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HEV 06/2001 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer

Die Unterschriftensammlung für unsere Volksinitiative zur Abschaffung der Handänderungssteuer hat begonnen

Beim Liegenschaftenhandel kassiert die öffentliche Hand gleich dreifach: Die Notariats- und Grundbuchgebühren sind erheblich höher, als es zur Deckung des Verwaltungsaufwandes nötig wäre. Die Grundstückgewinnsteuer schöpft allfällige Gewinne, seien es auch lediglich Inflationsgewinne, bis zu 60% ab. Die Handänderungssteuer wird unabhängig von geschaffenem Mehrwert, erwirtschafteten Gewinnen oder verursachten Kosten erhoben, selbst bei einem Verlust.
Die Handänderungssteuer ist eine so genannte Rechtsverkehrs- beziehungsweise Investitionssteuer und als solche im Steuergesetz systemwidrig. Ausserhalb des Grundstückhandels gibt es denn auch keine vergleichbare Steuer. Die Handänderungssteuer ist absolut unbegründet. Man stelle sich vor, der Kauf eines Autos oder einer Brille würde so besteuert. Sie erhöht die Transaktionskosten bei Liegenschaften und führt so zu höheren Anlagekosten. Das erschwert den Erwerb von Wohneigentum und verteuert, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, auch die Mieten. Diese Verteuerung kumuliert sich bei jeder weiteren Handänderung.
Bei innerfamiliären Handwechseln, bei Übertragungen zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Nachkommen, ist die Handänderungssteuer dank eines Vorstosses von HEV-Exponenten im Kantonsrat endlich abgeschafft. Dies kann aber nur der erste Schritt gewesen sein.

Deshalb läuft seit dem 1. Juni 2001 die Unterschriftensammlung für unsere Volksinitiative „Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer“ zur gänzlichen Abschaffung dieser überflüssigen und geradezu schädlichen Steuer. Die Unterschriftenbögen sind bereits gestreut. Helfen Sie mit und lassen Sie Ihre Nachbarn und Freunde gleich mit unterschreiben.

Unterschriftenbogen können Sie beim HEV Kanton Zürich, Postfach, 8038 Zürich, bestellen oder auf seiner Homepage www.khev-zh.ch herunterladen.

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