrfamilienhäusern, auch die Mieten. Diese Verteuerung kumuliert sich bei
jeder weiteren Handänderung. Bei
innerfamiliären Handwechseln, bei Übertragungen zwischen Ehegatten
sowie zwischen Eltern und Nachkommen, ist die Handänderungssteuer dank
eines Vorstosses von HEV-Exponenten im Kantonsrat endlich abgeschafft. Dies
kann aber nur der erste Schritt gewesen sein.
Deshalb läuft seit
dem 1. Juni 2001 die Unterschriftensammlung für unsere Volksinitiative
Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und
Eigentümer zur gänzlichen Abschaffung dieser
überflüssigen und geradezu schädlichen Steuer. Die
Unterschriftenbögen sind bereits gestreut. Helfen Sie mit und lassen Sie
Ihre Nachbarn und Freunde gleich mit unterschreiben.
Unterschriftenbogen
können Sie beim HEV Kanton Zürich, Postfach, 8038 Zürich,
bestellen oder auf seiner Homepage www.khev-zh.ch herunterladen. |
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